21-2121

Chance auf "Hamburger Kultursommer" auch für Lurup und Osdorf! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.05.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 06.09.2021 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 17.4

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.05.2021 anliegende Drucksache 21-2022 beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 28.06.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Bezirksversammlung Altona bittet die Behörde für Kultur und Medien (BKM), bei der Bewerbung von Projekten aus Lurup und dem Osdorfer Born für den Hamburger Kultur­sommer auf digitale Anmeldeverfahren sowie marktübliche Eintrittspreise zu verzichten. Ziel ist ein niedrigschwelliger Zugang ohne digitale oder monetäre Barrieren.

Die BKM verweist dazu auf die Förderrichtlinie für den Kultursommer, die festschreibt, dass „für die Buchung von Eintrittskarten … der Veranstalter eine angemessene Bear­beitungsgebühr erhebt. Die Höhe wird im Zuge des Zuwendungsverfahrens entsprechend der Kostenkalkulation festgelegt.“

Ziel dieser Regelung ist es, die sog. No-show-Quote bei den Veranstaltungen zu verringern, d.h. zu vermeiden, dass Interessierte sich vorab einen Platz buchen und die Veranstaltung nicht besuchen, ohne abzusagen. Das ist für die Veranstaltenden in diesem Jahr besonders wichtig, da sie pandemiebedingt ohnehin nur mit verringerten Kapazitäten planen können.

Die Formulierung „angemessene Bearbeitungsgebühr“ erlaubt eine entsprechende Flexibilität, um die Höhe der Gebühr je nach Veranstaltungskonzept, Veranstaltungsort und Zielgruppe festzulegen. Dabei sind ausdrücklich auch sehr geringe Summen oder sym­bo­lische Beträge möglich. Diese Regelung soll dem Ziel des Kultursommers, Kultur­veranstaltungen für alle Hamburgerinnen und Hamburger zugänglich zu machen und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendkultur zu legen, nicht entgegen­stehen.

Zur digitalen Vorbuchung beim Besuch von Veranstaltungen gibt es in der Förderrichtlinie zur Kultursommer-Förderung keine Vorgaben. Das wird durch die jeweils geltende Corona-Eindämmungsverordnung (EVO) der Freien und Hansestadt Hamburg geregelt. Aktuell ist eine Vorbuchung für den Besuch von Veranstaltungen notwendig. Dabei können digitale oder andere Verfahren genutzt werden.

Die Jury hat folgende Projekte in Lurup und Osdorf zur Förderung ausgewählt:  „Lurupina Kultur­sommer“ von Lurupina und „Kultursommer für die Osdorfer Kids“ des Kl!ck-Kindermuseums.

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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