21-2081.1

Erhöhung der Rahmenzuweisung für die Stadtteilkultur- und Bürgerhäuser im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.04.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 06.09.2021 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 17.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.04.2021 anliegende Drucksache 21-1890E beschlossen.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 07.06.2021 mitgeteilt, dass die Federführung von der Finanzbehörde (FB) übernommen wurde. Die Stellungnahmen der BWFGB und der Behörde für Kultur und Medien (BKM) lauten wie folgt:

 

Die Ermächtigungen für Bürgerhäuser – veranschlagt in den Einzelplänen der Bezirksämter - werden seit 2019 um 1,5 % p.a. erhöht; für 2019 zusätzlich um einmalig 100 Tsd. Euro (s. Drs. 21/15373). Weitere Erhöhungen sind im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023/2024 durch die Bezirksämter anzumelden.

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu der Empfehlung der Bezirksversammlung Altona für den Bereich der Stadtteilkultureinrichtungen wie folgt Stellung:

 

Die Bezirke sind auf Grundlage der Globalrichtlinie Stadtteilkultur eigenverantwortlich in der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur. Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 waren substanzielle Erhöhungen der Rahmenzuweisungen im Bereich Stadtteilkultur verbunden: Es konnte eine Steigerung des Ansatzes um insgesamt 800 Tsd. Euro realisiert werden. Seit dem Doppelhaushalt 2019/2020 wird die Steigerung des Ansatzes für die Stadtteilkultur um jährlich 1,5 % fortgeschrieben. Zur Schlüsselung des erhöhten Ansatzes hat die Behörde für Kultur und Medien ein Abstimmungsverfahrungen durchgeführt und im Ergebnis Einvernehmen mit allen Bezirksamtsleitungen erzielt. Für den Doppelhaushalt 2021/2022 sind jeweils für die Jahre 2021 und 2022 100.000 Euro zusätzlich für Tarifkostensteigerungen in die Rahmenzuweisung eingestellt worden, die nach dem vereinbarten Schlüssel (Bevölkerungsentwicklung) an die sieben Bezirke weitergereicht werden.

Unabhängig davon setzt sich die Behörde für Kultur und Medien weiterhin für einen bedarfsgerechten Mittelansatz in der Hamburger Stadtteilkultur ein.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 29.06.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

In 2020 wurden allen Stadtteilkulturzentren und der Geschichtswerkstatt insgesamt rund 985.000,-- Euro an Personalkosten aus der RZ Stadtteilkultur bewilligt.

Setzt man für diesen Betrag eine Steigerung von 1,5 % an, dann ergibt sich eine Summe i.H.v. 14.775,-- Euro.

Der von der BKM zur Verfügung gestellte Ansatz für 2021 in Höhe von zunächst 6.922 Tsd. Euro über alle Bezirksämter (davon 1.335 Tsd. Euro für das Bezirksamt Altona) wurde insgesamt um 100 Tsd. Euro über alle Bezirksämter (davon 29.000,-- Euro für das Bezirksamt Altona) erhöht. Hierin enthalten sind neben der jährlichen Steigerung um 1,5% der FHH-weiten RZ Stadtteilkultur (für das BA Altona 15 Tsd. Euro) zusätzlich noch weitere 14 Tsd. Euro für das BA Altona explizit nur für Tarifkostensteigerungen vorgesehen worden. Diese Erhöhung wurde nach 2022 mitgenommen und zusätzlich erfolgte noch eine Erhöhung um weitere 14 Tsd. Euro, die ebenfalls für Tarifkostensteigerungen vorgesehen sind. Die BKM hat daher die RZ Stadtteilkultur entsprechend der Forderungen aus Altona bereits umgesetzt.

Insgesamt hat sich für das Bezirksamt Altona die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur wie folgt entwickelt:

 

 

Ansatz der RZ FHH-weit in Tsd. Euro

Ansatz der RZ im BA Altona in Tsd. Euro

Erhöhung der RZ im BA Altona in Tsd. Euro

2020

6.820

1.320

14

2021

7.022

1.349

29

2022

7.126

1.364

15

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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