Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2019/2020 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Der Senat hat im Rahmen seiner diesjährigen Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2019/2020 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).
Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen).
Die Vorwegüberweisung der einzelnen Rahmenzuweisungen durch den Vorsitzenden der Bezirksversammlung an die jeweiligen Fachausschüsse ist am 22.08.2018 erfolgt. Die Bewertungen in den einzelnen Fachausschüssen erfolgten im September, Oktober und November 2018 (Ergebnisse siehe Anlagen).
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Anlage 1: Aktualisierte Übersicht Rahmenzuweisungen und Fachausschüsse
Anlage 2: Beratungen der Fachausschüsse
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