Haushaltsvoranschlag 2019/2020 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Die Bezirksversammlung Bergedorf hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 die Drucksache 20-1768 „Haushaltsvoranschlag 2019/2020, Verwendung der Rahmenzuweisungen“ in die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung überwiesen.
Nach Beantwortung inhaltlicher Fragen der Fachausschussmitglieder wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Votum des Fachausschusses für Verkehr und Inneres:
Die Mitglieder des Fachausschusses für Verkehr und Inneres haben in Ihrer Sitzung am 15.10.18 den Ihnen vorgelegten Teil der Rahmenzuweisungen im Rahmen der Drucksache 20-1768 beraten und der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2019/2020 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft - mehrheitlich mit den 8 Stimmen der SPD und der GRÜNEN bei 7 Gegenstimmen der CDU und der Linken zugestimmt.
Kulturausschuss 08.10.2018
Die Mitglieder des Kulturausschusses stimmen der ihnen vorgeschlagenen Kategorie einer Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2019/2020, bei einer Enthaltung einstimmig zu.
Stadtentwicklungsausschuss 10.10.2018:
Kenntnisnahme.
Jugendhilfeausschuss 23.10.2018:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Feinspezifizierungen einstimmig zu und empfiehlt der Bezirksversammlung, ebenfalls zuzustimmen.
Fachausschuss für Gesundheit, Soziales und Integration:
Der Fachausschuss stimmt einstimmig gemäß § 37 Abs. 3 BezVG i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG lediglich der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen Gesundheitsschutz für die Haushaltsjahre 2019/2020 -vorbehaltlich ändernder oder erganzender Beschlüsse der Bürgerschaft- zu.
Hinsichtlich der Rahmenzuweisungen für die Seniorenarbeit erfolgt eine Beschlussfassung entsprechend der Drucksache 20-1817. Der Bezirksversammlung wird hierüber gesondert berichtet.
Umweltausschuss:
Die Mitglieder des Umweltausschusses haben in ihrer Sitzung am 14.11.2018 den ihnen vorgelegten Teil der Rahmenzuweisungen im Rahmen der Drucksache 20-1768 beraten und mehrheitlich mit den 8 Stimmen der SPD und der GRÜNEN bei 5 Gegenstimmen der CDU und der LINKEN zugestimmt.
Die Bezirksversammlung stimmt gemäß § 37 (3) BezVG i.V.m. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2019/2020 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft – zu.
keine
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