Haushaltsvoranschlag 2019/2020 - Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG - hier: Geänderte Feinspezifizierung der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit
Mit der Drs. 20-1768 hat das Bezirksamt Bergedorf die Bezirksversammlung am 27.09.2018 um Zustimmung zu der Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen gebeten. Die Bezirksversammlung hat die Vorlage entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten in die Fachausschüsse zur Beratung überwiesen.
Dem SGI wird in seiner Sitzung am 06.11.2018 als zuständiger Fachausschuss für die Rahmenzuweisung Senioren die Vorlage zur Feinspezifizierung für seine Sitzung vorgelegt.
Der zuständige Fachbereich schlägt jetzt mit der dieser Vorlage beigefügten Anlage eine geänderte Feinspezifizierung vor.
Der SGI stimmt dem Vorschlag über die Feinspezifizierung der Rahmenzuweisung Rahmenzuweisungen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (Epl. 5.0); RZ Seniorenarbeit für die Jahre 2019 / 2020 zu und bittet die Bezirksversammlung Bergedorf um eine entsprechende Entscheidung.
Geänderte Feinspezifizierung der RZ Seniorenarbeit
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