Haushaltsvoranschlag 2019/2020 - Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG - hier: Geänderte Feinspezifizierung der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit
Berichterstatterin: Frau Kramer
Die Mitglieder des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration haben in ihrer Sitzung am 06.11.18 im Zusammenhang mit den Beratungen über die diesjährige Feinspezifizierungsdrucksache 20-1768 auch die Drucksache 20-1817 über den seitens der Fachabteilung geänderten Vorschlag zur Feinspezifizierung der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit beraten.
Der Fachausschuss hat dem geänderten Vorschlag über die Feinspezifizierung der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit für die Jahre 2019/2020 einstimmig zugestimmt und die Bezirksversammlung um eine entsprechende Entscheidung gebeten.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an.
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