20-5247

Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2019/2020 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hier: Jugendhilfeausschuss Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Senat hat im Rahmen seiner diesjährigen Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2019/2020 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).

 

Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen).

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung hat gemäß § 18 Satz 3 BezVG am 22.08.2018 die Feinspezifizierungsvorschläge des Amtes zu den einzelnen Rahmenzuweisungen an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushalts- und Vergabeausschuss überwiesen (Anlagen 1 und 2).

 

Die Fachausschussberatungen sind für September, Oktober und ggf. noch November 2018, die abschließende Beratung im Haushalts- und Vergabeausschuss für den 20.11.2018 und die endgültige Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung für den 22.11.2018 oder stellvertretend durch den Hauptausschuss am 13.12.2018 vorgesehen (siehe Anlage 3).

 

Die Bezirksversammlung hat in der Sitzung vom 30.08.2018 die Neustrukturierung der Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen beschlossen (Anlage 4).

 

Anhänge

Anlage 1: Gesamtübersicht der Rahmenzuweisungen 2019/2020 und der jeweils zuständigen Ausschüsse

Anlage 2: Spezifikationstabellen der dem Jugendhilfeausschuss zugeordneten Rahmenzuweisungen

Anlage 3: Terminplanung

Anlage 4: Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.08.2018 (Drs. 20-5062.1)