Eingruppierung von Mitarbeiter:innen von Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten Auskunftsersuchen von Stefanie Wolpert (Fraktion GRÜNE), Sabine Köster (SPD-Fraktion), Dr. Kaja Steffens (CDU-Fraktion), Hasan Burgucuoglu (Fraktion DIE LINKE) und Rose Pauly (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 03.06.2024 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 4
Laut dem Bezirksamt Altona soll es einen Senatsbeschluss geben, der besagt, dass für Mitarbeiter:innen von Zuwendungsempfänger:innen bei einer Stellenbewertung höchstens eine Eingruppierung in E11 möglich ist.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die Behörde für Kultur und Medien gemäß § 27 BezVG um Auskunft:
- Gibt es einen noch heute gültigen Senatsbeschluss aus dem Jahr 1998 (oder einem anderen Jahr), der besagt, dass Eingruppierungen von Mitarbeiter:innen von institutionell geförderten Einrichtungen und Institutionen nicht höher erfolgen dürfen als E11?
- Wenn ja:
- Wenn nein, wie lange galt dieser Beschluss?
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) beantwortet unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) die Fragen wie folgt:
Es gab ein Bürgerschaftliches Ersuchen im Jahr 1988 (Drs. 13/1980), wonach Initiativen und ähnliche Einrichtungen als Zuwendungsempfänger der FHH ihre Mitarbeiter in Zukunft regelmäßig höchstens nach BAT IVb/ IVa vergüten sollten, soweit tarifvertragliche Vereinbarungen dem nicht entgegenstehen. Der Senat hat mit Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs 1990 das Ersuchen beantwortet (Drs. 13/4077). Er hat dabei auf das Besserstellungsverbot (in der damaligen Fassung) und auf Rundschreiben der Finanzbehörde hingewiesen, nach denen bei der Prüfung der Zuwendungsbedarfe und im Rahmen der Bewilligung das Bürgerschaftliche Ersuchen zu beachten und entsprechend zu verfahren ist. Diese Vorgabe der Finanzbehörde galt dann über das jährliche Bewirtschaftungsrundschreiben bis zum Jahre 2008. Ab dem Jahre 2009 gab es keinen entsprechenden Hinweis mehr im Bewirtschaftungsrundschreiben. Die damalige Vorgabe hat damit schon seit Langem keine Gültigkeit mehr. Zu den damaligen Stellenbewertungen in den Einrichtungen liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat bereits mit Zuschrift vom 12.09.2023 mitgeteilt, dass der im Auskunftsersuchen benannte Senatsbeschluss dort nicht bekannt ist. Auch das von der BWFGB eingebundene Personalamt, das für derlei Personalentscheidungen der FHH zuständig wäre, hat geantwortet, dass ein entsprechender Senatsbeschluss dazu nicht bekannt ist.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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