Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Fortsetzung der Beratungen vom zuletzt 05.02.2024.
Mehrere Ausschussmitglieder machen deutlich, die vom Amt als Feldweg 92 bezeichnete, von der Straße Rollbarg abgehende und zur Revierförsterei Klövensteen führende Zuwegung habe überhaupt keine Benennung.
Herr Ridders gesteht ein, die amtsseitig als Feldweg 92 bezeichnete Zuwegung sei ein Irrtum gewesen. Er bitte den Ausschuss um Verzeihung und führt aus, im Sinne des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiter:innen der Revierförsterei sei das Amt bestrebt, gemeinsam mit dem Ausschuss rasch eine eindeutig identifizierbare Benennung dieser Zuwegung zu finden. Aus diesem Grund habe das Amt auch eine neue Lagekarte erstellt (siehe Anlage).
Herr Fischer ergänzt, es gehe insbesondere um den Aspekt der besseren Auffindbarkeit der Revierförsterei. Der Vorfall, wonach ein herbeigerufener Rettungswagen wegen eines medizinischen Notfalls während eines Schüler:innenlaufs aufgrund der fehlenden Bezeichnung der Zuwegung diese nicht habe finden können, verdeutliche die Notwendigkeit einer klaren Straßenbenennung.
Frau Wolpert betont, sie sei gegen die Benennung der Zuwegung mit dem Straßennamen „Forstamt Altona“.
Auf Vorschlag von Herrn Piotrowski veranlasst der Ausschuss eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung.
Der Ausschuss einigt sich auf die Benennung der Zuwegung mit dem Straßennamen „Zur Försterei“.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Bildung dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die von der Straße Rollbarg abgehende Zuwegung zur Revierförsterei Klövensteen (Anlage: rote Kartenmarkierung) wird mit dem Straßennamen „Zur Försterei“ benannt.
Fortsetzungen der Beratungen vom zuletzt 06.05.2024.
Herr Ziegert führt aus, das Amt müsse dem Ausschuss über die Ergebnisse der Haushaltsverhandlungen 2025 / 2026 informieren. Zum einen sei es von Interesse, wie hoch der Kostenanteil des Bezirks zur Finanzierung seiner Stadtteilkulturzentren ausfalle, zum anderen welche Förderungen der Bezirk im Gegenzug zum Unterhalt seiner Stadtteilkulturzentren erhalte.
Frau Wolpert weist auf die Beschlüsse der Bezirksversammlung in dieser Sache hin (21-4979B und 21-4547B, siehe Anlagen).
Frau Stödter-Erbe führt aus, jedes Stadtteilkulturzentrum werde bezüglich seiner Bedarfe separat beleuchtet. Sofern höhere Bedarfe ermittelt würden, müsste der Bezirk zusätzliche Mittel bei der Behörde für Kultur und Medien (BKM) einwerben. Darüber hinaus seien die nächstes Jahr anstehenden Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft ein guter Zeitpunkt, auf die Forderung nach einer Höhergruppierung von Mitarbeiter:innen in den Stadtteilkulturzentren nochmals verstärkt hinzuweisen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
Anlage 21-4547B Beschluss Angemessene Haushaltsmittel Stadtteilkultur + Bürgerhäuser (101 KB)
Anlage 21-4979B Beschluss Stadtteilkulturzentren + Bürgerhäuser (129 KB)
Frau Wolpert betont, der in der Projektmittelliste verbuchte Fehlbetrag in Höhe von 1728,18 Euro habe mittlerweile über Politikmittel ausgeglichen werden können.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsdrucksache zur Kenntnis.
Zu SKP 19: Beratungsbedarf der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 06.05.2024.
Frau Dr. Steffens hebt hervor, SKP-19 sei ein hervorragendes Projekt der Christianskirche in Ottensen, für das sie auch im kommenden Jahr werben wolle. Darüber hinaus sei es bedauerlich, dass das SKP-37 den Stadtteil Osdorf nicht berücksichtige. Das Projekt müsse sich gerade an die Kinder richten, die es am dringendsten bräuchten.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung beschließt Folgendes:
gebeten, die Antragstellende über den Wunsch des Ausschusses zu informieren, bei dem Projekt die Stadtteile Osdorf und Lurup zu berücksichtigen und dort ebenfalls entsprechende Angebote zu machen.
Fraktion GRÜNE.
Der TOP mit der Drucksache 21-5059 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Ziegert macht darauf aufmerksam, dass weitere Zuwendungsanträge amtsseitig immer noch nicht bearbeitet seien. So sei u.a. das Kurdische Filmfestival aufgrund des nicht rechtzeitig abgeschlossenen Zuwendungsverfahrens im vergangenen Jahr in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Ebenso sei noch ein Zuwendungsantrag des Interkulturelle Denkfabrik e.V. amtsseitig noch nicht bearbeitet worden. Hierzu möge das Amt im Nachgang der Sitzung einen aktuellen Sachstand mitteilen. Zudem wolle er vom Amt wissen, nach welcher Logik das Amt die Reihenfolge der dem Ausschuss vorzulegenden Zuwendungsanträge festlege.
Frau Stödter-Erbe erklärt, in der Zuwendungsabteilung liege bereits eine Überlastungsanzeige vor. Eine Vorauswahl im Sinne einer Prioritätenliste gebe es für eingegangene Zuwendungsanträge nicht. Eine Priorisierung gebe es einzig bei Anträgen von Zuwendungsträger:innen, die unter die institutionelle Förderung fielen, da in diesen Fällen bei nicht rechtzeitig veranlassten Zuwendungen sehr schnell die Existenzen dieser Träger:innen gefährdet werden könnten. Der Zuwendungsantrag des Kurdischen Filmfestivals sei nicht vollständig gewesen. Zum Stand des Zuwendungsantrags der Interkulturellen Denkfabrik kündige sie einen Nachtrag des Amtes zu Protokoll an.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll: Für die Zuwendungsabteilung gibt es eine mit der Bezirksamtsleitung im Rahmen einer Überlastungsanzeige abgestimmte Prioritätenliste, die ausschließlich Politikmittel betrifft. Die eingehenden Anträge werden der Reihe nach bearbeitet. Sofern es um einen Antrag geht, bei dem eine spätere Bearbeitung zu einer existenzbedrohenden Lage des:der Antragsstellers:in führen würde, wird dieser vorgezogen. Der Antrag ist am 27.10.23 eingegangen, wurde jedoch aufgrund der Reihenfolge in der Prioritätenliste noch nicht geprüft.]
Frau Wolpert bittet das Amt, dem Ausschuss den Antrag des Kurdischen Filmfestivals vorzulegen.
[Nachtrag zu Protokoll: Auf Wunsch von Herrn Ziegert gab Frau Stödter-Erbe am 05.06.2024 per E-Mail an die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung (BVG) u.a. die Ansprechperson in der Sozialbehörde bekannt, die für die Förderung des Kurdischen Filmfestes zuständig ist. Darüber hinaus informierte sie in der genannten E-Mail über den aktuellen Stand des Zuwendungsantrags des Kurdischen Filmfestivals. Diese E-Mail wurde dem Ausschuss für Kultur und Bildung am 06.06.2024 weitergeleitet.]
Der Ausschuss für Kultur und Bildung überweist die Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU ohne Votum in den Hauptausschuss.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE neu aufgenommen.
Frau Stödter-Erbe führt aus, die Erläuterungsschilder zu Matthias Erzberger würden demnächst montiert. Grund der Verzögerung seien zunächst falsch bestellte Schilder gewesen, die aufgrund einer fehlenden Haltevorrichtung nicht an die Straßenschilder angebracht hätten werden können.
Herr Ziegert kritisiert, es sei problematisch, dass die Umsetzung eines Beschlusses der Bezirksversammlung (Drs. 21-2375B, siehe Anlage) amtsseitig am Ende über zwei Jahre in Anspruch nehme.
Anlagen
Anlage 21-2375B Beschluss Infotext Straßenschild Erzbergerstraße (76 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-5107 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-5110 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zu Kenntnis.
Frau Stödter-Erbe berichtet, vor dem Hintergrund der in der vorherigen Sitzung bekannt gewordenen Liquiditätsprobleme des GWA St. Pauli e.V. habe ihr Fachamt Sozialraummanagement (SR) Gespräche mit deren Geschäftsführung und mit einer:m Vertreter:in der Behörde für Kultur und Medien (BKM) geführt. Man sei relativ rasch zu dem Ergebnis gekommen, dass die GWA St. Pauli e.V. einen Antrag auf Förderung aus dem Notfallfonds der BKM stellen möge. Dieser Antrag würde zunächst von SR geprüft und im Anschluss mit einer kommentierten Einschätzung an die BKM weitergeleitet.
Herr Piotrowski bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern und der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung (BVG) für die gute Zusammenarbeit in der vergangenen Wahlperiode.