Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung hier: Benennung von Ausschussmitgliedern Vorschlag des Präsidiums
Im Kurzältestenrat am 26.09.2024 wurde über die Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich des Verfahrens zur „Bennenung von Ausschussmitgliedern“ beraten. Das Präsidium hatte angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Präsidiumsvorschlag:
§ 3 (3) Satz 5: Gestrichen wird „…sowie Anträge auf Ausschuss(-um)besetzungen…“
Neufassung § 12 (1):
Die Mitglieder der Ausschüsse sowie die ständigen Vertreter:innen werden von den Fraktionen benannt und können von diesen jederzeit abberufen werden. Entsprechende Erklärungen sind schriftlich gegenüber dem Präsidium über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung abzugeben. Die Bezirksversammlung wird in ihrer nächsten Sitzung über die Benennung in Kenntnis gesetzt.
Nach erfolgter Benennung beginnt die Mitarbeit anderer Einwohner:innen des Bezirks im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 BezVG als Ausschussmitglied oder ständige Vertretung erst nach vollständiger Überprüfung aller erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen (§ 17 BezVG) durch die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung.
Die Wahl von stimmberechtigten oder beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses durch die Bezirksversammlung erfolgt erst nach vollständiger Überprüfung aller gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des SGB VIII.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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