Änderungen der Geschäftsordnung der BV für die 22. Wahlperiode Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 14.08.2025 Hauptausschuss Ö 14.1
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung Folgendes zu beschließen:
1.
§ 5 wird um nachfolgenden Absatz 3 ergänzt:
„BV-Mitglieder zeigen dem Präsidium an, wenn sie verspätet an der Sitzung teilnehmen, die Sitzung vorzeitig verlassen oder aber ihre Sitzungsteilnahme kurzzeitig unterbrechen.“
2.
Die vom BV-Präsidium vorgeschlagene Fassung des § 6 Abs. 2 S. 2:
„Der:die zur Ordnung Gerufene kann eine sofortige Entscheidung der Bezirksversammlung über den Ordnungsruf verlangen.“
wird durch nachfolgende Neufassung ersetzt:
„Jedes Mitglied der Bezirksversammlung kann eine sofortige Entscheidung der Bezirksversammlung über den Ordnungsruf verlangen.“
3.
§ 12 Abs. 1: Der durch Beschluss des Hauptausschusses vom 12. Juni 2025 (Drs 22-1102) geänderte Absatz 1 erhält wieder seine frühere Fassung:
„Die Mitglieder der Ausschüsse sowie die ständigen Vertreter:innen werden von den Fraktionen benannt und durch die Bezirksversammlung durch Beschluss bestätigt. Sie können auf Antrag der benennenden Fraktion jederzeit von der Bezirksversammlung abberufen werden. Für den Jugendhilfeausschuss gelten die besonderen Bestimmungen des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des SGB VIII.“
4.
§ 20 Abs. 7: Die Bezeichnung „Planungsausschuss“ ist auf die seit der 22. WP geltende Neubezeichnung „Stadtentwicklungsausschuss“ anzupassen, z.B. in § 20 Abs. 7:
„...überträgt die Bezirksversammlung dem Stadtentwicklungsausschuss…“
Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.