Jörn Stronkowski erläutert die Vorlage.
Marc Buttler weist daraufhin, dass der Beschluss nicht nur an die Sozialbehörde, sondern auch die Aufstellenden des Haushalts erfolgen sollte.
Christian Obst sieht die Bedeutung des Themas, weist jedoch auch nach einer entsprechenden Anmerkung des Dezernenten für Steuerung und Service darauf hin, dass bei der Festsetzung von Pauschalen grundsätzlich die Schwierigkeit bestehe, dass diese nicht exakt zu belegen seien, wodurch sie angreifbar sind. Aus Verwaltungssicht ist eine differenziertere Behandlung erforderlich. Eine vertiefte Betrachtung könnte im Unterausschuss Planung und Haushalt Anfang 2026 erfolgen.
Hans Berling stellt fest, dass bereits jetzt mit Pauschalen, i. H. v. 3 - 5 %, gearbeitet wird, weshalb das Argument gegen eine weitere Erhöhung als Pauschale nicht vollständig nachvollziehbar ist. Ein positives Votum aus dem Ausschuss wird als wichtig erachtet, für den im kommenden Monat stattfindenden Termin der Amtsleitung des Amts für Familie, Dr. Dirk Bange, mit der IVOA, bei dem unter anderem dieses Thema besprochen wird. Bei einer Änderung des Petitums kann er mitgehen.
Hans-Jürgen Schinowski verweist auf das Regelwerk 9, wonach jeder Träger seine Berechnungen sehr genau durchführen muss und entsprechende Zahlenwerte detailliert liefern kann.
Marc Buttler sieht die Notwendigkeit einer signifikanten Erhöhung der Pauschalen, wobei die genaue Angabe von 15 % nicht nachvollziehbar ist. Er schlägt vor, den Beschluss zu fassen und die Thematik ebenfalls in den Unterausschuss zu überweisen.
Die Mitglieder diskutieren eine mögliche Änderung des Petitums.
Die Sitzung wird zur Formulierung einer Änderung des Petitums für fünf Minuten unterbrochen.
Folgende Änderung des Petitums wird vorgeschlagen:
1. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek bittet um Anpassung, der schon 2014 nicht auskömmlichen Verwaltungsgemeinkosten, insbesondere vor dem Hintergrund der überproportional gestiegenen allgemeinen Kosten.
2. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek bittet die Sozialbehörde und Finanzbehörde, dies in den Zuweisungen in den Bezirken zu berücksichtigen und sich bei der hamburgischen Bürgerschaft für eine Anpassung der Haushaltspläne einzusetzen.
3. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek bittet die Finanzbehörde, das Prüfungsergebnis zur Vereinheitlichung und Anpassung der Verwaltungsgemeinkosten, insbesondere vor dem Hintergrund des Berichts des Rechnungshofs vom 18. Februar 2021, Drucksache 22/3279, dem Jugendhilfeausschuss mitzuteilen.
Ergebnis:
Der JHA stimmt dem geänderten Petitum einstimmig zu.
Claudia Folkers äußert ihre Unzufriedenheit mit der Antwort, da der Jugendhilfeausschuss an die Einhaltung von Kinderschutz einen höheren Anspruch hat. Sie betont die Notwendigkeit, die Thematik kontinuierlich zu behandeln. Dabei ist das Thema persönlich auf ihrer Agenda verankert, und sie hofft, dass auch andere Mitglieder des Ausschusses diese Auffassung teilen. Zudem verfügt sie über Informationen von Fördern und Wohnen (F&W), wonach eine Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzeptes angestrebt wird.
Dirk Hünerbein erkundigt sich nach den konkreten Punkten, die als unbefriedigend empfunden werden, und fragt, an welchen Stellen angesetzt werden sollte, um Verbesserungen zu erreichen.
Claudia Folkers erläutert, dass es insbesondere um die Formulierungen „Kann“ und „Soll“ im Gegensatz zu „Muss“-Bestimmungen geht. Sie kritisiert, dass durch die Verwendung von „Kann“ und „Soll“ die eigentlich angestrebten Standards herabgesetzt werden.
Hans-Jürgen Schinowski bestätigt diese Einschätzung und verweist auf die angehängte Anfrage der CDU, bis Juni 2026 soll die Anzahl der Hotelunterbringungen reduziert werden.
Marc Buttler ergänzt, dass aus rechtlicher Sicht der Begriff „Soll“ eine stärkere Verbindlichkeit als „Kann“ aufweist. Er räumt jedoch ein, dass die Formulierungen in dem Konzept mitunter unbefriedigend sind.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Finn Nußbaum schlägt eine Vertagung vor.
Ergebnis:
Die Vorlage wird vertagt.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
S. TOP 15.3