Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden. TOP 4.1 und 4.2 werden unter TOP 15.7 und 15.8 einsortiert. Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung und den am Freitag und Dienstag nachversendeten TOPs 7.2 - TOP 7.4, TOP 8.3 sowie TOP 15.1 - TOP 15.6 festgelegt.
DIE LINKE ist nicht vertreten.
Eine Bürgerin aus Jenfeld ist anwesend. Sie berichtet, dass sie junge hilfsbedürftige Menschen berät. Sie hat erfahren, dass in der Jenfelder Allee 47, 22043 Hamburg Jugendwohnungen gebaut werden sollen. Sie fragt nach den Zuständigkeiten, insbesondere wie sich auf diese Wohnungen beworben werden kann.
Dem Ausschuss liegen hierzu keine Informationen vor, schlägt jedoch vor, dass die Verwaltung die Informationen einholt und sich bei ihr meldet.
Ergebnis:
Die Bürgerin hinterlässt die Kontaktdaten und die Verwaltung meldet sich mit den in zu Erfahrung bringenden Informationen bei ihr.
Alex Westerkamp, Koordinator des neuen Angebots „religionssensible ambulante Hilfe“ bei Legato, führt anhand einer Präsentation durch den Vortrag und beantwortet die Fragen der Mitglieder.
Auf die Frage von Franziska Kraft nach den jährlichen Fallzahlen für Hamburg beziehungsweise Wandsbek gibt Alex Westerkamp an, dass zum Stand September 2025 hamburgweit etwa 50 Fälle aufgetreten sind, davon rund 20 beim Justizteam, die Fälle aus dem Gefängnis behandeln.
Dirk Hünerbein erkundigt sich nach dem Potenzial an Fällen, der Ausbaufähigkeit des Angebots in Hamburg sowie nach der Anzahl der Personen, die diese Beratung in Anspruch nehmen sollten. Zudem fragt er, ob die Hilfe bis zum 18. Lebensjahr oder darüber hinaus angeboten wird und wie die Eingrenzung des Begriffs „religionssensibel“ erfolgt, z. B. im Hinblick auf Okkultismus oder Reichsbürgertum.
Alex Westerkamp antwortet, dass er keine genaue Tendenz nennen kann und mit Schätzungen vorsichtig ist. Er berichtet, dass bei den Trägern mitunter die Erfahrung gemacht wird, dass Religion ein sehr einnehmender Faktor sein kann. Der Graubereich an potentiellen Fällen kann groß und stark von den Stadtteilen abhängig sein. Je mehr das Angebot beworben wird, desto mehr Anfragen gehen ein. Es gibt keine Altersbegrenzung. Das Projekt besteht seit einem Jahr und wird von zwei ausgebildeten Personen betreut. In der Clearingphase wird zunächst geprüft, um welche Problematik es sich handelt. Die Orientierung der „Religionssensibilität“ erfolgt am Grundgesetz und den universellen Menschenrechten. Für den Bereich der Reichsbürger ist der Träger Kurswechsel zuständig.
Ute Vöcking fragt nach präventiven Ansätzen, etwa durch Informationsarbeit in Schulen, im Stadtteil etc.
Alex Westerkamp legt dar, dass Kooperationen mit der Beratungsstelle Gewaltprävention der Behörde für Bildung und Erziehung bestehen, ebenso mit islamischen Gemeinden. Das Potenzial und die vorhandene Struktur sind vorhanden. Als Beispiel nennt er den Stadtteil Steilshoop, in dem viele Ressourcen vorhanden sind. Dort wurde z. B. ein Diskriminierungsfall muslimischer Schüler:innen öffentlich gemacht und schnell interveniert. Es wird daraufgesetzt, die vorhandenen Strukturen in den Stadtteilen, wie Sport- oder Kulturvereine, zu nutzen, da diese relativ schnelle Unterstützung leisten können.
Claudia Folkers verfolgt die Thematik seit Langem und bespricht sich hierzu in Netzwerken. Sie interessiert, ob Veränderungen im Ausdruck der Gläubigkeit von Kindern und Jugendlichen beobachtet werden und wie Kinder unterstützt werden, deren Eltern sich radikalisieren.
Alex Westerkamp erklärt, dass sich Kinder besonders in der Adoleszenzphase verändern und mitunter mit ihrem Verhalten und Interessen provozieren wollen. Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen und nicht ausschließlich an Kinder und Jugendliche. Fälle, in denen die Kinder unter der Religionsausübung der Eltern leiden, werden häufig von Schulen oder anderen Institutionen an Legato verwiesen.
Marc Buttler fragt nach weiteren Informationen zu dem Hinweis, dass die Fallzahlen abhängig zu den Werbemaßnahmen für das Angebot steigen.
Alex Westerkamp erläutert, dass seit diesem Jahr transparentere Zahlen erhoben werden, u. a. für die Sozialbehörde. Er berichtet, dass sich die Raffinesse islamistischer Aktivitäten weiterentwickelt. Während einerseits die Gewaltspirale abnimmt, erfolgt andererseits die religiöse Rekrutierung mittlerweile bedachter.
Claudia Folkers bittet um eine genauere Erläuterung der christlichen Radikalisierung und fragt, ob diese mit einer ablehnenden Haltung gegenüber anderen Religionen einhergeht.
Alex Westerkamp beschreibt dies als ein relativ neues Phänomen. Er nennt einen beispielhaften Fall mit sektenhaften Strukturen aus Spanien, bei dem ein Kind mehrfach täglich beten musste und keinen Kontakt zu nichtchristlichen Kindern außerhalb der Schule haben durfte. Die Mutter verweigerte jeglichen Zugang. Zu unterscheiden ist zwischen Religionsfreiheit und Demokratiefeindlichkeit.
Auf die Nachfrage von Finn Nußbaum nach dem Anstieg der Anfragen im August, berichtet Alex Westerkamp, dass die Anfragen intervallmäßig schwanken, was von geopolitischen Zuständen und Ferienzeiten, wie dem Ende der Sommerferien, abhängig ist.
Iris Vobbe fragt nach der Radikalisierung von Christen und der damit verbundenen Demokratiefeindlichkeit und ob diese eher bei Christen oder bei Muslimen zu beobachten sei.
Alex Westerkamp antwortet, dass dies fallabhängig ist. Sobald menschenfeindliche Aussagen getätigt werden, wird von Radikalen gesprochen.
Ergebnis:
Die Präsentation und ein Kurzkonzept wird den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.
Jörn Stronkowski erläutert die Vorlage.
Marc Buttler weist daraufhin, dass der Beschluss nicht nur an die Sozialbehörde, sondern auch die Aufstellenden des Haushalts erfolgen sollte.
Christian Obst sieht die Bedeutung des Themas, weist jedoch auch nach einer entsprechenden Anmerkung des Dezernenten für Steuerung und Service darauf hin, dass bei der Festsetzung von Pauschalen grundsätzlich die Schwierigkeit bestehe, dass diese nicht exakt zu belegen seien, wodurch sie angreifbar sind. Aus Verwaltungssicht ist eine differenziertere Behandlung erforderlich. Eine vertiefte Betrachtung könnte im Unterausschuss Planung und Haushalt Anfang 2026 erfolgen.
Hans Berling stellt fest, dass bereits jetzt mit Pauschalen, i. H. v. 3 - 5 %, gearbeitet wird, weshalb das Argument gegen eine weitere Erhöhung als Pauschale nicht vollständig nachvollziehbar ist. Ein positives Votum aus dem Ausschuss wird als wichtig erachtet, für den im kommenden Monat stattfindenden Termin der Amtsleitung des Amts für Familie, Dr. Dirk Bange, mit der IVOA, bei dem unter anderem dieses Thema besprochen wird. Bei einer Änderung des Petitums kann er mitgehen.
Hans-Jürgen Schinowski verweist auf das Regelwerk 9, wonach jeder Träger seine Berechnungen sehr genau durchführen muss und entsprechende Zahlenwerte detailliert liefern kann.
Marc Buttler sieht die Notwendigkeit einer signifikanten Erhöhung der Pauschalen, wobei die genaue Angabe von 15 % nicht nachvollziehbar ist. Er schlägt vor, den Beschluss zu fassen und die Thematik ebenfalls in den Unterausschuss zu überweisen.
Die Mitglieder diskutieren eine mögliche Änderung des Petitums.
Die Sitzung wird zur Formulierung einer Änderung des Petitums für fünf Minuten unterbrochen.
Folgende Änderung des Petitums wird vorgeschlagen:
1. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek bittet um Anpassung, der schon 2014 nicht auskömmlichen Verwaltungsgemeinkosten, insbesondere vor dem Hintergrund der überproportional gestiegenen allgemeinen Kosten.
2. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek bittet die Sozialbehörde und Finanzbehörde, dies in den Zuweisungen in den Bezirken zu berücksichtigen und sich bei der hamburgischen Bürgerschaft für eine Anpassung der Haushaltspläne einzusetzen.
3. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek bittet die Finanzbehörde, das Prüfungsergebnis zur Vereinheitlichung und Anpassung der Verwaltungsgemeinkosten, insbesondere vor dem Hintergrund des Berichts des Rechnungshofs vom 18. Februar 2021, Drucksache 22/3279, dem Jugendhilfeausschuss mitzuteilen.
Ergebnis:
Der JHA stimmt dem geänderten Petitum einstimmig zu.
Ergebnis:
Der JHA stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Ergebnis:
Der JHA stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Ergebnis:
Der JHA stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Claudia Folkers äußert ihre Unzufriedenheit mit der Antwort, da der Jugendhilfeausschuss an die Einhaltung von Kinderschutz einen höheren Anspruch hat. Sie betont die Notwendigkeit, die Thematik kontinuierlich zu behandeln. Dabei ist das Thema persönlich auf ihrer Agenda verankert, und sie hofft, dass auch andere Mitglieder des Ausschusses diese Auffassung teilen. Zudem verfügt sie über Informationen von Fördern und Wohnen (F&W), wonach eine Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzeptes angestrebt wird.
Dirk Hünerbein erkundigt sich nach den konkreten Punkten, die als unbefriedigend empfunden werden, und fragt, an welchen Stellen angesetzt werden sollte, um Verbesserungen zu erreichen.
Claudia Folkers erläutert, dass es insbesondere um die Formulierungen „Kann“ und „Soll“ im Gegensatz zu „Muss“-Bestimmungen geht. Sie kritisiert, dass durch die Verwendung von „Kann“ und „Soll“ die eigentlich angestrebten Standards herabgesetzt werden.
Hans-Jürgen Schinowski bestätigt diese Einschätzung und verweist auf die angehängte Anfrage der CDU, bis Juni 2026 soll die Anzahl der Hotelunterbringungen reduziert werden.
Marc Buttler ergänzt, dass aus rechtlicher Sicht der Begriff „Soll“ eine stärkere Verbindlichkeit als „Kann“ aufweist. Er räumt jedoch ein, dass die Formulierungen in dem Konzept mitunter unbefriedigend sind.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Finn Nußbaum schlägt anhand der gängigen Praxis mit drei Parteienvertretungen und einer Trägervertretung vorzugehen.
Ergebnis:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verfahrensvorschlag einstimmig zu.
Der JHA nimmt Kenntnis.
Der Termin findet am 10.11.25 von 9 - 11 Uhr statt.
Für das Auswahlgremium werden benannt:
- Finn Nußbaum / SPD
- Claudia Folkers / CDU
- Justin Orbán / DIE GRÜNEN
- Franziska Kraft / Träger
Finn Nußbaum schlägt eine Vertagung vor.
Ergebnis:
Die Vorlage wird vertagt.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.
Christian Obst informiert, dass heute die investive Mittelzusage der BSW i. H. v. 1,3 Mio. € aus dem Stadtentwicklungsfonds (StEF) Lebendige Quartiere für den Ersatzneubau am JUZ Farmsen erfolgt ist. Aus der Rahmenzuweisung wurden hierfür bereits 900.000 € reserviert.
Die weitere Realisierung erfolgt durch Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH). Die Mittelbereitstellung erfolgt in 2028/ 29, was sich mit den entsprechenden Planungen von GMH deckt.
Arne Klindt, der den TOP vorgeschlagen hatte, ist nicht anwesend.
Ergebnis:
Der TOP wird vertagt.
Es liegt nichts vor.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Gemeinsame Beratung mit 15.4
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
S. TOP 15.3
Gemeinsame Beratung mit 15.6
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
S. TOP 15.5
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Christian Obst weist auf die Einladung des PLING Kollektivs zum „Auftaktworkshop Kinder- und Jugendbeirat Wandsbek“ am Montag, 06.10.2025 um 18:00 Uhr hin. Um Anmeldung wird gebeten.
Finn Nußbaum ergänzt, dass am 30.09.25 für alle interessierten Kinder und Jugendlichen ab der 5. Klasse Kick-Off-Workshop stattfindet. Weitere Informationen: <https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/wandsbek/aktuelles/pressemitteilungen/2025-09-22-bezirk-wandsbek-richtet-kinder-und-jugendbeirat-ein-1100702>
Hans Berling regt an, den Raum am Tag der Veranstaltung auszuschildern.
Christian Obst begrüßt die Idee und ergänzt, dass es sich bei dem ausgewählten Raum um eine Art Kreativwerkstatt handelt, der für Workshops ausgestattet ist.
Ergebnis:
Die Idee, den Raum am Tag der Veranstaltung am 30.09.25 für die Kinder und Jugendlichen auszuschildern, wird an die Organisator:innen weitergegeben.
Ergebnis:
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Es liegt nichts vor.
Es werden keine Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es gibt keine Wortmeldungen.