Antwort der BIS und BSFB zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses Wandsbek vom 25.06.25 - Mindeststandards für Kinderschutz der Betreiber von Erst- und Folgeeinrichtungen für Geflüchtete
Letzte Beratung: 24.09.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 8.1
Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hat auf seiner Sitzung am 25.06.25 folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt:
Der Jugendhilfeausschuss bittet die Behörde für Inneres und Sport und die Sozialbehörde um Auskunft, welche Mindeststandards insbesondere in Bezug auf den Kinderschutz die Betreiber von Erst- und Folgeeinrichtungen für Geflüchtete zu beachten haben und welche Abstriche diese machen können.
Die Sozialbehörde wird gebeten zu erläutern, wie die Aufsicht über die Einhaltung dieser Regelungen sichergestellt wird.
Die Stellungnahmen der Behörde für Inneres und Sport sowie der Sozialbehörde,s. Anhang,wurden an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am 18.08.25 per Mail verschickt.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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