22-2212

Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale Antrag der freien Träger im JHA Wandsbek (Franziska Kraft, Gabi Tschurz, Jörn Stronkowski, Hans Berling, Hans Jürgen Schinowski, Oliver Klaedtke, Anja Lindthorst-Albrecht)

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 24.09.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

Die Durchführung von OKJA, FamFö, SAJF und JSA Projekten erfordert auch Mittel für die entstehenden Verwaltungskosten.

Zu den Verwaltungsgemeinkosten zählen u. a.:

- Fachunabhängige Personalausgaben: Geschäftsführung, Verwaltung, Buchhaltung, Hausmeisterdienste.

- Fachunabhängige Betriebsausgaben: Mietausgaben für Verkehrsflächen, Mieten für Verwaltungsräume.

- Fachunabhängige Sachkosten: Telefonanlagen, Software Hard- und Software für IT-Infrastruktur, Bürobedarf, Versicherungen, Wirtschaftsprüfer, externer (Lohn)-Buchhaltung

Gemäß JHA Beschluss im Jahr 2003 können Verwaltungsgemeinkosten mit der Zuwendung geltend gemacht werden.

Die jeweilige Höhe ergibt sich aus der Verwaltungsgemeinkostentabelle: die Sätze liegen, abhängig von den Projektausgaben, zwischen 5,5 % (ab 10.001 € Projektausgaben) und 3 % (ab 175.000 € Projektausgaben).

Die Tabelle stammt aus dem Jahr 2014, ist veraltet und spiegelt nicht die tatsächlich entstehenden Verwaltungsgemeinkosten wider.

Zudem ergeben sich gestiegene Bedarfe der Träger

- vor dem Hintergrund der Erfordernisse der Digitalisierung,

- einem erhöhten Anteil beim Versicherungsbedarf und

- den gestiegenen Erfordernissen im Personalwesen (Rekrutierung, Verwaltung, fachliche Absicherung, etc.)

In der Praxis führt dies dazu, dass die notwendigen Verwaltungskosten über die Fachausgaben bestritten werden müssen.

In der Drucksache 22/3279 vom 18. Februar 2021 stellt der Landesrechnungshof fest, dass bei der Berücksichtigung von Verwaltungsgemeinkosten bei der Zuwendungsbemessung große Unterschiede bestehen.

Er zeigt auf, dass in Abhängigkeit von der zuwendungsgebenden Stelle unterschiedlich hohe Pauschalen als Projektausgaben angesetzt werden.

Diese Unterschiede in der Berücksichtigung der Verwaltungsgemeinkosten sind für die Träger schwer nachzuvollziehen und bergen Konfliktpotenzial zwischen dem Träger und den Zuwendungsabteilungen der Verwaltung.“ (Drs. 22/3279 Nr. 358)

Die Finanzbehörde äerte sich dahingehend, dass sie die Möglichkeit der Anwendung von einheitlichen Pauschalen prüfen werde. Das Ergebnis ist uns nicht bekannt und wäre ggf. dem JHA zur Kenntnis zu geben.

Bei der Berechnung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale wäre denkbar, sich beispielsweise an der üblichen Verwaltungsgemeinkostenpauschale für die Hamburger Verwaltung oder auch im Bund zu orientieren, hier werden deutlich höhere Kosten (15 39%) angesetzt.

Wir halten 15 % der Projektausgaben für die Träger der OKJA/FamFö/JSA/SAJF als Verwaltungsgemeinkostenpauschale für erforderlich.

Petitum/Beschluss
  1. Der JHA Wandsbek befürwortet die Erhöhung der VGKs auf 15 % der Projektausgaben für die Träger der OKJA, FamFö., JSA und SAJF.
  2. Der JHA Wandsbek fordert die Sozialbehörde auf, dies in den Zuweisungen an den Bezirk zu berücksichtigen und diese entsprechend zu erhöhen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2025
Ö 7.1
Anhänge

keine Anlage/n

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