Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, überprüft die Anwesenheit der digital zugeschalteten Ausschussmitglieder und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest. Zudem legt er in Absprache mit dem Ausschuss einvernehmlich fest, dass die Abstimmungen fraktionsweise erfolgen und die Ergebnisse durch die Fachsprecher der jeweiligen Fraktion bekanntgegeben werden.
Keine Wortmeldungen.
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschriften vom 09.11.2021 und 21.12.2021 einstimmig.
Entfällt.
Die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.1.1 werden gemeinsam behandelt.
Frau Kreuk führt in das Thema ein.
Herr Wasner erläutert den Antrag unter TOP 5.1.1. Die Koalition habe sich intensiv mit dem Vorhaben auseinandergesetzt und dabei unter anderem den Erhalt der Fläche im städtischen Eigentum fokussiert. Eine urbane Entwicklung sei an dieser Stelle erstrebenswert und daher solle die Verwaltung prüfen, ob eine Bebauung auch über die bisher geplante Geschossigkeit hinaus möglich wäre. Es solle an dem Standort zudem möglichst viel sozialer Wohnungsbau - über den Drittelmix hinaus - realisiert werden. Das Quartier solle einen belebten Charakter haben, der Arbeitsorte zukunftsweisend miteinander verbindet und Angebote für Belange des täglichen Bedarfs bereithält. Abschließend beabsichtige der Antrag einen hohen ökologischen Standard für dieses Vorhaben sicherzustellen.
Herr Ritter legt dar, dass seine Fraktion sich der Forderung, die städtischen Flächen für die Stadt im Erbbaurecht zu sichern, nicht anschließen könne. Insbesondere für Genossenschaften würde es nicht realisierbar sein, entsprechende Projekte im Erbbaurecht zu entwickeln. Das geplante Abweichen von dem im Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau verankerten Drittelmix lehne er ebenfalls ab. Die Vorgaben unter Petitumspunkt 7 seien aus seiner Sicht zudem zu detailliert und einschränkend.
Frau Häger begrüßt das Ansinnen, die städtischen Flächen erbbaurechtlich sichern zu wollen. Ihr sei jedoch das weitere Vorgehen unklar, wenn die Fachbehörde diesem Ansinnen nicht entsprechen könne.
Frau Brinkmann erläutert, dass das Vorhaben voraussichtlich in einem Konzeptausschreibungsverfahren vergeben werde, in welchem die Inhalte des Antrags aufgeführt sein sollen und mit einer gewichteten Punktzahl versehen werden. Die Vergabe erfolge schließlich an den Bietenden, der mit seinem Angebot die meisten Punkte im Verfahren erzielt.
Die Koalition stelle zu jedem Vorhaben individuelle Überlegungen zur Frage der Umsetzung des Drittelmixes an. Im vorliegenden Fall sei die Entscheidung zu einem höheren Anteil von geförderten Wohnungen bewusst getroffen worden, weil dies für den Stadtteil verträglich sei.
Herr Behrens äußert seine Verwunderung über die beabsichtigte Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, wenn noch so viele Details ungeklärt seien, zum Beispiel hinsichtlich der Geschossigkeit. Üblicherweise würden solche Angaben bei der Einleitung des Verfahrens bereits verankert werden. Auch die Umsetzung eines Urbanen Baugebietes könne aus seiner Sicht bereits zur Einleitung des Verfahrens verbindlich gemacht werden.
Davon abgesehen könne er den Punkten des Antrags im Grundsatz zustimmen.
Frau Kreuk erläutert, dass die Inhalte des Antrags, die im Bebauungsplanverfahren festgesetzt werden können, entsprechend durch die Verwaltung in kommende Entwürfe eingearbeitet werden. Die Inhalte, die darüber hinausgehen und nach dem BauGB nicht festsetzungsfähig sind, müssten in die Vergabe bzw. Konzeptausschreibung des Landesbetriebs für Immobilienbesitz und Grundvermögen einfließen.
Herr Blumenthal weist darauf hin, dass der Drittelmix, der im Vertrag für Hamburg als grundsätzliches Ziel genannt worden sei, sich auf private Flächen beziehe. Im vorliegenden Fall bestehe eine andere Ausgangslage, da es sich um eine städtische Fläche handele. Es gebe einen sehr hohen Bedarf an bezahlbaren Wohnungen in Hamburg, sodass die Chance an diesem Standort ein höheres Maß an geförderten Wohnungen zu realisieren, genutzt werden müsse.
Frau Dr. Hochheim legt die Ablehnung der CDU-Fraktion zum Antrag dar. Die Kombination der einzelnen Petitumspunkte und das Fehlen von Investoren seien kritisch zu betrachten.
Herr Ploss verdeutlicht, dass die Bodenpolitik des Senats aus seiner Sicht das Interesse von möglichen Investoren ausschalte. Wandsbek habe eine Eigentumsquote von lediglich 23 %. Bei der Schaffung von Wohneigentum müssten die Interessen aller Bevölkerungsschichten berücksichtigt werden. Die geforderten ökologischen Parameter im Antrag sollten zudem zukunftsorientierter ausgestaltet sein.
Frau Brinkmann macht klar, dass der primäre Fokus der Koalition nicht darauf liege, die Eigentümerquote zu erhöhen, sondern bezahlbaren Wohnraum für Personen zu schaffen, die es sich nicht leisten könnten, Eigentum zu erwerben.
Herr Ritter stellt heraus, dass die FDP-Fraktion möglichst vielen Menschen den Erwerb von Eigentum ermöglichen wolle, unterdessen die Koalition die Mietstrukturen weiter verfestigen würde.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer internetgestützten, frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mehrheitlich zu mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
siehe TOP 5.1
Ergebnis:
Der Planungsausschuss beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der Fraktion Die Linke, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion.
Frau Kreuk erläutert die Vorlage.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt einstimmig zu.
Frau Kreuk erläutert die Vorlage.
Herr Ritter erfragt die Gründe für die Notwendigkeit der Verlängerung der Veränderungssperre. Diese würde für die betroffenen Grundeigentümer eine Einschränkung darstellen. Desweiteren fragt er, was sich hinter dem Begriff "planstörende Vorhaben" verbirgt.
Frau Kreuk erklärt, dass es Bauantragsverfahren gebe, die in die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans eingreifen würden. Eine Verlängerung der Veränderungssperre sei notwendig geworden, da das eingeleitete Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 voraussichtlich nicht vor Außerkrafttreten der Veränderungssperre abgeschlossen sein werde. Das Verfahren solle jedoch alsbald möglich zum Abschluss gebracht werden. Die Veränderungssperre entfalle entsprechend mit Abschluss des Verfahrens.
Frau Häger äußert ihr Unverständnis darüber, dass die Zustimmung zur Verlängerung der Veränderungssperre wegen Eilbedürftigkeit durch den Hauptausschuss erfolgen solle. Sie hätte sich gewünscht, dass die Zustimmung durch die Bezirksversammlung erfolge, damit sie auch ihr Votum als fraktionsloses Mitglied hätte abgeben können.
Herr Rieken weist Herrn Ritter auf die bereits im zuständigen Bauprüf-Ausschuss und im Planungsausschuss geführten Diskussionen zu diesem Thema hin, an denen auch die FDP beteiligt gewesen sei.
Herr Behrens betont, dass die Veränderungssperre nicht bedeute, dass keinerlei Bauverfahren durchgeführt werden könnte. Es seien lediglich die Vorhaben betroffen, die in die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans eingreifen würden.
Herr Ritter merkt an, dass er fraktionsintern bezüglich der vergangenen Diskussionen zunächst Rücksprache halten würde und sich daher in dieser Abstimmung enthalten werde.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr mehrheitlich zu mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion.
Herr Behrens stellt fest, dass die Vergünstigungen für Alterbbaurechtsnehmer in Form von Abschlägen auf den Bodenrichtwert nicht in der Stellungnahme der Finanzbehörde aufgeführt seien. Dies wäre jedoch vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen in der Sitzung des Planungsausschusses am 09.11.2021 in Aussicht gestellt worden.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Ritter erläutert den Antrag.
Frau Brinkmann führt aus, dass der Ansatz Potenzial habe, jedoch solle das Petitum dahingehend geändert werden, dass die zuständige Fachbehörde eine Stellungnahme hierzu abgeben möge. Sollte diese aufzeigen, dass ein unterirdischer Busbahnhof im Zusammenhang mit E-Bussen möglich sei, solle ein Referent eingeladen werden, der dieses Konzept vorstelle. Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft möge zu dieser Vorstellung hinzugeladen werden.
Herr Wasner merkt an, dass die Fläche durchaus Möglichkeiten biete, die betrachtet werden sollten. Allerdings sei die Bezirksverwaltung hierfür der falsche Adressat. Zunächst müssten Gespräche mit der Grundstückseigentümerin, der HOCHBAHN, geführt werden. Die Bedarfe der HOCHBAHN müssten ebenso berücksichtigt werden wie die Bodenverhältnisse, Lärmschutzerfordernisse und vieles mehr. Im Übrigen schließe er sich dem vorhergehenden Änderungsantrag zum Petitum an. Eine Entwicklung der Fläche sei durchaus erstrebenswert, aber hierzu bedarf es zunächst weitergehender Informationen.
Herr Sachse weist darauf hin, dass die HOCHBAHN die gesamte Busflotte bis 2030 auf E-Busse umstellen wolle. Hierfür werde es einer Hochspannungsleitung und eines Umspannwerks auf dem Gelände bedürfen. Wohnbebauung oder sonstige Nutzung der Fläche sei aus seiner Sicht dann nicht mehr möglich. Insofern sollten zunächst die Planungen der HOCHBAHN in Erfahrung gebracht werden.
Frau Dr. Hochheim macht auf die Bürgerschafts-Drucksache Nr. 22/7025 "Bericht des Verkehrsausschusses über die Selbstbefassung mit dem Thema 'Neu- und Ausbau der Busbetriebshöfe'" aufmerksam, in der es umfassende Informationen zu diesem Thema gebe.
Der im Antrag angestellte Vergleich mit dem Mobilitäts-Hub auf der Veddel sei schwierig, da dort eine S-Bahn-Station angebunden sei und ein Mobilitätsmix im Fokus stünde. In der vorgenannten Drucksache würden Mobilitäts-Hubs für innerstädtische Bereiche empfohlen werden. Auch Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte dürften dabei nicht unbeachtet bleiben.
Die HOCHBAHN müsse entscheiden, wie die Fläche in der Wendemuthstraße genutzt werde.
Im Hamburger Osten gebe es lediglich zwei Busbetriebshöfe: Der Standort Meiendorf solle für die E-Busse genutzt werden. Der Standort Wendemuthstraße beinhalte als einziger Standort im Osten eine Diesel-Tankstelle und müsse allein daher gegenwärtig erhalten bleiben.
Frau Dr. Hochheim spricht sich dafür aus, dass sich die Ausschussmitglieder zunächst umfassend mit der genannten Drucksache auseinandersetzen. Eine Einladung der HOCHBAHN würde sie unterstützen, jedoch halte sie es für verfrüht, Überlegungen für ein Mixed-Use-Quartier anzustellen. Die entscheidende Frage sei, wie sich die HOCHBAHN zukünftig aufstelle. Die Frage der anderweitigen Flächennutzung könne erst nachgelagert beantwortet werden.
Sie plädiere daher für eine Einladung der HOCHBAHN in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft.
Herr Behrens begrüßt den grundsätzlichen Gedanken, die großen Flächen in Wandsbek hinsichtlich ihrer Nutzung genauer zu betrachten. Den genannten Einwänden könne er sich jedoch anschließen. Ein Vergleich mit der Veddel sei hier nicht angebracht. Einen Bericht der HOCHBAHN über die zukünftigen Planungen für den Standort im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft halte er für sinnvoll.
Frau Wolff verdeutlicht, dass die FDP-Fraktion mit dem Antrag einen visionären Ansatz verfolge und ungenutzte Potenziale erforschen wolle. Der Beschluss solle dazu anregen, die Flächennutzung zu überprüfen und Perspektiven auszuloten. Vor dem Hintergrund des notwendigen Wohnungsbaus in Hamburg wäre es nicht angemessen, eine solch große Fläche in Wandsbek völlig aus dem Blickwinkel zu nehmen. Dem Vorschlag der rot-grünen Koalition zur Änderung des Petitums schließe sie sich gern an.
Frau Häger empfiehlt ebenfalls die Einbindung der Fachbehörden in die Prüfung. Neben der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende halte sie zudem die Einbindung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft für sinnvoll. Eine weitere große Fläche in Wandsbek, zu der sich aus ihrer Sicht eine Überprüfung der Nutzungsmöglichkeiten lohnen würde, sei das Gelände der Hefewerke.
Frau Dr. Hochheim erwidert auf die Aussage von Frau Wolff, dass auch ihre Fraktion visionäre Ansätze verfolge, jedoch würde sie die Überlegungen zum Betriebshof in der Wendemuthstraße nicht aus stadtplanerischer Sicht angehen, sondern aus Sicht der Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der Aussagen des jüngst präsentierten Magistralengutachtens. Sie halte daher an ihrem Vorschlag zu einer Weiterbehandlung des Themas im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft fest.
Herr Buse äußert sein Unverständnis darüber, dass der Eigentümerin der Fläche etwaige Vorstellungen zur weiteren Nutzung vorgegeben werden sollen, ohne zuvor Gespräche mit ihr geführt zu haben.
Frau Wolff betont, dass der Antrag darauf abziele, mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke das folgende geänderte Petitum:
Die Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Weise der HVV-Betriebshof Wandsbek für ein neues Mixed-Use-Quartier in Wandsbek genutzt und überplant werden kann und hierzu einen Referenten in den Planungsausschuss zu entsenden. Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft ist bei einem Vortrag hinzuzuladen.
Herr Ritter erläutert den Antrag.
Frau Brinkmann verweist diesbezüglich auf die Bodendrucksache des Senats, die für dieses Bebauungsvorhaben in Steilshoop relevant und verbindlich sei. Selbst wenn es möglich wäre, dort Eigentumswohnungen zu errichten, könnten Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen kaum von dem Angebot profitieren.
Hinsichtlich der von der FDP-Fraktion kritisierten geringen Eigentümerquote in Deutschland lohne es sich einen Blick nach England zu richten. Dort sei die Eigentümerquote höher, da in den 80er-Jahren u.a. eine Vielzahl an Sozialwohnungen und staatlichen Wohnungen verkauft worden seien. Dies habe jedoch zu einer enormen Mietsteigerung und einer Immobilienblasenbildung in England geführt. Diese Situation wünsche sie sich für Deutschland nicht.
Ein Wohnraumangebot für Personen mit niedrigem Einkommen halte sie für sehr wichtig.
Herr Behrens schließt sich den Ausführungen von Frau Brinkmann an. Sogar mit einem mittleren Einkommen seien Eigentumswohnungen in Hamburg derzeit nicht mehr finanzierbar. Vor Ort in Steilshoop gehe es den Bürger:innen auch nicht darum, Eigentumswohnungen in dem geplanten Bauvorhaben zu berücksichtigen. Viel eher würden sie eine andere Art der Bebauung fordern, mit dem Ziel, dass weniger Wohnungen gebaut würden. Den Antrag der FDP-Fraktion lehne er daher strikt ab.
Herr Hentschel erinnert an die Beteiligungsformate im Jahr 2013, bei dem die Themen „soziale Durchmischung" und „Eigentumsschaffung" durchaus mehrfach benannt worden seien. Auch wenn die Immobilienpreise seither drastisch gestiegen sind, gebe es durchaus Anwohner:innen, die weiterhin daran interessiert seien, Eigentum zu erwerben. Auch in der öffentlichen Plandiskussion in der Sporthalle Wandsbek sei dieses Thema erneut zur Sprache gebracht worden.
Ursprünglich habe es durchaus Pläne gegeben, das Grundstück zu veräußern und eine Bebauung im Drittelmix zu realisieren. Von diesen Plänen sei die rot-grüne Koalition im Verlauf jedoch abgerückt.
Er könne nicht nachvollziehen, dass sich die rot-grünen Ausschussmitglieder stets auf die Bodendrucksache berufen und behaupten, dass ihnen die Hände gebunden seien. Es handele sich um kein Gesetz und daher sei es durchaus möglich von den Inhalten der Drucksache abzuweichen, wenn dies politisch gewollt wäre.
Herr Heins merkt an, dass sich Wohnungseigentum und Erbbaurecht nicht gegenseitig ausschließen würde und es durchaus vereinbare Modelle gebe. Zudem erinnert er an vergangene staatliche Förderungen, die den Eigentumserwerb für Personen mit geringen oder mittleren Einkommen erleichtert hätten.
Frau Wolff hebt hervor, dass der Erwerb von Eigentum ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge wäre und daher insbesondere für Personen mit kleiner Rente, wie zum Beispiel Freiberufler und Solo-Selbstständige, von hoher Bedeutung sei. Diesen Personen die Möglichkeit zu dieser Form der Altersvorsorge vorzuenthalten und sie auszugrenzen, halte sie für asoziales Handeln.
Herr Sachse verdeutlicht sein Unverständnis über die weitere Verknappung des Angebots von Eigentumswohnungen. Er könne nicht nachvollziehen, warum die rot-grüne Koalition sich nicht einmal an die eigene Vorgabe des Drittelmixes halten würde.
Herr Buse betont ebenfalls die Notwendigkeit von selbstbewohntem Wohneigentum für die Altersvorsorge. Hinsichtlich der Ausführungen zur Immobilienentwicklung in England von Frau Brinkmann, sei anzumerken, dass es in südeuropäischen Ländern wie Italien, Spanien und Griechenland ebenfalls eine sehr hohe Eigentumsquote gebe, die dafür gesorgt habe, dass die Bevölkerung trotz massiver staatlicher Finanzprobleme hinsichtlich der Altersvorsorge verhältnismäßig gut aufgestellt sei.
Der Drittelmix wäre daher genau die richtige Entscheidung, und ein Abweichen davon könne er nicht nachvollziehen.
Herr Ritter verweist auf das Auskunftsersuchen der FDP-Fraktion Drs. 21-4538.1. In der Antwort zu Punkt 8 sei geschrieben, dass die „FHH steuernd auf die Errichtung von Eigentumswohnungen zu günstigen Preisen Einfluss nehmen könne". Es gebe neben der Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen demnach durchaus auch weitere Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt, die die Stadt Hamburg nutzen könnte. Wenn die rot-grüne Koalition in Wandsbek die Möglichkeiten zur Errichtung von Eigentumswohnungen nicht nutze, entstünde der Eindruck, dass es schlichtweg an dem notwendigen Willen fehle.
Herr Ploss legt dar, dass zusätzlich zu den erhöhten Kaufpreisen für Immobilien auch die Nebenkosten enorm gestiegen seien. Ab dem 01.01.2023 würde zudem noch die Grunderwerbssteuer um einen Prozentpunkt angehoben werden. Die Argumente der rot-grünen Koalition würden lediglich eine bestimmte Bevölkerungsgruppe berücksichtigen, aber die von Frau Wolff angesprochene Personengruppe völlig außen vor lassen.
Herr Blumenthal weist die Darstellung von Frau Wolff, dass die Koalition nicht sozial handeln würde, entschieden zurück. Schließlich solle mit der Maßnahme bezahlbarer, dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.
Der Vertrag für Hamburg berücksichtige ganz klar die Schaffung von Wohneigentum auf privaten Flächen. Auch in Wandsbek seien zahlreiche Bauprojekte im Drittelmix entstanden und würden auch künftig weiter geplant. Im vorliegenden Fall handele es sich um eine städtische Fläche, die dringend für die Schaffung von günstigem Wohnraum benötigt werde.
Herr Köhler bekräftigt die Ausführungen von Herrn Blumenthal. Der Drittelmix sei ein Instrument, das für private Bauherren gelte. Das Projekt in Steilshoop sei ein Vorhaben der SAGA. Die Aufgabe der SAGA sei es nicht Eigentumswohnungen zu bauen, sondern bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen und ein gutes Angebot für Personen mit geringem bis normalem Einkommen zur Verfügung zu stellen.
Herr Hentschel merkt an, dass das Vorhaben als preisgedämpfter - nicht geförderter - Wohnungsbau ausgeführt werden solle. Die künftigen Mieter:innen dieses Objektes wären zum Teil durchaus in der Lage, dort eine Eigentumswohnung zu erwerben, die sie im Alter absichern würde. Mit langfristiger Finanzierung und entsprechender Zinsbindung sei die monatliche Belastung für Eigentümer über einen langen Zeitraum festgeschrieben. Mieter würden bezüglich der zukünftigen Preisentwicklung hingegen mit einem hohen Maß an Ungewissheit leben müssen. Preisgünstige Mietwohnungen gebe es in Steilshoop bereits, jedoch seien frühere geförderte Wohnungen bereits aus der Mietpreisbindung entfallen.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der Fraktion Die Linke, bei Zustimmung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion.
Herr Behrens merkt an, dass der Inhalt durch die neuesten Entwicklungen überholt sei und die genannten KfW-Standards künftig nicht mehr gefördert würden.
Herr Buse weist darauf hin, dass der KfW-Homepage, die in der Stellungnahme verlinkt wurde, lediglich zu entnehmen sei, dass die weitere Entwicklung unklar wäre.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Entfällt.
Es werden keine Themen für die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Keine Wortmeldungen.