Auch sozialschwächere Stadtteile haben ein Recht auf Drittelmix - Entwicklung ermöglichen Antrag der FDP-Fraktion
Wohneigentum ist für viele Menschen erstrebenswert, denn Wohneigentum ist eine wichtige Säule der Alterssicherung und gibt den Menschen viel Sicherheit.
Deshalb sollte es Bürgerinnen und Bürgern aus jedem Stadtteil unserer Metropole ermöglicht werden, selbst Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses in seinem Stadtteil in Hamburg zu werden.
Auf der Sitzung des Planungsausschusses am 18.01.2022 wurde die Bebauung Steilshoop 11 und 12 durch die umsetzende städtische Wohnungsbaugesellschaft SAGA vorgestellt.
Auf der Webiste: https://www.hamburg.de/wandsbek/stadtteilentwicklung-foerdergebiete/3977574/steilshoop/ steht zum Aktiven Fördergebiet Steilshoop:
„Ziel der Stadterneuerung in Steilshoop ist die Fortführung der Aufwertung der Siedlung als attraktiver, innenstadtnaher Wohnort mit positivem Image, wie auch die Ausstattung mit einer bedarfsgerechten Sozial-, Kultur- und Bildungsinfrastruktur. Die Schlüsselprojekte sind die Umgestaltung des zentralen Bereiches um das Einkaufszentrum und der Mittelachse sowie der Errichtung des Campus Steilshoop mit neuer Schule und dem geplanten Quartierszentrum.“
Nun wurde auf der oben benannten Sitzung beiläufig durch die Stadtentwicklungsbehörde mitgeteilt, dass man für den vorgesehenen Bau auf drei Baufeldern bewusst auf den Drittelmix, also je ein Drittel öffentlich geförderte Mietwohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen, verzichtet hat. Dabei ist in dem vor Kurzem wieder geschlossenen Vertrag für Hamburg zum Wohnungsneubau zwischen Senat und den Bezirken zum Drittelmix zu lesen, dass er sich als „Zielmarke zur Orientierung bewährt hat“.
Insgesamt widerspricht die Aussetzung des Drittelmixes in Steilshoop aus Sicht der FDP Fraktion Wandsbek grundsätzlich der o.g. Absicht, eine weitere Aufwertung der Siedlung zu erreichen sondern führt eher zu einer Festigung der bestehenden Strukturen.
Deshalb fordern wir die Bezirksverwaltung auf:
Wir fordern die Verwaltung auf, den Drittelmix in den Planungen zur Bebauung Steilshoop 11 und 12 zu berücksichtigen.
keine Anlage/n