21-4653

Änderungen bei der KfW-Förderung Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.12.2021 (Drs. 21-4463)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, dem Planungsausschuss den aktuellen Fördersatz für KfW 55 und KfW 40 bzw. den ab Februar 2022 neu geltenden Fördersatz für KfW 40 schriftlich mitzuteilen.

 

Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

 

Eine Beschreibung der Bundesförderung für effiziente Gebäude und hier Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen KfW 55 und KfW 40 finden Sie unter nachstehendem Internetlink:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/.

Die Zinskonditionen der KfW können sich tagesaktuell ändern. Die jeweiligen aktuell geltenden Zinssätze finden Sie unter

https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n