Änderungen bei der KfW-Förderung Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.12.2021 (Drs. 21-4463)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, dem Planungsausschuss den aktuellen Fördersatz für KfW 55 und KfW 40 bzw. den ab Februar 2022 neu geltenden Fördersatz für KfW 40 schriftlich mitzuteilen.
Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Eine Beschreibung der Bundesförderung für effiziente Gebäude und hier Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen KfW 55 und KfW 40 finden Sie unter nachstehendem Internetlink:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/.
Die Zinskonditionen der KfW können sich tagesaktuell ändern. Die jeweiligen aktuell geltenden Zinssätze finden Sie unter
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n