Herr Blumenthal eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Herr Blumenthal begrüßt Herrn Thiesen (CDU-Fraktion) als neues Ausschussmitglied.
Ein Bürger führt zur Verkehrssituation an der Zuwegung zur Kindereinrichtung "Bauspielplatz Tegelsbarg" aus (Bezug: TOP 6.3: Parksituation am Bauspielplatz Tegelsbarg regeln - Drs. 22-2724). Gegenüber des Bauspielplatzes käme es insbesondere wegen der Erneuerung der Parkanlage Tegelsbarg zum Falschparken, was u.a. dazu führe, dass die Feuerwehr die Schleppkurve nicht erreichen könnte. Der Vorschlag der Verwaltung, die Straße für den motorisierten Individualverkehr zu sperren und über eine Ausnahmegenehmigung mit einer jährlichen Gebührenhöhe von 110,00 € zu befahren, sei keine gute Möglichkeit, da es einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich brächte und insbesondere für den Lieferverkehr und andere Besucher*innen sehr einschränkend sei. Er habe erfahren, dass er selbst ein Halteverbotsschild anbringen könnte, dann jedoch zivilrechtlich abgeschleppt werden müsste und die Kindereinrichtung selbst die Abschleppkosten tragen müsste. Der Bürger bringt die Idee ein, alternativ einfahrbare Poller aufzustellen, die beim Befahren in den Boden einfahren und sich im Anschluss automatisch wiederaufstellen, und stellt deren Funktionsweise sowie mögliche Kosten vor.
Herr Wasner teilt die Unzufriedenheit zu der vorliegenden Stellungnahme unter TOP 6.3. Er schlägt vor, die Mitteilung in die nächste Sitzung zu vertagen, um die Situation sowie den Vorschlag der einfahrbaren Poller und ggf. andere Möglichkeiten gemeinsam mit Herrn Alfer vom PK 35 zu besprechen, um eine Lösung zu erarbeiten. Aus seiner Sicht sei der Vorschlag der Verwaltung nicht praktikabel.
Frau Häger schließt sich dem Vertagungswunsch an und weist darauf hin, dass es sich ggf. nicht um Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Polizei, sondern des Bezirksamtes handeln könnte.
Herr Leonhardt informiert, dass er den Vorschlag der einfahrbaren Poller an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes weitergeben werde. Er gibt zu bedenken, dass selbst wenn diese technische Lösung möglich sein sollte, diese möglicherweise jedoch nicht polizeilich angeordnet werden dürfe.
Entfällt.
Herr Wasner schlägt vor, die Eingabe wegen der fachlichen Zuständigkeit an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz mit nachfolgender Beschlussempfehlung zu überweisen: „Der Regionalausschuss Alstertal schließt sich dem Anliegen des Petenten an, bittet entsprechend um eine erneute Prüfung und schlägt gemäß der Aussage des LIG vor, die in der Drs. 21-4491 genannten Flächen ins Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes zu überweisen, um eine Grundvoraussetzung für die Planung und Errichtung einer öffentlichen Wegeverbindung zu schaffen und anschließend eine öffentliche Wegeverbindung herzustellen.“
Herr Kühl teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem vorgeschlagenen Verfahren zustimmen werde.
Ergebnis:
Der Regionalausschuss Alstertal überweist die Eingabe wegen der fachlichen Zuständigkeit an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz und beschließt nachfolgende Beschlussempfehlung einstimmig:
„Der Regionalausschuss Alstertal schließt sich dem Anliegen des Petenten an, bittet entsprechend um eine erneute Prüfung und schlägt gemäß der Aussage des LIG vor, die in der Drs. 21-4491 genannten Flächen ins Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes zu überweisen, um eine Grundvoraussetzung für die Planung und Errichtung einer öffentlichen Wegeverbindung zu schaffen und anschließend eine öffentliche Wegeverbindung herzustellen.“
Zudem möge eine Zwischennachricht mit der Information über die Überweisung und Beschlussempfehlung an den Petenten übersandt werden.
Herr Huff fragt nach, ob es ggf. sinnvoller wäre, die Verwaltung um eine offen gehaltene Prüfung zu bitten, an welchen Haltestellen zusätzliche Fahrradbügel angebracht werden können.
Frau Gesch informiert, dass es sich bei den im Petitum genannten Standorten um Wünsche von Bürger*innen handele. Aus ihrer Sicht sei es sinnvoller, konkrete Vorschläge von Bürger*innen prüfen zu lassen, insbesondere mit Blick auf den entstehenden Verwaltungsaufwand aufgrund der Vielzahl an vorhandenen Bushaltestellen.
Herr Wasner ergänzt zum Verwaltungsaufwand, dass eine offene Prüfung seines Erachtens nicht leistbar und auch nicht zielgerichtet sei. Darüber hinaus müsste es ggf. auch nicht an allen möglichen Haltestellen zusätzliche Fahrradbügel geben.
Frau Häger regt an, das Petitum für die Linie 24 um die Haltestelle Hültkoppel (Richtung Volksdorf) zu ergänzen.
Herr Kühl schlägt vor, das Petitum für die Linie 24 um die Haltestelle Lagemannbogen (Richtung Langenhorn-Markt) zu ergänzen.
Ergänzungsvorschlag für das Petitum:
„…
Linie 24
- Haltestelle Hültkoppel (Richtung Volksdorf)
- Lagemannbogen (Richtung Langenhorn-Markt)
Ergebnis:
Der Regionalausschuss Alstertal beschließt den ergänzten Antrag einstimmig.
Herr Daudt stellt den Antrag vor.
Frau Häger hinterfragt das Ausmaß der ggf. entstehenden Beleuchtung, da aus ihrer Sicht unklar sei, welche Wege bei den im Petitum genannten Hauptverbindungswegen des Saseler Parks konkret gemeint wären.
Ergebnis:
Der Regionalausschuss Alstertal beschließt den Antrag einstimmig.
Herr Kühl stellt den Antrag vor.
Herr Wasner erkundigt sich nach der Begründung bzw. dem Hintergrund, dass aktuell keine Sonderveranstaltungen auf dem Hummelsbütteler Festplatz genehmigungsfähig sein sollen.
Nach seinem Kenntnisstand habe sich an den Gegebenheiten nichts verändert.
Frau Häger schlägt vor, zunächst einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu richten, um den aktuellen Sachstand zu erfahren.
Herr Kühl merkt an, die Freiwillige Feuerwehr habe ihm mitgeteilt, dass diese kein Osterfeuer mehr durchführe, da dies nicht mehr erlaubt sei.
Die Ausschussmitglieder bitten Herrn Leonhardt um Auskunft, ob aktuell Veranstaltungen auf dem Hummelsbütteler Festplatz genehmigt werden bzw. stattfinden können.
Herr Leonhardt sagt zu, sich entsprechend zu informieren.
Ergebnis:
Der Regionalausschuss Alstertal vertagt den Antrag einvernehmlich in die nächste Sitzung.
Frau Rösch schlägt vor, die Mitteilung zu vertagen und die Verwaltung um Aktualisierung der vorliegenden Stellungnahme zu bitten, da die Gespräche mit dem Eigentümer wohl zwischenzeitlich schon fortgeschritten seien.
Frau Häger regt an, sich für einen kleinen Spielplatz auf der Grünfläche in Richtung der Lutherkirche einzusetzen. Aus ihrer Sicht sei der vorgeschlagene Standort auf der westlichen Seite des Heinz-Erhardt-Parks eher ungeeignet und mit einer Größe von 1.000 m² auch zu groß.
Frau Bertram erinnert an die bisherigen Beratungen und Prüfaufträge zum Thema und dass es bislang bei allen Flächen entgegenstehende Interessen, wie z.B. durch Anwohnende oder schützenswerte Baumarten, gegeben habe. Ihrer Meinung nach sei ein Flächenankauf ggf. nicht erforderlich, da die vorhandene Fläche zwischen dem Grundstück und dem Weg für die Einrichtung eines Spielplatzes bereits ausreichen könnte. Als Nachteil käme bei einem Ankauf hinzu, dass der Spielplatz näher an der Wohnbebauung wäre.
Frau Häger fragt nach, ob und falls ja, auf welcher Position der Spielplatz im entsprechenden Arbeitsprogramm eingetragen ist.
Herr Wasner führt aus, dass die Politik die Priorisierungen im Arbeitsprogramm festlege. Zunächst müsse jedoch geprüft werden, ob die Einrichtung des gewünschten Spielplatzes überhaupt möglich ist. Er hält fest, dass die Entstehung eines Spielplatzes in Wellingsbüttel nach jahrelangen Bemühungen ein großer Erfolg wäre.
Ergebnis:
Der Regionalausschuss Alstertal vertagt die Mitteilung einstimmig in die nächste Sitzung.
Herr Kühl spricht sich für eine Vertagung der Mitteilung aus, um diese in der nächsten Sitzung mit Herrn Alfer als Vertretung des PK 35 zu besprechen. In der vorliegenden Stellungnahme sei nicht auf die Bedarfe der Schulen eingegangen, wie ursprünglich im Beschluss (Drs. 22-2279.1) gewünscht wurde.
Herr Wasner merkt an, dass auch er sich eine Befragung der Schule als Bedarfsträgerin gewünscht hätte. Allerdings haben das PK 35 und die BVM verdeutlicht, dass keine Straßenflächen zur Verfügung stehen, sodass es auf die tatsächlichen Bedarfe auch nicht ankomme, da die notwendige Bedingung bereits nicht erfüllt werden könne.
Ergebnis:
Der Regionalausschuss Alstertal nimmt Kenntnis.
Der Regionalausschuss Alstertal vertagt die Mitteilung einstimmig in die nächste Sitzung.
Herr Wasner bringt seine Unzufriedenheit zu der vorliegenden Mitteilung zum Ausdruck, da eine Stellungnahme der Verwaltung fehle und auch nicht auf einen Rückschnitt des Grünbewuchses eingegangen worden sei.
Frau Bertram bemerkt, dass kein Grünrückschnitt unterhalb der Brücke mehr nötig sei, dieser sei zwischenzeitlich bereits erfolgt.
Herr Leonhardt weist darauf hin, dass die Rolfinckstraße laut FHH-Atlas eine Hauptverkehrsstraße sei und damit in der Zuständigkeit des LSBG liege.
Herr Wasner formuliert unter Ergänzung von Frau Bertram folgendes Petitum für einen Spontanbeschluss:
„Die zuständige Behörde wird gebeten, die Anmerkungen vom PK 35 zu berücksichtigen und entsprechend die Roteinfärbungen der Radwege vorzunehmen sowie die weiteren Anmerkungen der Polizei in die künftigen Planungen einzubeziehen."
Ergebnis:
Der Regionalausschuss Alstertal beschließt das o.g. Petitum einstimmig und nimmt Kenntnis.
Herr Kühl erinnert an die bisherigen Beratungen zum Thema und verweist auf die Kleine Anfrage „Hummelsbütteler Müllberg: Wie wird die Oberflächengestaltung nach Freigabe der öffentlichen Nutzung aussehen?" (Drs. 22-2829). Gemäß der Mitteilung werde das Bezirksamt die Gremien über das zukünftige Konzept für den Hummelsbütteler Müllberg informieren; nach der Antwort auf die Kleine Anfrage werde eine Information des Regionalausschusses für das erste Quartal 2026 angestrebt. Verwunderlich sei, dass die Gestaltung der Deponieoberfläche wohl bereits feststehe und der beigefügte Lageplan schon im Jahr 2022 erstellt worden sei.
Die Ausschussmitglieder bitten darum, dass die Information an den Ausschuss möglichst als Vortrag in einer kommenden Ausschusssitzung erfolgt.
Herr Leonhardt sagt zu, die Bitte entsprechend weiterzugeben.
Ergebnis:
Der Regionalausschuss Alstertal nimmt Kenntnis.
Frau Häger erkundigt sich nach der Bedeutung der Formulierung „sehr gut gehender Klimabaum".
Frau Bertram vermutet, dass sich dieser gut mit den anderen Baumarten vor Ort vertrage.
Herr Leonhardt führt zur Nachfrage aus der letzten Sitzung zu Drs. 22-1718 hinsichtlich der Bedeutung der Formulierung „empfohlen" aus, dass lediglich eine Ersatzpflanzung empfohlen werde und der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz einen entsprechenden Beschluss fassen müsste. Die Neupflanzung der Gehölzer sei der Nachpflanzliste zu entnehmen, allerdings könnte es kapazitätsbedingt ggf. erst 2027 zu einer Nachpflanzung kommen.
Ergebnis:
Der Regionalausschuss Alstertal nimmt Kenntnis.
Der Regionalausschuss Alstertal nimmt Kenntnis.
Entfällt.
Nicht erfolgte Räumung von Wegen/Straßen im Winter & Baumaßnahme Alte Mühle: Sachstand
Herr Buss bemängelt die Räum-/Streusituation in den Wintermonaten im Alstertal, insbesondere zu Zeiten starken Schneefalls. Besonders bedauernswert sei, dass die Zuständigkeiten (Stadtreinigung oder Grundstückseigentümer*innen) und damit die Ansprechpersonen teils unklar seien. Gerade ältere Menschen hätten sich in der Zeit hilflos gefühlt.
Zudem erkundigt er sich nach dem Sachstand der Baumaßnahme Alte Mühle.
Frau Häger informiert, dass der Meldemichel zur Meldung mangelhafter Räum-/Streusituationen sowie eine Winterdienst-Hotline der Stadtreinigung genutzt werden könnten. Zu der Baumaßnahme Alte Mühle habe es bereits zwei Eingaben gegeben; nach Auskunft der Verwaltung würde zunächst keine Umsetzung erfolgen.
Herr Wasner teilt mit, dass die Zuständigkeit bezüglich der Räum-/Streusituation bei den Grundeigentümer*innen liege, sofern die Straßen nicht im Straßenverzeichnis der Stadtreinigung eingetragen seien. Sofern die Grundeigentümer*innen ihrer Pflicht nicht nachkämen, könne ggf. der zuständige Wegewart diese auf ihre Pflichten und eventuelle Konsequenzen wie Bußgelder hinweisen. Er empfiehlt, in derartigen Situationen den Meldemichel zu nutzen.
Zur Baumaßnahme Alte Mühle verweist er auf das entsprechende Arbeitsprogramm sowie die jeweilige Priorisierung der Maßnahme. Die Umsetzung sei neben der festgelegten Priorität auch von den zur Verfügung stehenden Ressourcen abhängig.
Frau Häger schildert, dass auch sie kürzlich mangelhafte Räum-/Streusituationen erlebt habe und dies insbesondere für ältere Menschen, Schwangere oder Personen mit Kinderwagen oder Rollator schwierig sei.
Herr Buss bestätigt, dass er den Meldemichel entsprechend genutzt hätte, jedoch ohne Erfolg.
Drs. 22-2750.1: Mögliche Beschichtung gegen Sprayfarbe
Herr Leonhardt informiert, dass es keine Möglichkeit gebe, eine Beschichtung gegen Sprayfarbe auf der Mauer anzubringen. Die Reinigung der Mauer würde ca. 750 € netto kosten, sei aber nach Erfahrungen des Fachamtes Management des öffentlichen Raums wenig erfolgversprechend. Als Alternative käme ggf. eine Bemalung der Mauer, z.B. im Rahmen eines sozialen Projekts, in Betracht; bezirkliche Mittel stünden allerdings nicht zur Verfügung.
Herr Kühl regt an, analog zur Gestaltung des Poppenbütteler Marktplatzes auch eine künstlerische Gestaltung der Mauer vornehmen zu lassen.
Herr Wettering weist darauf hin, dass es sich bei dem damaligen Projekt um relativ hohe Kosten gehandelt habe.
Frau Bertram erfragt, ob alternativ eine Begrünung, z.B. durch Ranken, stattfinden könnte.
Herr Leonhardt gibt zu bedenken, dass eine Begrünung unter Umständen den Baukörper schädigen und es ggf. zu Vermüllung kommen könnte.
Drs. 22-2710: Infos zur möglichen Finanzierung des Doppelhandlaufs
Herr Leonhardt informiert, dass das Fachamt Management des öffentlichen Raums bei der Nachfrage von einem beidseitigem Doppelhandlauf ausgegangen sei und lediglich die Treppenanlage zum Aussichtspunkt und nicht die gesamte Treppenanlage gemeint werde. Bei der Neueinrichtung eines Handlaufs handele es sich um investive Mittel, bei der Instandsetzung um konsumtive Mittel. Die Einrichtung des Handlaufs im Abschnitt bis zum Aussichtspunkt würde voraussichtlich Kosten in Höhe von 10.000 € verursachen; die gesamte Treppenanlage deutlich mehr. Das Fachamt prüfe, ob Mittel des Inklusionsfonds genutzt werden könnten, Mittel zur Förderung des Fußverkehrs könnten nicht genutzt werden.
Die Ausschussmitglieder korrigieren, dass die gesamte Treppenanlage sowie ein übereinander eingesetzter Doppelhandlauf auf unterschiedlichen Höhen gemeint seien.
Herr Leonhardt sagt zu, die korrigierte Nachfrage weiterzugeben.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Es werden keine Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Eine Bürgerin ergänzt, dass auch sie mangelhafte Räum-/Streusituationen vor Kurzem wahrgenommen habe. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen seien aus Unsicherheit, das Haus zu verlassen, vom öffentlichen Leben ausgeschlossen gewesen. Aus ihrer Sicht könne die Gesellschaft dies nicht verantworten.
Herr Schneider führt aus, dass es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem handele und es ein gesetzlich geregeltes Verfahren zum Umgang mit nicht eingehaltenen Räumpflichten von Grundeigentümer*innen gebe. An der Stelle zusätzliches Einschreiten der Stadtreinigung zu fordern, sei aus Kapazitätsgründen schwierig. Wichtig sei seines Erachtens auch, die Sorge umeinander in den Vordergrund zu stellen und ggf. nachbarschaftliche Hilfe, z.B. in Form von Einkaufsdiensten, einzurichten.
Herr Blumenthal weist darauf hin, dass die zuständigen Wegewarte vor Ort mit Blick auf Vielzahl an Flurstücken im Bezirk und die begrenzten Ressourcen leider nur bedingt tätig werden könnten.
Herr Leonhardt regt an, dass die Bürgerin sich an Frau Edel vom Fachamt Management des öffentlichen Raumes aufgrund der Zuständigkeit für Anliegen von Bürger*innen wenden könnte, um die Wegewarte entsprechend zu informieren.