Schulen Schulbergredder: "Kiss & Go" - Zone in der Harksheider Straße beibehalten! Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.10.2025 (Drs. 22-2279.1)
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.15
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten zu prüfen, ob vor dem Haus Harksheider Straße 11 nach Beendigung der jetzigen Bauarbeiten in der Harksheider Straße morgens eine dauerhafte „Kiss & Go“-Zone eingerichtet werden kann. Insbesondere die Schulen sind nach dem
Bedarf zu fragen.
Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der Firma Hamburg Energienetze GmbH im Straßenzug Harksheider Straße und Poppenbütteler Weg hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde jeweils als provisorische Maßnahme für die erforderliche Dauer während der Baumaßnahmen angeordnet.
Stellungnahme
Im Bereich der Harksheider Straße 11 ist für den Zeitraum Mo-Fr, 06:30-9 h, ein Bussonderfahrstreifen (Verkehrszeichen 245) straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Dieser Straßenteil steht für eine abweichende Nutzung nicht zur Verfügung. In der Harksheider Straße 11 stehen keine anderen Straßenflächen zur Verfügung, in denen im selben Zeitraum ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet werden kann.
Fazit
Die Prüfung des PK 35 auf Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Harksheider Straße 11 ergab, dass dafür keine Straßenflächen zur Verfügung stehen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt Stellung:
Insgesamt ist das Verkehrsaufkommen in der Harksheider Straße für einen zweispurigen Querschnitt vergleichsweise hoch. Hinzu kommen Rückstaus am hochbelasteten Knoten Poppenbütteler Weg/Saseler Damm (Ring 3), die bis in die Harksheider Straße zurückreichen. Deshalb wurde im Jahre 1993 in der Harksheider Straße zwischen den Einmündungen Schulbergredder und Poppenbüttler Hauptstraße ein Bussonderfahrstreifen eingerichtet, um denregelmäßigen Verkehrsstau in der Harksheider Straße mit Bussen umfahren zu können.
Grundsätzlich sind Bussonderfahrstreifen auf stauanfälligen Streckenabschnitten während der Verkehrsspitzenzeiten ein geeignetes Mittel zur Verstetigung und Optimierung des Busverkehrs. Neben der Reisegeschwindigkeit zählt die Pünktlichkeit – und damit auch die Verlässlichkeit von Anschlüssen – zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). So ist zum Beispiel die StadtBus-Linie 178, welche den genannten Bussonderfahrstreifen nutzt, an beiden Linienenden in Anschlüsse eingebunden, so dass eine verlängerte Fahrzeit sehr schnell zu Anschlussverlusten führen kann.
Gerade während der Spitzenzeiten kommt deshalb Bussonderfahrstreifen eine besondere Bedeutung für die Gestaltung eines attraktiven Verkehrsangebots zu. Allerdings beschränkt sich diese Nutzwirkung häufig nur auf wenige Stunden am Tag. Deshalb haben alle Beteiligten stets versucht, die Ausgestaltung des Bussonderfahrstreifens im Raum Poppenbüttel an die wesentlichen Bedarfe anzupassen. So wird der Bussonderfahrstreifen in der Harksheider Straße nur während der morgendlichen Hauptverkehrszeit auf voller Länge benötigt.
Des Weiteren sind die Regelungen zur Nutzung des Bussonderfahrstreifens bereits jetzt sehr komplex. Grundsätzlich handelt es sich um einen Bussonderfahrstreifen, der nicht von anderen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden darf. Allerdings besteht für den ersten Teilabschnitt hiervon eine Ausnahme, da der Bussonderfahrstreifen nur Montag bis Freitag in der Zeit von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr ausgewiesen ist. In den übrigen Zeiten ist das Parken im Zeitraum Montag bis Freitag (9 Uhr bis 18 Uhr) und Samstag (8 Uhr bis 12 Uhr) mit Parkscheibe für zwei Stunden zulässig. Kommt in diesem Bereich jetzt noch ein weiterer Abschnitt mit einem eingeschränkten Halteverbot für den Zeitraum Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 15 Uhr bei gleichzeitiger Aufhebung des Bussonderfahrstreifens hinzu, ist davon auszugehen, dass auf Grund der zusätzlichen Komplexität die Akzeptanz des Bussonderfahrstreifens endgültig verloren geht. Somit ist begründet davon auszugehen, dass der Bussonderfahrstreifen entgegen den angeordneten Regeln auch inder Zeit regelmäßig von parkenden und haltenden Fahrzeugen blockiert wird. Zudem ist es naheliegend, dass sich zum Beispiel die Nutzung einer „Kiss & Go“-Zone schleichend auch auf den Bereich vor Haus-Nr. 9 ausweitet, wenn mehrere Autofahrende dort gleichzeitig Schülerinnen und Schüler absetzen wollen und die ausgewiesene „Kiss & Go“-Zone bereits belegt ist.
Zusammenfassend wird daher in diesem stauanfälligen Bereich nach wie vor ein Bussonderfahrstreifen während der Verkehrsspitze auf voller Länge benötigt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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