Parksituation am Bauspielplatz Tegelsbarg regeln Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.10.2025 (Drs. 22-2278.1)
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.16
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob
Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Dem PK 35 ist die Verkehrssituation im Bereich des Högenredder in Höhe des Bauspielplatzes nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Stellungnahme zu der Beschlussvorlage der Bezirksversammlung Wandsbek Drucksache 21-8777 „Überprüfung der Straße Högenredder und die Erstellung eines Schutzkonzeptes“ vom 11.04.2024 sehr gut bekannt.
Stellungnahme
Parksituation
Der Högenredder ist baulich mit einer asphaltierten Fahrbahn ohne Gehwege oder Borde hergestellt. Die befestig-ten Nebenflächen sind gemäß § 12 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Parken zu benutzen, soweit keine gesetzliche Regelung dies verbietet. Einentsprechendes Verbot könnte sich aus dem Haltverbot an engen Stellen (Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Meter) im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ergeben. Im Bereich der Einfahrt zum Gelände des Bauspielplatzes verläuft der Högenredder in einer scharfen Kurve. In diesem Bereich ist das Halten gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig.
Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung von Verkehrszeichen (Halt- oder Parkverbote) erscheint aufgrund der bestehenden gesetzlichen Haltverbote nicht zwingend erforderlich und ist deswegen nach § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO dort nicht zulässig.
Verkehrsbeschränkungen
Die Zufahrt in den Högenredder aus Richtung Kiwittredder wird durch einen Klapp-Pfostens für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. An der Kreuzung Högenredder, Rehagen, Högenbarg ist ein Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250) für die Straße Högenredder angeordnet und für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, den Radverkehr und Anliegerverkehr freigegeben. Die Freigabe für den Anliegerverkehrist lediglich bis in Höhe der Einfahrt zum Bauspielplatz angeordnet. Auf die Anliegerfreigabe können sich sowohl Mitarbeitende und Besucher des Bauspielplatzes als auch Besucher der Parkanlage Tegelsbarg oder Nutzer einer Freifläche in diesem Bereich berufen.
Polizeiliche Maßnahmen
Die Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr können im Rahmen der Halterhaftung polizeilich überwacht werden. Für die Überwachung des Verbotes für Fahrzeuge aller Art, gilt die Fahrerhaftung, so dass lediglich Fahrzeugfüh-rende bei der Einfahrt in den Högenredder überprüft und angezeigt werden können.
Fazit
Das PK 35 wird die Parksituation im Högenredder im Rahmen der Streife überwachen und Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen verfolgen. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde am PK 35 wird Planungen des Bezirksamtes konstruktiv begleiten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Wegebaulastträger unterbreitet daher in Abstimmung mit dem PK35 folgenden Vorschlag für eine langfristige Sicherung der barrierefreien Zuwegung für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge (RTW und Feuerwehr) zum Bauspielplatz. Der Högenredder wird lediglich für den allgemeinen Fußgänger- Radfahr-, Land- und Forstwirtschaftsverkehr gewidmet.
Die Mitarbeitenden des Bauspielplatzes, die den Högenredder mit motorisierten Fahrzeugen befahren wollen bzw. müssen, beantragen eine Ausnahmegenehmigung für das Be-fahren von für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrten Straßen oder Bereichen beim Landesbetrieb für Verkehr (LBV). Die Gebühr pro Jahr beträgt 110,00 €.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Lageplan Högenredder, Feuerwehrzufahrt Bauspielplatz, Schleppkurvenüberprüfung
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.