"Waldspielplatz Wellingsbüttel": Chancen prüfen, Realisierung planen Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.09.2025 (Drs. 22-2143.1)
Letzte Beratung: 13.11.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.9
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten,
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Auf den Flurstücken 3024 und 464 nördlich der Rolfinckstraße ist flächig ein natürlicher, gesunder, mittelalter und alter Baumbestand, überwiegend aus heimischen Laubbaumarten mit einzelnen Nadelgehölzen, vorhanden. Die Herstellung eines ca. 1.000 m² Kinderspielplatzes stellt einen massiven Eingriff in die waldartige Fläche dar, da sich Eingriffe in den Boden und damit in den Wurzelbereich der Bäume durch notwendige Wegebeziehungen, Fundamente einzelner Spielgeräte und ähnliches nicht vermeiden lassen.
Die unmittelbare Nähe der stark befahrenen Straßen Saseler Chaussee und Rolfinckstraße macht zusätzlich eine Einzäunung einer potentiellen Spielplatzfläche erforderlich.
Aus diesen fachlichen Gründen lehnte die Verwaltung die Herstellung eines Spielplatzes auf den Flurstücken 3024 und 464 ab.
Auf der westlichen Seite des Heinz- Erhardt-Parks (Flst 3157) wäre durch die Entnahme der vorhandenen Kirschlorbeer-Pflanzen, der gezielten Entnahme einzelner Bäume und vor allem dem Ankauf einer privaten Teilfläche des angrenzenden Flurstücks 2265 die Realisierung eines rund 1.000 m² großen Spielplatzes für Wellingsbüttel fachlich denkbar.
Die Verwaltung hat Mitte September 2025 den Grundstückseigentümer Rabenhorst 33 angeschrieben, ob ein grundsätzliches Verkaufsinteresse besteht, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Ohne den Flächenankauf ist die Herstellung eines angemessen großen Spielplatzes für Kleinkinder auf der Fläche in der Grünanlage nicht sinnvoll.
Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass es kein Planrecht für die Herstellung eines Spielplatzes im Heinz-Erhardt-Park gibt und mögliche Widersprüche oder Klagen von Anwohnern denkbar sind.
Zudem muss nach dem Start von möglichen Ankaufsverhandlungen, die Maßnahme in das Arbeitsprogramm Planung und Bau Stadtgrün aufgenommen werden, um mittelfristig den angedachten Spielplatz umzusetzen zu können.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Lageplan Spielplatz 1-1000
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