Sicherere Führung des Fahrradverkehrs auf der Rolfinckstraße im Bereich Wellingsbütteler Markt Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.11.2025 (Drs. 22-2426.1)
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.24
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. den Fahrradweg auf der Rolfinckstraße, beidseitig, durch eine möglichst durchgehende rote Markierung kenntlich zu machen,
2. zu prüfen, ob durch weitere geeignete Maßnahmen (z.B. bauliche Abtrennung, Beschilderung) die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der S-Bahnbrücke und des Treppenhauses erhöht werden kann.
Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Das PK 35 hat sich in Vorbereitung der Sitzung des Regionalausschusses Alstertal am 05.11.2025 mit dem Inhalt der Drucksache beschäftigt und die Verkehrssituation beobachtet.
Stellungnahme
Verkehrsunfallsituation
Eine durch das PK 35 durchgeführte Analyse der Verkehrsunfälle der vergangenen drei Jahre hat ergeben, dass die Situation im Bereich des nördlichen Schutzstreifens in der Rolfinckstraße zwischen der Einmündung der Straße Rabenhorst und der Hausnummer 17a unauffällig ist.
Es kam in diesem Zeitraum lediglich zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Radfahrers in der Rolfinckstraße 23, der auf ein individuelles Fehlverhalten des Radfahrers zurückzuführen ist und bei dem der Radfahrer leicht verletzt wurde.
Rechtliche Situation
Der Schutzstreifen ist ein Bestandteil der Fahrbahn, auf der gemäß § 5 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung ein Seitenabstand beim Überholen von Rad Fahrenden und Führenden von Elektrokleinstfahrzeugen mit Kraftfahrzeugen mindestens 1,5 Meter einzuhalten ist.
Die Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen sind keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, die durch Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden. Über diese entscheidet der zuständige Straßenbaulastträger.
Bauliche Situation
Der Straßenkörper lässt im Bereich der S-Bahnbrücke keine breiteren Radverkehrsanlagen zu, die zu einer Steigerung der Verkehrssicherheit oder zumindest zu einem besseren Sicherheitsgefühl beitragen könnte.
Das PK 35 empfiehlt im Falle einer Überplanung des Straßenkörpers, insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau der S-Bahn-Brücke, die Planung von Gehwegen und Radverkehrsanlagen, die den aktuellen baulichen Standards entsprechen.
Eine Roteinfärbung könnte insbesondere auf der nördlichen Straßenseite der Rolfinckstraße entlang der Busanlagen und im Bereich der S-Bahn-Brücke zur besseren Sichtbarkeit der Radverkehrsanlagen beitragen.
Das PK 35 empfiehlt darüber hinaus die Entfernung des Bewuchses, welcher in die Radverkehrsanlagen hineinragen könnte.
Fazit
Die objektive Verkehrssituation macht keine gezielten polizeilichen Maßnahmen oder straßenverkehrsbehördliche Anordnungen erforderlich. Die Sichtbarkeit von Radverkehrsanlagen kann durch Roteinfärbung verbessert werden. Eine Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende ist durch eine Überplanung des Straßenraums möglich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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