Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 12.03.2024

Ö 1

Eröffnung der Sitzung

Herr Buse eröffnet als dienstältestes Ausschussmitglied in Vertretung die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Die Tagesordnung wird mit der Anpassung, die TOP´s 4.1 und 5.4 gemeinsam zu behandeln, einvernehmlich festgelegt.

 

Herr Buse wird einstimmig durch den Planungsausschuss zur Übernahme der Sitzungsleitung ermächtigt.

 

Herr Menke stellt seine Mitarbeiterin Frau Täufer vor, die demnächst die Nachfolge von Herrn Graefe Abteilungsleitung Landschaftsplanung antreten werde.

 

Frau Dr. Hochheim gibt zu Protokoll, vorsorglich gemäß § 6 BezVG nicht an dem Beratungs- sowie Abstimmungsprozess zum TOP 5.2 teilzunehmen.

Ö 2

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 1. Teil

Keine Wortmeldungen.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.01.2024

Die Niederschrift über die Sitzung vom 16.01.2024 wird einstimmig genehmigt.

Ö 4

Referentenvorträge

Ö 4.1 - 21-8532

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 133 - Hegeneck - Bericht zum Stand der Vorhabenplanung

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Janke von der BUWOG Bauträger GmbH als Referentin anwesend.

 

Sie referiert anhand einer Präsentation mit dem Titel „Hegeneck Wohnungsbau mit Nahversorgung. Die Präsentation liegt der Niederschrift bei.

 

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion und Fragerunde äern sich die Ausschussmitglieder u.a. wie folgt:

 

Herr Kranig fragt, ob die Finanzierung für das Projekt gesichert sei und inwieweit ggf. von der bisherigen Planung abgewichen worden sei. Zudem erkundigt er sich nach dem voraussichtlichen Baubeginn sowie der Fertigstellung.

 

Frau Janke erklärt, dass die Finanzierung des Projekts aus Eigenmitteln der BUWOG erfolge und keine Abweichung von der bisherigen Planung vorgesehen sei. Die Bauantragstellung könne voraussichtlich noch in diesem Kalenderjahr erfolgen.

 

Herr Ploss zweifelt die Wirtschaftlichkeit des Projekts angesichts des umzusetzenden Anteils von sozial geförderten Wohnungen an. Er begründet dies u.a. mit einem Verweis auf das „Gutachten für zeitgemäßes Bauen“, demzufolge die Kosten durch kommunale Anforderungen allgemein angestiegen seien. Des Weiteren sei er verwundert über die Berücksichtigung des Heizwerkes Am Hegen Nr. 80 in der Begründung, da dies stillgelegt werde.

 

Frau Nocella stellt klar, dass es keine Festsetzung zur Art der Wärmeversorgung gebe, weil dafür aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit gesehen werde. Gleichwohl sei die Anbindung an das Fernwärmenetz naheliegend und werde von der Vorhabenträgerin auch angestrebt.

 

Herr Wasner zeigt sich erfreut darüber, dass die Umsetzung des Vorhabens trotz bekannter Umstände in der ursprünglichen Fassung weiterhin geplant sei. Er regt an, die Präsentation zur Kenntnis in den Regionalausschuss Rahlstedt zu überweisen.

 

Herr Behrens merkt an, dass dieses Projekt schon länger den Ausschuss beschäftige, sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Zwischenzeit jedoch stark verändert hätten. Es stehe zu befürchten, dass zur Deckung der Baukosten ein sehr hoher Mietzins für die freifinanzierten Wohneinheiten aufgerufen werde. Inwiefern diese Mieteinnahmen im Randgebiet Rahlstedt-Ost tatsächlich zu erzielen seien, sei zumindest fraglich.

 

Herr Schweim fragt, inwiefern der Apotheke ein Weiterbetrieb während der Bauphase möglich sei.

 

Frau Janke erwähnt, dass die Apothekenbetreiberin an einer Übergangslösung kein Interesse habe. Aufgrund rechtlicher Vorgaben an den Betrieb wäre die temporäre Verlegung der Apotheke in einen Container ohnehin nicht möglich gewesen. Für den Neubau sei aber wieder eine Apothekennutzung eingeplant. Es würden im freifinanzierten Bereich ortsübliche, am Umfeld orientierte Mieten angestrebt.

 


Anlagen
TOP 4.1 Ra133_Hegeneck - BUWOG_Projektvorstellung (2513 KB)

Ö 5

Bebauungsplanverfahren

Ö 5.1 - 21-8553

Sektorales Bebauungsplanverfahren Bramfeld 74 - Haidlandsring - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 29.01.2024 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens

Frau Nocella erläutert die Vorlage.

 

Herr Behrens teilt die Einschätzung der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Grundsatz. Die Öffentliche Plandiskussion sei jedoch sehr fachlich geführt worden, was teilweise – so sein Eindruck – zu Missverständnissen und Unzufriedenheit bei den Teilnehmenden geführt habe. Der Anlass für die Planung sei zudem nicht ganz klar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die BDS als Planungsbegünstige dort aktuell kein konkretes Bauvorhaben verfolge.

 

Herr Menke führt aus, dass er die Öffentliche Plandiskussion als gut organisiert wahrgenommen habe. Es sei seitens der Verwaltung ausführlich dargestellt worden, wie die Planungsidee entstanden ist und welche Absicht damit verfolgt werde. Ziel sei es, das vom Bundesgesetzgeber zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellte Instrument – das sektorale Bebauungsplanverfahren – bestmöglich zu nutzen, um bestehende baurechtliche Diskrepanzen zwischen Planrecht und Bestand zu bewältigen und Möglichkeiten für eine weitere bauliche Entwicklung zu schaffen. Teilweise seien auch Themen außerhalb des Bebauungsplanverfahrens, etwa der Zustand eines Spielplatzes angesprochen worden.

 

Frau Häger regt an, künftig bei der Gestaltung des Informationsblatts darauf zu achten, neben dem Bestand verstärkt auch die Zukunftsidee zu visualisieren.

 

Herr Schweim erinnert daran, dass es kein konkretes Bauprojekt geben müsse, da es sich um einen sog. Angebotsplan handele. Dies sei keineswegs ungewöhnlich, sondern als „Normalfall des BauGB“ vielmehr charakteristisch für diese Art der Planaufstellung.

 

Herr Dr. Maier hebt hervor, dass die angestrebte Nachverdichtung kritisch zu sehen sei, da damit ein Verlust von Lebensqualität einhergehen würde. Es sei wichtig, diese Sorge ernst zu nehmen und die Interessen der Bürger stärker gegenüber den Geschäftsinteressen der Bauträger zu vertreten.

 

Herr Klein betont, dass die sektorale Bebauungsplanung besonders in dichtbesiedelten Gebieten die Chance biete, mehr bezahlbaren und attraktiven Wohnraum zu schaffen und Verdichtungspotenziale zu nutzen. Die Planung sei also vornehmlich auf die Zukunft gerichtet, um in späteren Jahren zusätzlichen Wohnraum schnell realisieren zu können. Dies könne nicht immer vorab bildhaft illustriert werden.

 

Herr Wasner erklärt für die Koalition, die Nachverdichtung im Bestand zu unterstützen. Bezugnehmend auf die stattgefundene Öffentliche Plandiskussion merkt er an, dass aus seiner Sicht die mangelnde Informationspolitik der BDS gegenüber ihren Mitgliedern zu Verunsicherungen geführt habe.

 

Herr Ploss begrüßt das Bebauungsplanverfahren ausdrücklich und weist darauf hin, dass die begünstigte Genossenschaft ihren Mitgliedern verpflichtet, und nicht mit profitorientierten Bauträgern zu vergleichen sei.

 

Frau Brinkmann bittet darum, bei künftigen Plandiskussionen didaktisch zugewandter vorzugehen, da planungsrechtliches Fachwissen bei der Zielgruppe nicht vorausgesetzt werden könne.

 

Ö 5.2 - 21-8559

Bebauungsplanverfahren Wandsbek 87 - Auf dem Königslande - Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens - Öffentliche Plandiskussion am 06.05.2024

Frau Nocella stellt die Vorlage vor.

 

Herr Ploss rät dazu, sich bei den Festsetzungen eher zurückzuhalten, um eine wirtschaftliche Bebauung zu ermöglichen. Er bittet außerdem um Erläuterung, warum lediglich der südliche Teil des Quartiers von der Planung umfasst ist. Des Weiteren spricht er die Verkehrsplanung und die Eigentumsverhältnisse an.

 

Frau Nocella antwortet, dass sich die zukünftigen Festsetzungen an der planungsrechtlichen Abwägung ausrichten. Zunächst sei die südliche Fläche einbezogen worden, da hier ein im Vergleich größeres Potenzial gegeben sei. Die planerische Entwicklung der Flächen im nördlichen Teil könnte ggf. zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines separaten Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Die Grundeigentumsverhältnisse seien sehr differenziert; lediglich die Verkehrsflächen befänden sich gegenwärtig im städtischen Besitz. Die Verkehrsplanung sei üblicherweise Gegenstand des weiteren Planverfahrens.

 

Herr Kranig erkundigt sich, inwiefern die ansässigen Gewerbetreibenden informiert worden seien.

 

Frau Nocella verweist auf die bereits vor Jahren erfolgte umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des städtebaulichen Gutachtens, das dem Bebauungsplanverfahren vorausgegangen sei. Bei Bedarf könnten sich die Gewerbetreibenden auch zukünftig an die Verwaltung wenden.

 

Herr Behrens lobt die Verwaltung dafür, dieses herausfordernde und wichtige Projekt nun anzugehen.

 

Ö 5.3 - 21-8530

Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 - Stein-Hardenberg-Straße/Sonnenredder - Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens - Öffentliche Plandiskussion am 29.05.2024

Frau Nocella erläutert die Vorlage.

 

Herr Ploss begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Er rate auch hier zur Zurückhaltung bei der Festsetzung von kommunalen Auflagen.

 

Frau Dr. Hochheim erinnert an den noch ausstehenden Referentenvortrag zum Thema Vorkaufsrechtverordnung, um den die zuständige Fachbehörde per Beschluss (Drs.-Nr. 21-8352) gebeten wurde. Zudem habe sie überrascht, dass mit der Fläche nördlich der Stein-Hardenberg-Straße begonnen werde, obwohl sich eine Ertüchtigung des südlichen Bereichs ihrer Einschätzung nach schneller realisieren ließe.

 

Herr Menke erläutert, dass auch für den südlichen Teil der Stein-Hardenberg-Straße eine planerische Entwicklung vorgesehen sei, und weist auf das Arbeitsprogramm (B.2-Liste, „Nachrücker“) hin. Die Vorstellungen der verschiedenen Bauwilligen seien hier zunächst noch in weiteren Gesprächen zu konkretisieren, bevor die nächsten Schritte eingeleitet werden können. Ein genauer Zeitpunkt ließe sich aktuell nicht vorhersagen. Zum angedachten Referentenvortrag der Finanzbehörde habe er keine näheren Informationen.

 

Ö 5.4 - 21-8533

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 133 - Hegeneck - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)

siehe Beratungsverlauf zu TOP 4.1

Ö 5.5 - 21-8531

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 84 - Wandsbeker Zollinsel - Zustimmung zur Feststellung

Frau Nocella erläutert die Vorlage.

 

Frau Häger fragt mit Blick auf gehbeeinträchtigte Mitarbeitende, inwieweit die Barrierefreiheit des Gebäudes sichergestellt sei.

 

Frau Nocella geht davon aus, dass gemäß den gesetzlichen Erfordernissen die barrierefreie Erschließung des Gebäudes gewährleistet sei.

 

Frau Dr. Hochheim fragt, ob mit der Realisierung des Neubaus tatsächlich zu rechnen sei, gerade auch in Anbetracht der Entwicklung im Bezirk Hamburg-Nord, wo die Planung für einen Verwaltungsneubau letztlich verworfen worden sei. Zudem betont sie, dass sich ihre Fraktion weiterhin für die Ergänzung der Planung um eine sog. Quartiersgarage einsetze, um den konkreten sowie allgemeinen Wegfall von Stellplätzen im Bezirk aufzufangen.

 

Herr Klein erklärt, dass von der Errichtung des Verwaltungsneubaus weiterhin ausgegangen werde; der Bauantrag werde bei der BSW-ABH bearbeitet. Infolge von Verzögerungen werde sich der Einzug aber voraussichtlich verschieben, was Zwischenlösungen erforderlich mache. Die im Bestand befindlichen notwendigen Stellplätze würden vollständig durch die eingeplante Tiefgarage abgebildet werden. Ein darüberhinausgehender Bedarf sei in dem Gebiet, auch unter Berücksichtigung der fortschreitenden Verkehrswende, nicht festzustellen, zudem bestehe in der Nähe durch den ZOB / Wandsbeker Markt ein gutes ÖPNV-Angebot.

 

Ö 6

Sonstige Planungen und Vorhaben

Ö 6.1 - 21-8418

Schwammstadt im öffentlichen Straßenraum realisieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.10.2023 (Drs. 21-7803)

Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 7

Verschiedenes

1. Bebauungsplan-Änderungsverfahren Rahlstedt 78 / Volksdorf 25

 

Frau Nocella informiert darüber, dass infolge der auslaufenden Veränderungssperre der Terminplan angepasst werden müsse. Um das ergänzende Verfahren nach § 214 BauGB in der Sitzungsfolge abschließen zu können, sei eine Beschlussfassung des Hauptausschusses anstelle der Bezirksversammlung am 08.04.2024 erforderlich.

 

Ergebnis:

 

Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 8

Feststellung der umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz

Es werden keine Themen für die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.

Ö 9

Feststellung der jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss

Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.

Ö 10

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 2. Teil

Keine Wortmeldungen.