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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 84 - Wandsbeker Zollinsel - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 12.03.2024 Planungsausschuss Ö 5.5

Sachverhalt

 

1.             Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Planungsanlass ist das Ziel des Bezirksamtes Wandsbek, bestimmte dienstleistungsorientierte Verwaltungsbereiche an einem modernen Verwaltungsstandort zusammenzuführen. Mit dem Bebauungsplan wird somit angestrebt, die bislang brachliegenden und untergenutzten städtischen Flächen der sog. „Wandsbeker Zollinsel“ - gelegen an der Wandsbeker Magistrale in Richtung Lübeck - städtebaulich weiter zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt eine Objektgesellschaft auf den Grundstücken einen Verwaltungsneubau r vorrangig Fachämter mit Publikumsverkehr zu errichten.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 84 (Wandsbeker Zollinsel) sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes geschaffen werden.

 

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde im Jahr 2020 durch die Sprinkenhof GmbH im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt.

 

Es ist nach dem Wettbewerbsergebnis vorgesehen ein Gebäudeensemble aus insgesamt sieben aneinander gereihten Bauteilen zu entwickeln, die zur städtebaulichen Differenzierung gegeneinander verschoben sind und verschiedene Höhen aufweisen. Die Geschossigkeiten des Verwaltungsneubaus variieren zwischen sechs und acht Vollgeschossen. Im Westen, über einen öffentlichen Platz erreichbar im Kreuzungsbereich Wendemuthstraße / Rüterstraße, befindet sich der (Kunden-) Haupteingang mit einem Foyer. Weitere (Mitarbeiter-)Zugänge befinden sich im Norden und Osten des Gebäudekomplexes. Auf einem Teil der Dachflächen sollen begrünte Aufenthaltsflächen für die Mitarbeitenden entstehen. Weitere Dachflächen sind zur Begrünung und für Photovoltaik-Anlagen vorgesehen.

 

Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wurde zwischen der Vorhabenträgerin (Objektgesellschaft) und dem Bezirksamt gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) ein Durchführungsvertrag geschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 84 zu sichern.

 

2.             Kommunalpolitischer Aspekt

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wandsbek 84 wird die Errichtung eines Verwaltungsneubausr vorrangig Fachämter mit Publikumsverkehr in zentraler Lage im Bezirk Wandsbek ermöglicht.

Darüber hinaus werden Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. Dach- und Fassadenbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen sowie Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität gesichert.

 

3.             Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 07.05.2019

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (digital) 11. - 25.06.2021

Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 24.08.2021

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 10.06. - 11.07.2022

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 23.09.2022

Zustimmung des Planungsausschusses zur öffentlichen Auslegung 28.03.2023

Aufstellungsbeschluss  15.06.2023

Öffentliche Auslegung 03.07. - 14.08.2023

Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) Verzicht

 

4. Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen, die Rückfragen bzgl. der Bauzeit und -kosten, Einschränkungen für die Mobilität während der Bauzeit sowie den Stellplätzen der Sporthalle thematisiert. Der Inhalt erfordert keine Anpassung der Planung.

 

Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 84 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.

 

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