Sektorales Bebauungsplanverfahren Bramfeld 74 - Haidlandsring - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 29.01.2024 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Letzte Beratung: 12.03.2024 Planungsausschuss Ö 5.1
Mit dem Bebauungsplan Bramfeld 74 sollen insbesondere der vorhandene bauliche Bestand planungsrechtlich gesichert und darüber hinaus Möglichkeiten zur Aufstockung, zum Anbau oder für Neubauten für geschaffen werden. Ziel des sektoralen Bebauungsplanes ist es, die vorhandene Wohnnutzung zu sichern und zu stärken. Insbesondere ist vorgesehen, mindestens anteilig zukünftigen öffentlich geförderten Wohnungsbau zu sichern.
Am 29. Januar 2024 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Plandiskussion stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 220 Bürger:innen teilgenommen haben, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen. Insbesondere wurde im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion über die Besonderheiten des Instruments des Sektoralen Bebauungsplans (Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung) nach § 9 Abs. 2d BauGB und dessen begrenzten Festsetzungsmöglichkeiten aufgeklärt. Ebenso hat die Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG (BDS) als Planungsbegünstige teilgenommen.
Insbesondere wurden u. a. folgende Punkte in der Plandiskussion angesprochen:
Zusätzlich bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 22. Januar bis 05. Februar 2024 die Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online einzusehen und Beiträge abzugeben. Die Inhalte der insgesamt 24 eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die schriftlich eingegangenen Beiträge der Öffentlichkeit sind mit entsprechendem Inhalt überwiegend in der öffentlichen Plandiskussion vom 29.01.2024 bereits vorgetragen und behandelt worden. Neu vorgebrachte Inhalte beziehen sich im Wesentlichen auf die soziale Infrastruktur und die Rolle der BDS als Planungsbegünstigte.
Eine weitgehend kritische Grundhaltung der Beiträge mag nach Einschätzung der Verwaltung u.a. in dem Umstand begründet sein, dass in einem sektoralen als sog. ‚Angebots-Bebauungsplanverfahren‘ nicht bereits ein abschließender Entwurf vorgelegt werden kann, der realisiert werden soll und eine abschließende Einschätzung der persönlichen Betroffenheit für interessierte Bürgerinnen und Bürger zulässt.
Die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung angesprochenen Belange werden - sofern diese das Bebauungsplanverfahren betreffen - im weiteren Verfahren zu prüfen sein. Insbesondere werden die Themen der baulichen Dichte und Schutz des Bestandsgrüns, d.h. die Annahmen über das Maß der baulichen Nutzung sowie die Lage der Baufelder geprüft. Ebenso sollen die verkehrlichen Belange im Rahmen des sektoralen Bebauungsplanverfahrens so berücksichtigt werden, dass spätere Anpassungen im Straßenraum möglich bleiben.
Zur Sicherung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der Planungsbegünstigten vorgesehen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 74 zuzustimmen.
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