Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 133 - Hegeneck - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 133 sollen zwischen den Straßen Schimmelreiterweg, Hegeneck und Am Hegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Nahversorgungszentrums Hegeneck mit Einzelhandel, Praxen und Wohnen geschaffen werden.
Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht 112 Wohneinheiten - davon 30% gefördert - vor. Mit sieben bzw. acht Geschossen sollen die Eckbereiche der Neubebauung betont werden, während die mittleren Gebäudeteile fünfgeschossig vorgesehen sind. Die Bebauung umrahmt einen von drei Seiten erschlossenen Hof, in dem sich eine Stellplatzanlage mit einer kleinen grünen Mittelinsel befindet; weitere Stellplätze werden in einer Tiefgarage vorgesehen. Auf der Dachfläche der eingeschossigen Einzelhandelsnutzung sowie einem zweigeschossigen Gebäudeteil werden etwa 500m² Kinderspielflächen geschaffen. Weitere Kinderspielflächen – rund 600m² - sollen östlich der Straße Hegeneck für das Neubauvorhaben entstehen.
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 05.09.2017
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 30.10.2017
Beschluss des Planungsausschusses über Fortführung des Verfahrens 05.12.2017
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 18.06. – 20.07.2020
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 27.11.2020
Die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 133 zuzustimmen.
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 133 mit
Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan