Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt? IV Auskunftsersuchen vom 27.07.2023
In den Drucksachen 21-3566.1, 21-4742.1 und 21-5566.1 wurde die Frage zur gerechten Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek unzureichend beantwortet, bei Berücksichtigung der Ausgangslage gem. Verständigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative (Drs. 21/5231):
Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine beziehungsweise anteilig geringen Beiträge zu Unterbringungsverantwortung erbracht haben.
Der Bezirk Wandsbek besteht aus den 18 Stadtteilen in deren 29 Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) (Stand 31.08.2022) in der Drucksache 21-5566.1 aufgeführt worden sind. Zusätzliche wurden genannt drei Erstaufnahmen (EA) und das Ankunftszentrum (stand 22.08.2022), sowie 11 Interimsstandorte (Stand 05.08.2022).
Auch wurden verstärkt Wohnunterkünfte für unbegleitete Kinde und Jugendliche im Bezirk Wandsbek eingerichtet.
In einigen Stadtteilen vom Bezirk Wandsbek sind weiterhin eine große Anzahl von öffentlichen Unterkünften und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen und in anderen Stadtteilen wenige oder keine öffentlichen Unterkünfte und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Der bisher gewählte Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) berücksichtigt nur den gesamten Bezirk Wandsbek.
Bereits mit der Drucksache 21-5566.1 wurde darauf hingewiesen, dass bei der Berücksichtigung der Infrastruktur jedoch die einzelnen Stadtteile betrachtet, werden müssen. Hier entstehen die lokalen Versorgungsengpässe, die inzwischen auch vom Bezirksamt und den Fachbehörden erkannt wurden, aber nur vereinzelt die Verbesserung der Infrastruktur angestrebt wird. Fehlende Kita-Plätze, Personalengpässe in Schulen, fehlende sozialen Betreuung und Beratung in den Unterkünften sind nur einige Beispiele.
Weiterführende, vertiefte Analyse einzelner geplanter Standorte sind weiterhin dringend nötig und erforderlich. Auf Nachfragen zu den bestehenden und geplanten Flüchtlingsunterkünften war es bisher gängige Praxis auf die Karte für Flüchtlingsunterkünfte https://geoportal-hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/?bezirk=5 zu verweisen. Dies ist nicht zielführend, da die Internetseite zwar gepflegt wird, jedoch die „Geplanten Unterkünfte“ nicht anzeigt werden.
Die Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN)“ trat am 01.01.2023 in Kraft und endet zunächst am 31.12.2027.
In der Förderrichtlinie werden die Unterkünfte als Ausgangpunkt für Integration und Teilhabe von Geflüchteten definiert. Es sind die elementaren Schutzbedürfnisse sicherzustellen und Zugangswege zur gesundheitlichen Versorgung, zur aktiven Teilhabe, sozialen Inklusion und zu Bildung und Beschäftigung verfügbar zu machen.
Mit dem Aufbau von sozialräumlicher Integrationsnetzwerke sollen den in Erstaufnahmeeinrichtungen und in öffentlich-rechtlicher Unterbringung lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien sowie Menschen in Privatunterbringungen integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen ermöglicht werden.
Der Aufbau von Integrationsnetzwerken wird von einem Bezirksamt gemeinsam mit einer oder mehreren Unterkünften gewährleistet, wobei das Bezirksamt eine/n Verantwortliche/n für jedes Netzwerk stellt und die Planungsverantwortung übernimmt. Bei der Planung werden die für Geflüchtete zuständigen ASD-Abteilungen mit einbezogen. Die Angebote der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke sollen in die Kooperation zwischen dem Jugendamt/ Fachamt Sozialraummanagement und der Unterkunft eingebunden werden und sollen diese Kooperation befördern.
Das Bezirksamt nimmt die Planungsverantwortung wahr.
Um Planungen vornehmen zu können, orientieren sich die den Bezirksämtern zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den vorhandenen Platzzahlen in den Unterkünften. Weiterhin ist es erforderlich, dass dem Bezirksamt u.a. folgende Grundlagen bekannt sind:
Anzahl der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke,
Anzahl und Art der genutzten Maßnahmen und Einrichtungen im Bezirk,
Anzahl und Art der Anlaufstellen/ Orte,
Anzahl der individuellen Beratungen,
Anzahl von Gruppenangeboten inkl. Anzahl der teilnehmenden Geflüchteten, differenziert nach gemeinsamen Angeboten mit der Wohnbevölkerung und Angeboten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt: 04.09.2023
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt: 28.08.2023
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 08.09.2023
Sozialbehörde:
Im Pulverhofsweg, Stadtteil Farmsen-Berne, wurde im November 2022 eine Clearingsstelle Erstversorgung mit 32 Plätzen für minderjährige unbegleitete Ausländerinnen und Ausländer eingerichtet. In der Tonndorfer Hauptstr., Stadtteil Tonndorf, wurde im Juli 2023 eine Clearingsstelle Erstversorgung mit 40 Plätzen für minderjährige unbegleitete Ausländerinnen und Ausländer eingerichtet. Beide Einrichtungen sind Einrichtungen der Jugendhilfe und keine Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung; dennoch werden sie hier der Vollständigkeit halber mit aufgeführt.
Am Standortteil Marie-Bautz-Weg - Haus B mit einer Kapazität von 400 Plätzen erfolgt schrittweise die Umwandlung eines Standortes von einer Interimskapazität zur Unterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine zu einer Kapazität des Regelsystems der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU). Die Umsteuerung bei der Belegung erfolgt über die Fluktuation. Dies bedeutet, dass bei Verlassen der Unterkunft von Schutzsuchenden aus der Ukraine (beispielsweise, weil diese Menschen privaten Wohnraum gefunden haben) die Nachbelegung mit Asyl- und/oder Schutzsuchenden aus anderen Ländern erfolgt. Insofern ist ein Teil der Kapazität des Standortteils (93 Plätze) bereits dem Regelsystem örU zuzurechnen. 307 Plätze stehen noch zur Interimsunterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine zur Verfügung.
Zudem war der Infektionsstandort Günter-Püstow-Straße 4 war mit 35 Plätzen vom 15.12.2022 bis zum 30.04.2023 in Betrieb.
Im Übrigen siehe Anlage 1.
Sozialbehörde:
Bislang wurden geplante Unterkünfte aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Wahrscheinlichkeit von eintretenden Änderungen (z.B. in Bezug auf die Fertigstellung, Platzzahl oder Laufzeit) im Entstehungsprozess bis zur Inbetriebnahme nicht dargestellt.
Derzeit werden Möglichkeiten geprüft, die Karte der Unterkünfte für Schutzsuchende um die geplanten Unterkünfte ab dem Zeitpunkt des Vorliegens möglichst valider Informationen zu erweitern.
Sozialbehörde:
Siehe Anlage 1.
Zum Standort Holstenhofweg 84 siehe im Übrigen Drs. 22/11508 sowie das Anhörungsschreiben im Rahmen des Verfahrens gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
(https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1018650)
Zum Standort Am Luisenhof siehe im Übrigen Drs. 22/8879, 22/8924, 22/8975, 22/9048, 22/9151, 22/9252, 22/9375, 22/9479, 22/9556, 22/9644, 22/10558, 22/10817, 22/11139, 22/11753, 22/12404 und 22/12510 sowie BV-Drs. 21-5571 (http://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/ vo020.asp?VOLFDNR=1017163 )
BV-Drs. 21-5935.1 (https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017447), BV-Drs. 21-5582 und BV-Drs. 21-5599.1 und das Anhörungsschreiben im Rahmen des Verfahrens gemäß § 28 BezVG (https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR= 1017005).
Zum Standort Puckaffer Weg siehe im Übrigen Drs. 22/8768, 22/8813, 22/10622, 22/12523 sowie BV-Drs. 21-5688, https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017134. Das Anhörungsschreiben im Rahmen des §28 BezVG ist in Vorbereitung.
Welche weiteren Erkenntnisse zu den lokalen Versorgungslücken und eventuelle Maßnahmen der Verbesserungen sind im Bezirk Wandsbek seit August 2022 festgestellt bzw. durchgeführt worden?
Bezirksamt Wandsbek:
Im BA Wandsbek finden seit 2017 in einem kontinuierlichen Prozess verschiedene Formate zur Integration von Geflüchteten in unterschiedlichen Planungsräumen statt (siehe Antwort zu Frage 8). Ausgehend von den aktuellen Bedarfen werden in den Planungsräumen neben der Weiterentwicklung im Rahmen der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke auch Angebote ehrenamtlich Engagierter unterstützt und Maßnahmen im Rahmen der Quartiersentwicklung initiiert.
Sozialbehörde:
Der OVS wird seit der Aktualisierung 2023 bis auf die Stadtteilebene genau ausgewiesen. Der aktualisierte OVS für 2023 sowie Erläuterungen zum OVS sind unter folgendem Link zu erreichen: Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) - hamburg.de.
BSB:
Die BSB verantwortet in ihrem Zuständigkeitsbereich u. a. die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Diese ist in der Freien und Hansestadt Hamburg seit Jahrzehnten geübte Praxis. Insbesondere aufbauend auf den Erfahrungen besonders hoher Zuzugszahlen von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 bis 2017 wurde bereits während der Frühjahrsferien 2022 mit dem weiteren zügigen und bedarfsgerechten Ausbau der Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche begonnen.
In diesem Kontext steht die BSB im engen Austausch mit den für die öffentliche Unterbringung zuständigen Behörden, um vorausschauend wie möglich auf die Zuschulungsbedarfe reagieren zu können, die sich durch die Eröffnung einer Unterkunft ergeben.
Regelhaft werden geflüchtete Kinder in der Vorschulklasse bis einschließlich Jahrgangsstufe 2 in die bestehenden Regelklassen integriert. Das Bildungs- und Betreuungsangebot für geflüchtete Kinder ab Jahrgangsstufe 3 findet zunächst in bedarfsgerecht eingerichteten Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) statt. In der Regel nach zwölf Monaten des IVK-Besuchs erfolgt der Wechsel in eine Regelklasse.
Die BSB achtet bei der Verteilung der IVK und Basisklassen auf eine sinnvolle regionale Verteilung unter Beachtung der Vorgaben für Schulweglängen insbesondere bei den Grundschülerinnen und Grundschülern.
Zudem werden an allen Schulformen IVK und Basisklassen eingerichtet. Zum Stand August 2023 wurden im Bezirk Wandsbek an 18 Grundschulen, 21 Gymnasien und 17 Stadtteilschulen IVK und Basisklassen eingerichtet.
Die Schülerinnen und Schüler einer IVK oder Basisklasse werden an bestehenden Schulstandorten als Schülerinnen und Schüler dieser Schule unter Nutzung der bereits bestehenden Infrastruktur unterrichtet und sind somit Teil der Schulgemeinschaft, siehe auch die Bürgerschaftsdrucksachen 22/12510, 22/11139, 22/9634, 22/9418, 22/9375, 22/9261, 22/8879.
Schulen erhalten regelhaft für aufgenommene Schülerin und Schüler - so auch für Schülerinnen und Schüler der IVK und Basisklassen - Personal- und Sachressourcen. Sobald eine neue IVK oder Basisklasse eingerichtet wird, erhält die betreffende Schule umgehend eine zusätzliche Personalressource hierfür zur Verfügung.
Sozialbehörde:
Eine zentrale Angebotsplanung bzw. Platzvermittlung erfolgt nicht. Im vorrangig nachfrageorientierten Kita-Gutscheinsystem obliegt es den Eltern, ob, wo und welche Angebote der Kindertagesbetreuung sie in Anspruch nehmen. Die Kitas entscheiden im Rahmen der Trägerautonomie über die Vergabe der Kita-Plätze. Die Sozialbehörde informiert sukzessive lokale Kitas über Unterkunftsstandorte, an denen viele Kinder im Kita-Alter leben und sensibilisiert die Einrichtungen für die Aufnahme von Kindern mit Fluchthintergrund.
Zugleich werden die Eltern sowohl vom Unterkunfts- und Sozialmanagement als auch von Einrichtungen bzw. Projekten wie Eltern-Kind-Zentren oder Elternlotsen dabei unterstützt, sich mit dem Kita-System auseinanderzusetzen, um eine gute Betreuung für ihre Kinder finden zu können. Dies wird zu gegebener Zeit auch mit Blick auf die Kitas im Umfeld kinderreicher neuer Unterkunftsstandorte in Wandsbek geschehen.
Standorte ab einer Größenordnung von 400 Plätzen werden zudem in der Regel mit einer Halboffenen Kindertagesbetreuung versorgt. Standorte mit geringerer Platzzahl werden in Abstimmung mit den Bezirksämtern ebenfalls bei Bedarf mit ergänzenden Angeboten versorgt.
Angebote der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke in Kooperation, zwischen
dem Jugendamt/ Fachamt Sozialraummanagement und der Unterkunft eingebunden und die Kooperation gefördert werden im Sinne der Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN)“?
Bezirksamt Wandsbek:
Im Jahr 2017 hat das BA Wandsbek 5 verschiedene Planungsräume initiiert. Innerhalb der Planungsräume gibt es verschiedene Arbeitskreise zum Thema Integration, die vom BA Wandsbek in Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe gestaltet werden. Hier werden sozialräumliche Planungen vorgenommen und Projekte entwickelt und bewilligt.
Darüber hinaus finden auf verschiedenen Ebenen Kooperationsgespräche mit den Regionalleitungen von f&w statt.
Bezirksamt Wandsbek:
- AK Integration Wandsbek – Kern
- AK Küperstieg
- AK Integration Jenfeld – dieser wurde in die AG Sozialraum überführt.
- AK WuK Grunewaldstraße
- AK Integration Meiendorf/ Rahlstedt
- AK Integration Farmsen
- AK Integration Walddörfer/ Alstertal
- AK Integration Bramfeld/ Steilshoop – dieser ruht aktuell, die Themen werden im Bedarfsfall in den Sozialraumgremien Bramfeld oder Steilshoop bearbeitet.
Bezirksamt Wandsbek:
Mit der Förderrichtlinie SIN werden verschiedene Angebote sowohl aufsuchend als auch mit Komm-Struktur gefördert. So werden u.a. Gruppen- und Beratungsangebote finanziert. Diese können verschiedenen Themen zugeordnet werden. Unter anderem:
- Schule / Ausbildung / Beruf
- Begleitung und Beratung zu Ämtern, Ärzten etc.
- geschlechtsspezifische Angebote
- Freizeitangebote
- Dolmetscherdienste
- Frühe Hilfen
Zusätzlich stehen den geflüchteten Menschen auch die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Jugendsozialarbeit (JSA), der Familienförderung (FamFö), der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF), der Mütterberatung und des Schulärtzlicher Dienst zur Verfügung. Diese Angebote sind niedrigschwellig, freiwillig, in der Regel Gruppenangebote und richten sich an die Wohnbevölkerung im Sozialraum inklusive der geflüchteten Menschen.
Ein Großteil der Einrichtungen meldet einen gestiegenen Zulauf von geflüchteten jungen Menschen und den Bedarf nach zusätzlichen personellen Ressourcen. Diese bilden die Finanzierung aktuell durch die Rahmenzuweisungen (KJ, FamFö, SAJF) und die Fremdbewirtschaftung SAJF nicht ab.
Die Elternlotsenprojekte haben ebenfalls geflüchtete Eltern als Zielgruppe und sind in der Nähe der Unterkünfte verortet. Sie wurden ausgebaut, so dass es nun insgesamt 6 Elternlotsenprojekte in Wandsbek gibt. In den Projekten leisten ehrenamtliche Elternlotsinnen und Elternlosten individuelle Beratung und Begleitung für die Eltern.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort 10.
Grundsätzlich stehen die vorhandenen infrastrukturellen Angebote allen Menschen im Sozialraum zur Verfügung. Bei Bedarf können diese mit zusätzlichen Mitteln für integrative Projekte erweitert werden.
Diese können sein:
- Selbstlernzentren der VHS,
- Bücherhallen,
- Sportvereine
- Etc.
Bezirksamt Wandsbek:
Es gibt verschiedene Beratungsstellen:
- Sozialberatung
- Erziehungsberatung
- Traumaberatung
- aufsuchende Kurzzeitintervention
- Familienteams
- Jugend Aktiv Plus
- Mütterberatung
- Schulärtzlicher Dienst
- Migrationsberatungsstellen
- Etc.
Bezirksamt Wandsbek:
Im Bezirk Wandsbek werden über die Förderrichtlinie SIN ca. 20 Gruppenangebote finanziert. Diese sind sowohl den Geflüchteten als auch der Wohnbevölkerung zugänglich. Es werden in diesen Angeboten ca. 1100 Geflüchtete erreicht (laut Berichtswesen Jugendhilfe).
Anlage 1 - Kapazitätsveränderungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Wandsbek