21-3566.1

Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünften für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt? Auskunftsersuchen vom 09.07.2021

Antwort zu Anfragen

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06.09.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-5231 vom 12.07.2016 wurden die Kriterien festgelegt, wie eine gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte zukünftig erfolgen soll.

Es ist das Ziel, bei Neuplanungen von ÖRU möglichst in Größenordnungen zwischen 150 und bis maximal 300 Plätzen zu planen. Durch die große Zahl von (zusätzlichen) kleinen Unterkünften anzupeilen ist (wenn kapazitätsmäßig nötig) eine ÖRU-Zahl von bis zu 300 Standorten ist es leichter möglich, die Unterkünfte gerechter über die ganze Stadt zu verteilen und große Unterkünfte (wesentlich größer als 300) zu vermeiden. Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine bzw. anteilig geringe Beiträge zu Unterbringungs-verantwortung erbracht haben. Um diesen Prozess zukünftig weiter zu objektivieren, ist in einem ersten Schritt, ein Kriterium gestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. Die von den Bürgerinitiativen in Neugraben und Rissen erarbeiteten Verteilungsschlüssel können dabei eine Orientierung geben. Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. Hierfür ist der Verteilungsschlüssel das richtige und verbindliche Instrument, um Fehlallokationen von vornherein zu vermeiden. Insbesondere an Stadtteilgrenzen sind der Sozialraum beziehungsweise das Quartier insgesamt zu betrachten, um Ballungen zu vermeiden. Das vorhandene Sozialmonitoring ist dabei einzubeziehen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

Vorbemerkung:

Mit der Drucksache 21-5231 vom 12.07.2016 wurden Eckpunkte für einen künftigen Orientierungs- und Verteilungsschlüssel zur Flüchtlingsunterbringung benannt. Im April 2017 wurde der Schlüssel für gerechtere Verteilung von Flüchtlingsunterkünften in Hamburg vorgestellt, vgl. https://www.hamburg.de/zkf-aktuelles/8492030/schluessel-fuer-gerechtere-verteilung-von-fluechtlingsunterkuenften-in-hamburg-vorgestellt/. In der unter vorstehendem Link enthalten Präsentation „Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) zur Flüchtlingsunterbringung aktualisiert für 2021“ sind auch die Ziele des OVS benannt:

 

  • Hilfsmittel zur Umsetzung der Vorgabe der Einigung: „Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine beziehungsweise anteilig geringe Beiträge zur Unterbringungsverantwortung erbracht haben.“
  • Bei zukünftigen Entscheidungen zur Schaffung neuer Plätze oder Reduzierung vorhandener Plätze dient der Schlüssel als wichtige Entscheidungsgrundlage – der Schlüssel ist ausdrücklich kein Instrument und kein Auftrag zur Umverteilung bestehender Unterkünfte bzw. Unterkunftskapazitäten.
  • Instrument, um Problemlagen zu identifizieren.
  • Weiterführende, vertiefte Analyse einzelner geplanter Standorte auch weiterhin nötig.

 

An diese Ziele sieht sich der Senat weiterhin gebunden.

 

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR wie folgt:                                                                      29.07.2021

 

 

1.)    Werden die Kriterien (Größe, Abstand, Sozialmonitoring) bei der Neuplanungen und Erweiterungen der Standorte der öffentlichen Unterkünfte im Bezirk Wandsbek noch eingehalten?

2.)    Welche Abstände werden bei den öffentlichen Unterkünften in der Sieker Landstraße und dem Neuen Höltigbaum im Stadtteil Rahlstedt zugrunde gelegt und wird damit die Zielsetzungen die Ballungen und Konzentrationen zu vermeiden, erreicht?

 

Sozialbehörde zu den Fragen 1 und 2:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

3.)    Werden Erweiterungen der öffentlichen Unterkünfte in der Sieker Landstraße geplant und warum?

 

Sozialbehörde:

Eine Erweiterung ist nicht geplant. Es werden am Standort lediglich Kapazitäten im Rahmen der städtischen Reserveplanung für den Fall eines erneuten Anstiegs der Flüchtlingszahlen vorgehalten.


4.)    Warum wird die bestehende öffentliche Unterkunft in der Kielkoppelstraße nicht genutzt?

 

Sozialbehörde:

Bei dem ehemaligen Standort der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Kielkoppelstr. 16c handelt es sich um ein ehemaliges Schulgebäude, das von F&W Fördern & Wohnen AöR Anfang 2018 aus dem Gebäudebestand des Landesbetriebs Erziehung und Beratung (LEB) übernommen wurde. Die Restlaufzeit des Mietvertrages wurde von Fördern & Wohnen übernommen und das Gebäude nach geringfügigen Umbauten als öffentliche Unterbringung mit 88 Plätzen genutzt. Der Mietvertrag lief im Oktober 2020 aus, so dass es sich derzeit nicht mehr um eine öffentliche Unterkunft handelt.

 

 

5.)    Wird das Ziel, die Belegung größerer Standorte in Richtung auf eine 300er-Belegung zu reduzieren weiter angestrebt und welche Schritte sind u.a. in der Grunewaldstraße und Am Stadtrand zukünftig geplant?

 

Sozialbehörde:

In der Anlage 1 der Drucksache 21-5231 sind Standorte mit mehr als 300 Plätzen aufgeführt, die seinerzeit bereits im Betrieb, im Bau befindlich oder geplant waren. Für die in Anlage 1 aufgeführten Standorte ist die Nutzung der angegebenen Kapazität ohne weiteres möglich. Die Standorte Grunewaldstraße und Am Stadtrand sind in der Anlage 1 aufgeführt, derzeit sind an diesen Standorten keine weiteren Schritte geplant.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

6.)    Welche Kriterien für eine gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte werden noch bei der Neuplanung und Erweiterung von öffentlichen Unterkünften zugrunde gelegt? Bitte Nennung der einzelnen Kriterien

7.)    Wird das statistische Gebiet 74020 und das angrenzende statistische Gebiet 74024, mit den Daten des Sozialmonitoring, bei einer möglichen Erweiterung der öffentlichen Unterkünfte in der Sieker Landstraße noch berücksichtigt?

  1. Wenn ja, in welcher Form?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

Sozialbehörde zu den Fragen 6 und 7:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n