Bürger:innendialog und soziale Infrastruktur im Sozialraum Farmsen stärken! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne
Letzte Beratung: 17.11.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.20
- Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne am 29.09.2022.
- Einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion.
Die Sozialbehörde gab mit der Drucksache (21-5567) bekannt, eine im Rahmen einer Aktivierung der Reservefläche “Am Luisenhof” weitere öffentlich-rechtliche Unterkunft im Sozialraum Farmsen zu schaffen. Der Hauptausschuss am 27.07.22 nahm dieses Anliegen zur Kenntnis und äußerte sich in der Drucksache (21-5582.1) kritisch zum geplanten Standort auf der Grünfläche “Am Luisenhof”. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Sozialraum Farmsen bis heute einen großen Beitrag zur Integration von Geflüchteten geleistet hätte und der Solidarbeitrag gegenüber dem gesamtstädtischen Interesse immens sei. Zudem verwies der beschlossene Antrag der Rot-Grünen-Koalition auf die unzureichende Berücksichtigung der Stadtteil-Gerechtigkeit bei der Verteilung von Geflüchteten. Die Fläche wird nun im Rahmen eines Bauprüfverfahrens vonseiten des Bezirksamtes geprüft.
Unabhängig von der Prüfung wäre die Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsformaten im Interesse aller Beteiligten. Die Stabsstelle für Geflüchtete und übergeordnete Aufgaben hat dazu eine Stelle für “Grundsatz, Kommunikation und Beteiligung” und könnte in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt ein Dialog-Format erarbeiten. Falls es zu einer Errichtung des Standortes kommt, müssen die Anregungen, Hinweise und Ideen der Bürger:innen für eine bessere Integration des Standortes in den Sozialraum aufgenommen und bei Planungen mitbedacht werden. Zudem benötigt das Bezirksamt von den Fachbehörden für eine bessere sozialräumliche Planung genaue sozialstrukturelle Daten für den Bestand und die Planung weiterer Kita-Plätze.
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Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.