Unterbringung von Geflüchteten in Farmsen - Schaffung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Am Luisenhof, westl. Nr. 16 im Rahmen der Aktivierung von Reserveflächen im Bezirk Wandsbek, Stadtteil Farmsen-Berne, Anhörung gemäß § 28 BezVG interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion
Pkt 5: „Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Planungen zeitnah im Regionalausschuss Bramfeld, Farmsen-Berne, Steilshoop vorzustellen und insbesondere darzustellen, welche ergänzenden sportlichen Angebote, welche konzeptionellen Planungen für die Betreuung der Kinder sowie für die verkehrliche Anbindung der Einrichtung bestehen….“
Pkt 6 (neu): „Die Fachbehörde wird gebeten, alle Umweltaspekte wie z.B. Wasser und Wasserabflüsse, zu schützende Moorbereiche, Naturschutz wie Randbepfanzungen zu berücksichtigen. Gefahren an Nachbargrundstücken durch die Bebauung sind auszuschließen.“
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die sichere und menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten sicherzustellen. An dieser Aufgabe müssen die Zivilgesellschaft, die Fachbehörden und die Bezirke gemeinsam arbeiten. Die bisher genutzten Kapazitäten stehen vor der Erschöpfung. Es sind daher nunmehr die Reserveflächen zu aktivieren, auch solche, deren Nutzung bisher unwahrscheinlich war.
Gemäß der Drucksache 21-5567 vom 18.07.22 soll es im Rahmen der Aktivierung von Reserveflächen der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen auf dem Grundstück “Am Luisenhof” westl. Nr. 16 in Farmsen-Berne zu einer Neuschaffung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete in Farmsen kommen. Insgesamt sollen auf dieser Grünfläche bis zu 304 Geflüchtete untergebracht werden. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung liegt damit in unmittelbarer Nähe zu zwei weiteren öffentlich-rechtlichen Unterbringungen in Farmsen: Erstens die Unterkunft an der Meilerstraße und zweitens die Unterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Berufsförderungswerks. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe die Unterkunft an der Steilshooper Allee.
Bei maximaler Belegung der drei Standorte werden eine erhebliche Zahl an Geflüchteten im Ortsteil Farmsen unterkommen, deutlich mehr als in anderen Stadtteilen. Die Bezirksversammlung Wandsbek hält daran fest, dass die Unterbringung von Geflüchteten eine gesamtstädtische Aufgabe ist, an deren Umsetzung sich alle Stadtteile im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten solidarisch beteiligen müssen. Trotzdem ist darauf hinzuweisen, dass Farmsen neben den bestehenden Unterbringungsstandorten für Geflüchtete auch einen erheblichen Beitrag zum Wohnungsbauprogramm der Stadt trägt. Somit ist der Solidarbeitrag Farmsens für das Gesamtinteresse der Stadt schon heute immens. Die Fläche am Luisenhof kommt als vorübergehender Standort für eine Erstaufnahme grundsätzlich in Frage, hier müssen aber Kapazitäten auch prioritär wieder abgebaut werden. Farmsen-Berne hat schon ab 2014 bewiesen, als Stadtteil auf einen stark zivilgesellschaftlichen Organisationsgrad zurückgreifen zu können. Dennoch werden für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen weitere Mittel für soziale Infrastruktur benötigt. Dies gilt umsomehr, da der Bezirk Wandsbek im Vergleich zu anderen Bezirken seit Jahren – und auch perspektivisch im Rahmen des angekündigten Haushalts – strukturell unterfinanziert ist, wenn man z.B. die staatlichen Mittel in der Jugendhilfe je junger Mensch betrachtet.
Der Hauptausschuss – in Vertretung der Bezirksversammlung – möge beschließen:
Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesamtstädtische Aufgabe, an deren Umsetzung sich alle Stadtteile im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten solidarisch beteiligen müssen. Die Fläche am Luisenhof kommt als vorübergehender Standort für eine Erstaufnahme grundsätzlich in Frage. Die Betrachtungen und Überlegungen der Fachbehörde zur vorhandenen Infrastruktur sind jedoch offenkundig unvollständig, insbesondere da hierbei die Einrichtungen im Berufsförderungswerk nicht einbezogen worden sind;
keine Anlage/n