21-5582.1

Unterbringung von Geflüchteten in Farmsen - Schaffung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Am Luisenhof, westl. Nr. 16 im Rahmen der Aktivierung von Reserveflächen im Bezirk Wandsbek, Stadtteil Farmsen-Berne, Anhörung gemäß § 28 BezVG interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.08.2022
Sachverhalt

 

  • Der Hauptausschuss hat den Antrag 21-5582 aufgrund von Eilbedürftigkeit gem. § 15 Abs.3 BezVG in seiner Sitzung am 25.7.22 mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und Grünen-Fraktion gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion bei Enthaltung der FDP- und Die-Linke-Fraktion mit folgenden Änderungen beschlossen:

    Pkt. 4 des Petitums: „Sozialräume“ statt „Stadtteile“
     

Pkt 5: „Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Planungen zeitnah im Regionalausschuss Bramfeld, Farmsen-Berne, Steilshoop vorzustellen und insbesondere darzustellen, welche ergänzenden sportlichen Angebote, welche konzeptionellen Planungen für die Betreuung der Kinder sowie für die verkehrliche Anbindung der Einrichtung bestehen….“

Pkt 6 (neu): „Die Fachbehörde wird gebeten, alle Umweltaspekte wie z.B. Wasser und Wasserabflüsse, zu schützende Moorbereiche, Naturschutz wie Randbepfanzungen zu berücksichtigen. Gefahren an Nachbargrundstücken durch die Bebauung sind auszuschließen.“
 

  • Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.
     

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die sichere und menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten sicherzustellen. An dieser Aufgabe müssen die Zivilgesellschaft, die Fachbehörden und die Bezirke gemeinsam arbeiten. Die bisher genutzten Kapazitäten stehen vor der Erschöpfung. Es sind daher nunmehr die Reserveflächen zu aktivieren, auch solche, deren Nutzung bisher unwahrscheinlich war.

Gemäß der Drucksache 21-5567 vom 18.07.22 soll es im Rahmen der Aktivierung von Reserveflächen der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen auf dem Grundstück “Am Luisenhof” westl. Nr. 16 in Farmsen-Berne zu einer Neuschaffung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete  in Farmsen kommen. Insgesamt sollen auf dieser Grünfläche bis zu 304 Geflüchtete untergebracht werden. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung liegt damit in unmittelbarer Nähe zu zwei weiteren öffentlich-rechtlichen Unterbringungen in Farmsen: Erstens die Unterkunft an der Meilerstraße und zweitens die Unterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Berufsförderungswerks. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe die Unterkunft an der Steilshooper Allee.

Bei maximaler Belegung der drei Standorte werden eine erhebliche Zahl an Geflüchteten im Ortsteil Farmsen unterkommen, deutlich mehr als in anderen Stadtteilen. Die Bezirksversammlung Wandsbek hält daran fest, dass die Unterbringung von Geflüchteten eine gesamtstädtische Aufgabe ist, an deren Umsetzung sich alle Stadtteile im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten solidarisch beteiligen müssen. Trotzdem ist darauf hinzuweisen, dass Farmsen neben den bestehenden Unterbringungsstandorten für Geflüchtete  auch einen erheblichen Beitrag zum Wohnungsbauprogramm der Stadt trägt. Somit ist der Solidarbeitrag Farmsens für das Gesamtinteresse der Stadt schon heute immens. Die Fläche am Luisenhof kommt als vorübergehender Standort für eine Erstaufnahme grundsätzlich in Frage, hier müssen aber Kapazitäten auch prioritär wieder abgebaut werden. Farmsen-Berne hat schon ab 2014 bewiesen, als Stadtteil auf einen stark zivilgesellschaftlichen Organisationsgrad zurückgreifen zu können. Dennoch werden für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen weitere Mittel für soziale Infrastruktur benötigt. Dies gilt umsomehr, da der Bezirk Wandsbek im Vergleich zu anderen Bezirken seit Jahren – und auch perspektivisch im Rahmen des angekündigten Haushalts –  strukturell unterfinanziert ist, wenn man z.B. die staatlichen Mittel in der Jugendhilfe je junger Mensch betrachtet.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss – in Vertretung der Bezirksversammlung – möge beschließen:

Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesamtstädtische Aufgabe, an deren Umsetzung sich alle Stadtteile im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten solidarisch beteiligen müssen. Die Fläche am Luisenhof kommt als vorübergehender Standort für eine Erstaufnahme grundsätzlich in Frage. Die Betrachtungen und Überlegungen der Fachbehörde zur vorhandenen Infrastruktur sind jedoch offenkundig unvollständig, insbesondere da hierbei die Einrichtungen im Berufsförderungswerk nicht einbezogen worden sind;

  1. Mit Sorge verfolgt die Bezirksversammlung, dass einzelne Stadtteile auch weiterhin deutlich mehr Geflüchtete integrieren sollen als andere. Eine Inanspruchnahme der Fläche erfordert mittelfristig den Abbau anderer Kapazitäten im Ortsteil Farmsen. Die genutzten Flächen sind durch die zuständige Fachbehörde wieder zu räumen, soweit die Gründe für die Belegung wegfallen sind und ihr Wiedereintritt nicht mehr hinreichend wahrscheinlich ist;
  2. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, nach Rücksprache mit dem bezirklichen Jugendamt zusätzliche Mittel gem §§ 37 ff. BezVG für ergänzende Angebote der Jugendhilfe vor Ort zur Verfügung zu stellen, hierbei sind die vorhandenen Strukturen und Institutionen der Jugendhilfe des Bezirks vor Ort nachhaltig zu verstärken. Bisher fehlende Untersuchungen der Fachbehörde zur Belastbarkeit der sozialen Infrastruktur vor Ort, insbesondere hinsichtlich der Versorgung mit Angeboten der Kindertagesbetreuung sind nachzuholen, die Angebote sind im Falle der Erforderlichkeit zeitnah zu verstärken;
  3. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, sicherzustellen, dass die Unterbringung von Geflüchteten durch alle Stadtteile in Hamburg geleistet wird. Hierbei sind auch diejenigen Stadtteile in den Fokus zu nehmen, in denen bisher keine Einrichtungen bestehen.
  4. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Planungen zeitnah im Regionalausschuss Bramfeld, Farmsen-Berne,  Steilshoop vorzustellen und insbesondere darzustellen, welche konzeptionellen Planungen für die Betreuung der Kinder sowie für die verkehrliche Anbindung der Einrichtung bestehen. Hierbei ist insbesondere auf die Sorgen der Bevölkerung vor Ort hinsichtlich der sozialen Infrastruktur, insbes. in Bezug auf die Jugendhilfe und ausreichend vorhandener Kitaplätze.

 

Anhänge

keine Anlage/n