21-5566.1

Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt? III Auskunftsersuchen vom 15.07.2022

Antwort zu Anfragen

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26.09.2022
08.09.2022
Sachverhalt

 

In den Drucksachen 21-3566.1 und 21-4742.1 wurde die Frage zur gerechten Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek unzureichend beantwortet, bei Berücksichtigung der Ausgangslage gem. Verständigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative (Drs. 21/5231):

Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine beziehungsweise anteilig geringen Beiträge zu Unterbringungsverantwortung erbracht haben.

 

Der Bezirk Wandsbek besteht aus den 18 Stadtteilen:

Eilbek, Wandsbek, Marienthal, Jenfeld, Tonndorf, Farmsen-Berne, Bramfeld, Steilshoop,

Wellingsbüttel, Sasel, Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Duvenstedt,

Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Volksdorf, Rahlstedt

 

In einigen Stadtteilen vom Bezirk Wandsbek sind eine große Anzahl von öffentlichen Unterkünften und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen und in anderen Stadtteilen wenige oder keine öffentlichen Unterkünfte und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen.

Der bisher gewählte Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) berücksichtigt nur den gesamten Bezirk Wandsbek.

Bei der Berücksichtigung der Infrastruktur müssen jedoch die einzelnen Stadtteile betrachtet werden. Hier entstehen die lokalen Versorgungsengpässe, wo aber versäumt wird entsprechenden Daten der Infrastrukturkriterien zu erheben. Die zuständigen Behörden können oder werden nicht informiert. Es ist den zuständigen Behörden nicht möglich zu prüfen, dass eines oder mehrere Kriterien nicht erfüllt sind und ob Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erforderlich sind.

Weiterführende, vertiefte Analyse einzelner geplanter Standorte sind weiterhin dringend nötig und erforderlich.

Auf Nachfragen zu den bestehenden und geplanten Flüchtlingsunterkünften war es bisher gängige Praxis auf die Karte für Flüchtlingsunterkünfte https://geoportal-hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/?bezirk=5 zu verweisen. Dies ist nicht zielführend, da die Internetseite nicht gepflegt wird und daher der aktuelle Stand nicht anzeigt wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt wie folgt Stellung:                                                                                                                                     31.08.2022

 

Vorbemerkung:

Sowohl dem Bezirksamt als auch der Bezirksversammlung Wandsbek gilt großer Dank für die Solidarität mit den Schutzsuchenden aus der Ukraine und anderen Ländern und für die Unterstützung bei der Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten. Damit leistet der Bezirk Wandsbek einen wichtigen Beitrag, dass es Hamburg gelingt, neben den mit Stand 8. August 2022 insgesamt bereits rund 12.500 zusätzlich geschaffenen Plätzen die weiterhin erforderlichen Kapazitäten zu realisieren und den Schutzsuchenden einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.

 

Die Sozialbehörde hat bereits mit den Drs. 22/8879, 22/8924 und 22/8934 ausführlich zur aktuellen Zugangs- und Unterbringungssituation, insbesondere für den Bezirk Wandsbek, und der daraus folgenden Notwendigkeit der Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten berichtet.

 

Die Sozialbehörde wird in enger Abstimmung und mit Unterstützung des Bezirksamtes Wandsbek dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, dass sich die Menschen auch an den neuen Standorten gut aufgenommen fühlen können und diese gut an die soziale Infrastruktur angebunden sind.

 

Hamburg informiert im Übrigen ausführlich auf https://www.hamburg.de/ukraine zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine. Diesbezüglich siehe auch https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/16053156/2022-04-04-sozialbehoerde-weitere-unterkuenfte/.

 

 

1)      Wo befinden sich die einzelnen Standorte der öffentlichen Unterkünfte und mit wie vielen Plätzen in den Stadtteilen des Bezirkes Wandsbek? Bitte die einzelnen Standorte pro Stadtteil und pro Plätzen je Standort in Tabellenform aufführen

 

Sozialbehörde:

Im Bezirk Wandsbek befinden sich 29 Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU):

 

Standort

Stadtteil

Platzzahl

Volksdorfer Grenzweg

Bergstedt

170

Rodenbeker Straße

Bergstedt

364

Pavillondorf Steilshooper Allee

Bramfeld

216

Duvenstedter Damm

Duvenstedt

246

Meilerstraße

Farmsen-Berne

348

Anneliese-Tuchel-Weg

Farmsen-Berne

93

Lademannbogen

Hummelsbüttel

158

Pavillondorf Poppenbütteler Weg

Hummelsbüttel

312

UPW Butterbauernstieg

Hummelsbüttel

300

UPW Elfsaal

Jenfeld

352

Zur Jenfelder Au

Jenfeld

148

UPW Raja-Ilinauk-Straße

Jenfeld

800

UPW Ohlendiekshöhe

Poppenbüttel

300

Grunewaldstraße

Rahlstedt

696

Sieker Landstraße 61

Rahlstedt

270

Kielkoppelstr.

Rahlstedt

88

Rahlstedter Straße

Rahlstedt

118

Stapelfelder Straße

Rahlstedt

48

Sieker Landstraße 13

Rahlstedt

56

Bargteheider Straße

Rahlstedt

140

Großlohering

Rahlstedt

142

Pavillondorf Waldweg

Volksdorf

168

Eulenkrugstraße

Volksdorf

260

Am Stadtrand

Wandsbek

688

Walddörfer Straße

Wandsbek

299

Litzowstraße

Wandsbek

120

Bahngärten

Wandsbek

120

Kirchhofstwiete

Wandsbek

38

Quelle: F&W (Stand 31. Juli 2022)

 

Außerdem befinden sich im Bezirk Wandsbek drei Erstaufnahmen (EA) und das Ankunftszentrum.

 

Standort EA und Ankunftszentrum

Stadtteil

Platzzahl

Bargkoppelstieg 10-12

Rahlstedt

996

Bargkoppelweg 60 und 66a
(Zentrale Erstaufnahme)

Rahlstedt

993

Neuer Höltigbaum

Rahlstedt

560

Quelle: Daten der zuständigen Behörde (Stand 22. August 2022)

 

Im Bezirk Wandsbek befinden sich zudem 11 Interimsstandorte*:

Standort

Stadtteil

Platzzahl

AYA GmbH Hostel

Wandsbek

90

Bargkoppelweg (ehem. Zollgebäude)**

Rahlstedt

120

Gossler Suite

Hummelsbüttel

12

Hansezimmer GmbH Hostel, Bohlens Allee

Jenfeld

15

Hansezimmer GmbH Hostel, Poppenbütteler Bogen

Poppenbüttel

18

Heikotel Hotel Windsor

Bramfeld

15

Hotel Meiendorfer Park

Rahlstedt

18

La petite Perle

Bramfeld

45

Marie-Bautz-Weg

Farmsen-Berne

440***

my-bed.eu

Sasel

43

Richard-Remé-Haus

Volksdorf

60

Quelle: F&W (Stand 5. August 2022)

 

* Bei den Interimsstandorten handelt es sich um zeitlich befristete Kapazitäten (z.B. Hotels), die über die Ausnutzung aller vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten an den bestehenden Standorten der EA und örU hinaus kurzfristig geschaffen wurden, um den außerordentlich hohen Unterbringungsbedarfen aufgrund des Fluchtgeschehens aus der Ukraine zu entsprechen.

** Bei dem Standort Bargkoppelweg 66 (ehem. Zollgebäude) handelt es sich um einen Notfallstandort für das Ankunftszentrum, der aufgrund der hohen Zugänge zur Entlastung des Ankunftszentrums in Betrieb genommen worden ist.

*** Die Kapazität am Interimsstandort Marie-Bautz-Weg wurde zum 8. Juli 2022 von 466 auf 440 Plätze abgesenkt, da ein Standortteil (Haus C) als Interimsstandort außer Betrieb genommen wurde, um plangemäß im Regelstandard der örU hergerichtet zu werden. Ein Teil der wegfallenden Plätze konnte durch Anmietung weiterer Apartments in Haus B kompensiert werden. Zum Interimsstandort Marie-Bautz-Weg siehe im Übrigen Drs. 21-5299, 21-5525 sowie 21-5526.

 

Übersichten der Interimsstandorte (Hotels sowie Standorte auf Basis des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG), z.B. ehemalige Gewerbeobjekte) werden auch unter https://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/ veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Da es sich um Standorte für eine lediglich temporäre Interimsunterbringung handelt, werden diese Standorte in Abgrenzung zu den Unterkünften der regulären Erstaufnahme und öffentlich-rechtlichen Unterbringung nicht unter https://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/ geführt.

 

 

2)      Warum werden auf der Internetseite (Karte für Flüchtlingsunterkünfte) nicht alle Standorte aktuell aufgeführt und in welchen Abständen erfolgt die Aktualisierung?

 

Sozialbehörde:

Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) stellt mit dem Geoportal Hamburg eine zentrale Auskunftsplattform für die Fachdaten der Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bereit.

Die Verantwortlichkeit für Vollständigkeit und Aktualität der Daten liegt jedoch weiterhin bei den jeweils fachlich zuständigen Dienststellen. Für den Geodatensatz der „Öffentlich rechtlichen Unterbringung (ÖRU) Hamburg“ ist die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zuständig (siehe HMDK - Öffentlich rechtliche Unterbringung (ÖRU) Hamburg - HMDK (metaver.de)). Diese aktualisiert die Fachdaten kontinuierlich und gibt sie für die Veröffentlichung durch den LGV im Geoportal frei. Eine Aktualisierung der Darstellung dieser Daten im Geoportal erfolgt wöchentlich.

 

Im Übrigen siehe Antwort zu 1).

 

 

3)      Warum fehlen in der Karte für Flüchtlingsunterkünfte u.a. die Standorte Stapelfelder Straße 7, die Kielkoppelstraße 16, Marie-Bautz-Weg?

 

Sozialbehörde:

Der Marie-Bautz-Weg ist einerseits ein Interimsstandort und andererseits befindet sich Haus C in der Herrichtung zur örU (s. zu 1.). Sobald die Herrichtung abgeschlossen wurde und Haus C als örU in Betrieb geht, wird auch dieser Standort nach der regulären Aktualisierung (s. zu 3.) angezeigt werden. Bei den nicht angezeigten Standorten Kielkoppelstraße und Stapelfelder Straße handelt es sich um einen technischen Fehler, dessen Ursachenforschung andauert. Die entsprechenden Datensätze wurden seitens der Sozialbehörde bereits angelegt.

 

 

 

 

 

 

4)      Welche weiteren Standorte oder Erweiterungen für Flüchtlingsunterkünften, auch Notstandorte sind mit wie vielen Plätzen in den einzelnen Stadtteilen geplant? Bitte die einzelnen Standorte pro Stadtteil und pro Plätzen je Standort in Tabellenform aufführen

 

Sozialbehörde:

Siehe Vorbemerkung.

Zum Standort Puckaffer Weg siehe Drs. 22/8768 und 22/8813.

 

 

5)      Wer stellt die lokalen Versorgungslücken fest und wer ist für die Maßnahmen der Verbesserungen zuständig?

 

6)      Wurden bereits lokale Versorgungslücken in den letzten Jahren (seit 2015) festgestellt und wurden Maßnahmen zur Verbesserung veranlasst?

 

a)      Wenn ja, welche und welche Maßnahmen zur Verbesserung wurden von wem veranlasst?

b)      Wenn nein, wurden weiterführende, vertiefte Analysen durchgeführt?

 

Sozialbehörde zu den Fragen 5 und 6:

Bei der Prüfung eines neuen Standortes für die öffentlich-rechtliche Unterbringung wird ein umfänglicher Kriterienkatalog genutzt. In die Prüfung sind die jeweiligen Bezirksämter und die betroffenen Fachbehörden einbezogen. Die sozialräumliche Anforderungsanalyse liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bezirksamtes.

Außerdem werden in dem Fortschrittsbericht (Drs. 22/5594) ausführlich Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur beschrieben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 22/8934.

 

 

7)      Wurde der Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) (2017, geändert 2021) bereits auch 2022 angepasst?

 

a)      Wenn ja, wie?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

Sozialbehörde:

Die Anpassung des Orientierungs- und Verteilungsschlüssels (OVS) in 2022 erfolgt in Kürze.

 

 

8)      Wurden weiterführende, vertiefte Analysen bei den geplanten Standorten (auch Notstandorte) bereits durchgeführt?

 

a)      Wenn ja, welche, wie viele und wo?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

Sozialbehörde:

Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 5) und 6).

 

 

9)      Welche weiteren Einrichtungen für Flüchtlinge gibt es im Bezirk Wandsbek? Bitte die einzelnen Standorte pro Stadtteil und pro Plätzen je Standort in Tabellenform aufführen

 

Sozialbehörde:

Siehe Antwort zu 1).

 

 

 

 

10) Werden bei der Planung von aktuell und zukünftigen neuen Standorten oder Notstandorten die maximale Zahl von 300 Plätzen (Vereinbarung) überschritten?

 

a)      Wenn ja, warum und wo?

 

Sozialbehörde:

Siehe hierzu Drs. 22/8879 und Vorbemerkung sowie Antwort zu 1).

 

Anhänge

keine Anlage/n