21-5566

Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt? III Auskunftsersuchen vom 15.07.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

In den Drucksachen 21-3566.1 und 21-4742.1 wurde die Frage zur gerechten Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek unzureichend beantwortet, bei Berücksichtigung der Ausgangslage gem. Verständigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative (Drs. 21/5231):

Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine beziehungsweise anteilig geringen Beiträge zu Unterbringungsverantwortung erbracht haben.

 

Der Bezirk Wandsbek besteht aus den 18 Stadtteilen:

Eilbek, Wandsbek, Marienthal, Jenfeld, Tonndorf, Farmsen-Berne, Bramfeld, Steilshoop,

Wellingsbüttel, Sasel, Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Duvenstedt,

Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Volksdorf, Rahlstedt

 

In einigen Stadtteilen vom Bezirk Wandsbek sind eine große Anzahl von öffentlichen Unterkünften und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen und in anderen Stadtteilen wenige oder keine öffentlichen Unterkünfte und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen.

Der bisher gewählte Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) berücksichtigt nur den gesamten Bezirk Wandsbek.

Bei der Berücksichtigung der Infrastruktur müssen jedoch die einzelnen Stadtteile betrachtet werden. Hier entstehen die lokalen Versorgungsengpässe, wo aber versäumt wird entsprechenden Daten der Infrastrukturkriterien zu erheben. Die zuständigen Behörden können oder werden nicht informiert. Es ist den zuständigen Behörden nicht möglich zu prüfen, dass eines oder mehrere Kriterien nicht erfüllt sind und ob Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erforderlich sind.

Weiterführende, vertiefte Analyse einzelner geplanter Standorte sind weiterhin dringend nötig und erforderlich.

Auf Nachfragen zu den bestehenden und geplanten Flüchtlingsunterkünften war es bisher gängige Praxis auf die Karte für Flüchtlingsunterkünfte https://geoportal-hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/?bezirk=5 zu verweisen. Dies ist nicht zielführend, da die Internetseite nicht gepflegt wird und daher der aktuelle Stand nicht anzeigt wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1)      Wo befinden sich die einzelnen Standorte der öffentlichen Unterkünfte und mit wie vielen Plätzen in den Stadtteilen des Bezirkes Wandsbek? Bitte die einzelnen Standorte pro Stadtteil und pro Plätzen je Standort in Tabellenform aufhren

 

2)      Warum werden auf der Internetseite (Karte für Flüchtlingsunterkünfte) nicht alle Standorte aktuell aufgeführt und in welchen Abständen erfolgt die Aktualisierung?

 

3)      Warum fehlen in der Karte für Flüchtlingsunterkünfte u.a. die Standorte Stapelfelder Straße 7, die Kielkoppelstraße 16, Marie-Bautz-Weg?

 

4)      Welche weiteren Standorte oder Erweiterungen für Flüchtlingsunterkünften, auch Notstandorte sind mit wie vielen Plätzen in den einzelnen Stadtteilen geplant? Bitte die einzelnen Standorte pro Stadtteil und pro Plätzen je Standort in Tabellenform aufführen

 

5)      Wer stellt die lokalen Versorgungslücken fest und wer ist für die Maßnahmen der Verbesserungen zuständig?

 

6)      Wurden bereits lokale Versorgungslücken in den letzten Jahren (seit 2015) festgestellt und wurden Maßnahmen zur Verbesserung veranlasst?

 

a)      Wenn ja, welche und welche Maßnahmen zur Verbesserung wurden von wem veranlasst?

b)      Wenn nein, wurden weiterführende, vertiefte Analysen durchgeführt?

 

7)      Wurde der Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) (2017, geändert 2021) bereits auch 2022 angepasst?

 

a)      Wenn ja, wie?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

8)      Wurden weiterführende, vertiefte Analysen bei den geplanten Standorten (auch Notstandorte) bereits durchgeführt?

 

a)      Wenn ja, welche, wie viele und wo?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

9)      Welche weiteren Einrichtungen für Flüchtlinge gibt es im Bezirk Wandsbek? Bitte die einzelnen Standorte pro Stadtteil und pro Plätzen je Standort in Tabellenform aufführen

 

10) Werden bei der Planung von aktuell und zukünftigen neuen Standorten oder Notstandorten die maximale Zahl von 300 Plätzen (Vereinbarung) überschritten?

 

a)      Wenn ja, warum und wo?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n