21-4742.1

Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt? II Auskunftsersuchen vom 01.02.2022

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 20.04.2022 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 8.1

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-5231 vom 12.07.2016 (aktualisiert für 2021) wurden die Kriterien festgelegt, wie eine gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte zukünftig erfolgen soll.

 

Es ist das Ziel, bei Neuplanungen von ÖRU möglichst in Größenordnungen zwischen 150 und bis maximal 300 Plätzen zu planen. Durch die große Zahl von (zusätzlichen) kleinen Unterkünften anzupeilen ist (wenn kapazitätsmäßig nötig) eine ÖRU-Zahl von bis zu 300 Standorten ist es leichter möglich, die Unterkünfte gerechter über die ganze Stadt zu verteilen und große Unterkünfte (wesentlich größer als 300) zu vermeiden. Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine bzw. anteilig geringe Beiträge zu Unterbringungs-verantwortung erbracht haben. Um diesen Prozess zukünftig weiter zu objektivieren, ist in einem ersten Schritt, ein Kriterium gestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. Die von den Bürgerinitiativen in Neugraben und Rissen erarbeiteten Verteilungsschlüssel können dabei eine Orientierung geben. Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. Hierfür ist der Verteilungsschlüssel das richtige und verbindliche Instrument, um Fehlallokationen von vornherein zu vermeiden. Insbesondere an Stadtteilgrenzen sind der Sozialraum beziehungsweise das Quartier insgesamt zu betrachten, um Ballungen zu vermeiden. Das vorhandene Sozialmonitoring ist dabei einzubeziehen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt:                                                                                                                                            16.03.2022

 

Vorbemerkung:

Mit Drs. 21-3566.1 hat die Sozialbehörde das Auskunftsersuchen „Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünften für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt?“ im Juli 2021 beantwortet.

 

An die in vorgenannter Drs. benannten Ziele des Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) sieht sich der Senat weiterhin gebunden.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Sozialbehörde die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt:

 

1.)               Welche Stadtteile im Bezirk Wandsbek sind bei der Standortplanung aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine beziehungsweise anteilig geringen Beiträge zur Unterbringungsverantwortung erbracht haben?

2.)               Werden die Kriterien (Größe, Abstand, Sozialmonitoring) bei der Neuplanungen und Erweiterungen der Standorte der öffentlichen Unterkünfte im Bezirk Wandsbek auch 2022 aktualisiert?

3.)               Welche weiterführenden und vertieften Analysen wurden bei den öffentlichen Unterkünften in der Sieker Landstraße und dem Neuen Höltigbaum im Stadtteil Rahlstedt durchgeführt?

 

Zu 1. bis 3.:

Siehe Vorbemerkung und Drs. 21-3566.1.

 

 

4.)               Wird die Unterkunft in der Kielkoppelstraße zukünftig genutzt, obwohl der Standort Kielkoppelstraße 16d aufgrund der Lage auf einem Schulgelände, der maroden Bausubstanz und des zwischenzeitlich erfolgten Rückbaus der Einrichtung derzeit nicht mehr als örU-Standort geeignet ist?

 

Der frühere Rückbau der Einrichtung ist erfolgt, da der Mietvertrag zwischen F&W und der Sprinkenhof GmbH Ende 2020 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde.

 

Der Bedarf für zusätzliche Kapazitäten wurde erst im weiteren Verlauf des Jahres 2021 festgestellt. Daraufhin wurde die Verfügbarkeit der Immobilie geprüft, um den Standort zu reaktivieren.

 

Die Eignung des Gebäudes für eine örU wurde Anfang des Jahres 2022 festgestellt. Der Standort wird derzeit ertüchtigt. Es finden Sanierungsarbeiten statt und die technischen Anlagen werden gewartet und geprüft. Nach erfolgter Abstimmung mit der Eigentümerin LIG, der Vermieterin Sprinkenhof, dem Bauherren und dem Betreiber F&W sowie Vertretern der Fachämter SL (Stadt- und Landschaftsplanung) und Bauprüfung des Bezirksamtes Wandsbek ist diese Ertüchtigung bei F&W beauftragt worden.

 

 

5.)               Wird das Ziel, die Belegung größerer Standorte in Richtung auf eine 300er-Belegung zu reduzieren weiter angestrebt und welche Schritte sind u.a. in der Grunewaldstraße und Am Stadtrand zukünftig geplant, damit die Förderung der Schulkinder in den Unterkünften besser erfolgen kann?

 

Um neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne bzw. mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache zügig in das Schulleben zu integrieren und ihre erfolgreiche Teilnahme an einem Bildungsgang zu sichern, werden altersgemäße Vorbereitungsmaßnahmen an Hamburger Schulen eingerichtet. Ziel ist der Aufbau einer kommunikativen Sprachkompetenz im Deutschen, die es den Schülerinnen und Schülern im Anschluss ermöglicht, dem Unterricht in einer ihrem Alter entsprechenden Regelklasse zu folgen und somit einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erreichen. Im allgemeinbildenden Bereich werden an weiterführenden Schulen insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung Basisklassen (BK) für nicht Alphabetisierte und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) für in lateinischer Schrift alphabetisierte Kinder als schulformunabhängige Klassenformen eingerichtet.

 

BK nehmen Schülerinnen und Schüler auf, die keine oder nur eine geringe schulische Vorbildung mitbringen bzw. in ihrem Herkunftsland keine grundlegenden Kenntnisse im Lesen und Schreiben erworben haben. IVK sind auf den möglichst schnellen Übergang in eine altersgerechte und den individuellen Lernmöglichkeiten entsprechende Regelklasse an einer allgemeinbildenden Schule ausgerichtet. Die Schülerinnen und Schüler aus einer IVK wechseln spätestens nach zwölf Monaten in eine altersgemäße Regelklasse.

 

Grundschülerinnen und Grundschüler der Unterkünfte Am Stadtrand und Grunewaldstraße können wohnortnah in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Regelklassen beschult werden.

Für die Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen stehen derzeit folgende Schulen mit IVK in angemessener Nähe von den Unterkünften Am Stadtrand und Grunewaldstraße zur Verfügung:

 

 

Öffentlich-rechtliche Unterkunft

 

Grundschule

 

Klassenart und Klassenstufe

Am Stadtrand

Schule am Eichtalpark

IVK 1/2 sowie IVK 3/4

Grunewaldstraße

Schule Potsdamer Straße

IVK 3/4

 

Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr werden in berufsbildenden Schulen beschult. Die Zuschulung erfolgt durch das Schulinformationszentrum sowie das Beratungszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung. IVK und Basisklassen an weiterführenden Schulen können in einem weiteren Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden.

 

Die unterkunftsinternen Angebote waren seit März 2020 pandemiebedingt stark eingeschränkt. Dies betraf auch Angebote für Schulkinder. Künftig sollen die vor Beginn der Pandemie aktiven Angebote wieder aufgenommen werden.

 

Am Standort Grunewaldstraße finden bereits folgende Angebote für Schulkinder wieder statt:

  • Lernbegleitung für Kinder und Erwachsene (Johanniter, 1x wöchentlich)
  • Spielangebot für Kinder von 5 bis 13 Jahren (Arche, 1x wöchentlich)
  • Sportangebot für Kinder von 8 bis 17 Jahren (Kids Welcome, auf nahe gelegenem Schulhof)

 

In der Unterkunft Am Stadtrand gibt es aktuell neben einzelfallorientierten Hilfen (Familienhilfe, Unterstützung durch Ehrenamtliche) ein Angebot für Kinder zur gemeinsamen Begrünung der Beete vor Ort (Welcome to Wandsbek). Darüber hinaus gibt es externe Angebote, zu denen die Kinder orientiert werden, wie etwa die des Kulturschloss Wandsbek oder des Hauses der Jugend in Bramfeld.

nftig sollen folgende Angebote wieder aufgenommen werden:

  • Lern- und Hausaufgabenhilfen durch Ehrenamtliche
  • Tanzangebote für Kinder aller Altersklassen (Hamburger Konservatorium)
  • Spielangebote des Spieltiger e.V.
  • Sportangebote des TSV Wandsetal vor Ort

 

Im Übrigen siehe Drs. 21-3566.1

 

 

6.)               Welche Anzahl von Plätzen für die öffentlichen Unterkünfte sind im statistische Gebiet 74020 und das angrenzende statistische Gebiet 74024, mit den Daten des Sozialmonitoring und der aktualisierte Fassung 2021 vorgesehen?

7.)               Wie groß ist die Anzahl der Plätze in den öffentlichen Einrichtungen in den statistischen Gebieten 74020 und 74024?

 

Zu 6. und 7.:

Siehe Vorbemerkung und Drs. 21-3566.1.

 

 

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