21-4742

Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt? II Auskunftsersuchen vom 01.02.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

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Gremium
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03.02.2022
Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-5231 vom 12.07.2016 (aktualisiert für 2021) wurden die Kriterien festgelegt, wie eine gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte zukünftig erfolgen soll.

 

Es ist das Ziel, bei Neuplanungen von ÖRU möglichst in Größenordnungen zwischen 150 und bis maximal 300 Plätzen zu planen. Durch die große Zahl von (zusätzlichen) kleinen Unterkünften anzupeilen ist (wenn kapazitätsmäßig nötig) eine ÖRU-Zahl von bis zu 300 Standorten ist es leichter möglich, die Unterkünfte gerechter über die ganze Stadt zu verteilen und große Unterkünfte (wesentlich größer als 300) zu vermeiden. Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine bzw. anteilig geringe Beiträge zu Unterbringungs-verantwortung erbracht haben. Um diesen Prozess zukünftig weiter zu objektivieren, ist in einem ersten Schritt, ein Kriterium gestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. Die von den Bürgerinitiativen in Neugraben und Rissen erarbeiteten Verteilungsschlüssel können dabei eine Orientierung geben. Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. Hierfür ist der Verteilungsschlüssel das richtige und verbindliche Instrument, um Fehlallokationen von vornherein zu vermeiden. Insbesondere an Stadtteilgrenzen sind der Sozialraum beziehungsweise das Quartier insgesamt zu betrachten, um Ballungen zu vermeiden. Das vorhandene Sozialmonitoring ist dabei einzubeziehen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1.)               Welche Stadtteile im Bezirk Wandsbek sind bei der Standortplanung aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine beziehungsweise anteilig geringen Beiträge zur Unterbringungsverantwortung erbracht haben?

2.)               Werden die Kriterien (Größe, Abstand, Sozialmonitoring) bei der Neuplanungen und Erweiterungen der Standorte der öffentlichen Unterkünfte im Bezirk Wandsbek auch 2022 aktualisiert?

3.)               Welche weiterführenden und vertieften Analysen wurden bei den öffentlichen Unterkünften in der Sieker Landstraße und dem Neuen Höltigbaum im Stadtteil Rahlstedt durchgeführt?

4.)               Wird die Unterkunft in der Kielkoppelstraße zukünftig genutzt, obwohl der Standort Kielkoppelstraße 16d aufgrund der Lage auf einem Schulgelände, der maroden Bausubstanz und des zwischenzeitlich erfolgten Rückbaus der Einrichtung derzeit nicht mehr als örU-Standort geeignet ist?

5.)               Wird das Ziel, die Belegung größerer Standorte in Richtung auf eine 300er-Belegung zu reduzieren weiter angestrebt und welche Schritte sind u.a. in der Grunewaldstraße und Am Stadtrand zukünftig geplant, damit die Förderung der Schulkinder in den Unterkünften besser erfolgen kann?

6.)               Welche Anzahl von Plätzen für die öffentlichen Unterkünfte sind im statistische Gebiet 74020 und das angrenzende statistische Gebiet 74024, mit den Daten des Sozialmonitoring und der aktualisierte Fassung 2021 vorgesehen?

7.)               Wie groß ist die Anzahl der Plätze in den öffentlichen Einrichtungen in den statistischen Gebieten 74020 und 74024?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n