Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt? IV Auskunftsersuchen vom 27.07.2023
Letzte Beratung: 14.09.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.5
In den Drucksachen 21-3566.1, 21-4742.1 und 21-5566.1 wurde die Frage zur gerechten Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek unzureichend beantwortet, bei Berücksichtigung der Ausgangslage gem. Verständigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative (Drs. 21/5231):
Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine beziehungsweise anteilig geringen Beiträge zu Unterbringungsverantwortung erbracht haben.
Der Bezirk Wandsbek besteht aus den 18 Stadtteilen in deren 29 Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) (Stand 31.08.2022) in der Drucksache 21-5566.1 aufgeführt worden sind. Zusätzliche wurden genannt drei Erstaufnahmen (EA) und das Ankunftszentrum (stand 22.08.2022), sowie 11 Interimsstandorte (Stand 05.08.2022).
Auch wurden verstärkt Wohnunterkünfte für unbegleitete Kinde und Jugendliche im Bezirk Wandsbek eingerichtet.
In einigen Stadtteilen vom Bezirk Wandsbek sind weiterhin eine große Anzahl von öffentlichen Unterkünften und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen und in anderen Stadtteilen wenige oder keine öffentlichen Unterkünfte und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Der bisher gewählte Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) berücksichtigt nur den gesamten Bezirk Wandsbek.
Bereits mit der Drucksache 21-5566.1 wurde darauf hingewiesen, dass bei der Berücksichtigung der Infrastruktur jedoch die einzelnen Stadtteile betrachtet, werden müssen. Hier entstehen die lokalen Versorgungsengpässe, die inzwischen auch vom Bezirksamt und den Fachbehörden erkannt wurden, aber nur vereinzelt die Verbesserung der Infrastruktur angestrebt wird. Fehlende Kita-Plätze, Personalengpässe in Schulen, fehlende sozialen Betreuung und Beratung in den Unterkünften sind nur einige Beispiele.
Weiterführende, vertiefte Analyse einzelner geplanter Standorte sind weiterhin dringend nötig und erforderlich. Auf Nachfragen zu den bestehenden und geplanten Flüchtlingsunterkünften war es bisher gängige Praxis auf die Karte für Flüchtlingsunterkünfte https://geoportal-hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/?bezirk=5 zu verweisen. Dies ist nicht zielführend, da die Internetseite zwar gepflegt wird, jedoch die „Geplanten Unterkünfte“ nicht anzeigt werden.
Die Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN)“ trat am 01.01.2023 in Kraft und endet zunächst am 31.12.2027.
In der Förderrichtlinie werden die Unterkünfte als Ausgangpunkt für Integration und Teilhabe von Geflüchteten definiert. Es sind die elementaren Schutzbedürfnisse sicherzustellen und Zugangswege zur gesundheitlichen Versorgung, zur aktiven Teilhabe, sozialen Inklusion und zu Bildung und Beschäftigung verfügbar zu machen.
Mit dem Aufbau von sozialräumlicher Integrationsnetzwerke sollen den in Erstaufnahmeeinrichtungen und in öffentlich-rechtlicher Unterbringung lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien sowie Menschen in Privatunterbringungen integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen ermöglicht werden.
Der Aufbau von Integrationsnetzwerken wird von einem Bezirksamt gemeinsam mit einer oder mehreren Unterkünften gewährleistet, wobei das Bezirksamt eine/n Verantwortliche/n für jedes Netzwerk stellt und die Planungsverantwortung übernimmt. Bei der Planung werden die für Geflüchtete zuständigen ASD-Abteilungen mit einbezogen. Die Angebote der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke sollen in die Kooperation zwischen dem Jugendamt/ Fachamt Sozialraummanagement und der Unterkunft eingebunden werden und sollen diese Kooperation befördern.
Das Bezirksamt nimmt die Planungsverantwortung wahr.
Um Planungen vornehmen zu können, orientieren sich die den Bezirksämtern zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den vorhandenen Platzzahlen in den Unterkünften. Weiterhin ist es erforderlich, dass dem Bezirksamt u.a. folgende Grundlagen bekannt sind:
Anzahl der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke,
Anzahl und Art der genutzten Maßnahmen und Einrichtungen im Bezirk,
Anzahl und Art der Anlaufstellen/ Orte,
Anzahl der individuellen Beratungen,
Anzahl von Gruppenangeboten inkl. Anzahl der teilnehmenden Geflüchteten, differenziert nach gemeinsamen Angeboten mit der Wohnbevölkerung und Angeboten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Welche weiteren Erkenntnisse zu den lokalen Versorgungslücken und eventuelle Maßnahmen der Verbesserungen sind im Bezirk Wandsbek seit August 2022 festgestellt bzw. durchgeführt worden?
Angebote der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke in Kooperation, zwischen
dem Jugendamt/ Fachamt Sozialraummanagement und der Unterkunft eingebunden und die Kooperation gefördert werden im Sinne der Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN)“?
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