21-7446

Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt? IV Auskunftsersuchen vom 27.07.2023

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.09.2023
Ö 16.5
Sachverhalt

 

In den Drucksachen 21-3566.1, 21-4742.1 und 21-5566.1 wurde die Frage zur gerechten Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek unzureichend beantwortet, bei Berücksichtigung der Ausgangslage gem. Verständigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative (Drs. 21/5231):

Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine beziehungsweise anteilig geringen Beiträge zu Unterbringungsverantwortung erbracht haben.

Der Bezirk Wandsbek besteht aus den 18 Stadtteilen in deren 29 Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) (Stand 31.08.2022) in der Drucksache 21-5566.1 aufgeführt worden sind. Zusätzliche wurden genannt drei Erstaufnahmen (EA) und das Ankunftszentrum (stand 22.08.2022), sowie 11 Interimsstandorte (Stand 05.08.2022).

Auch wurden verstärkt Wohnunterkünfte für unbegleitete Kinde und Jugendliche im Bezirk Wandsbek eingerichtet.

In einigen Stadtteilen vom Bezirk Wandsbek sind weiterhin eine große Anzahl von öffentlichen Unterkünften und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen und in anderen Stadtteilen wenige oder keine öffentlichen Unterkünfte und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Der bisher gewählte Orientierungs- und Verteilungsschssel (OVS) berücksichtigt nur den gesamten Bezirk Wandsbek.

Bereits mit der Drucksache 21-5566.1 wurde darauf hingewiesen, dass bei der Berücksichtigung der Infrastruktur jedoch die einzelnen Stadtteile betrachtet, werden müssen. Hier entstehen die lokalen Versorgungsengpässe, die inzwischen auch vom Bezirksamt und den Fachbehörden erkannt wurden, aber nur vereinzelt die Verbesserung der Infrastruktur angestrebt wird. Fehlende Kita-Plätze, Personalengpässe in Schulen, fehlende sozialen Betreuung und Beratung in den Unterkünften sind nur einige Beispiele.

Weiterführende, vertiefte Analyse einzelner geplanter Standorte sind weiterhin dringend nötig und erforderlich. Auf Nachfragen zu den bestehenden und geplanten Flüchtlingsunterkünften war es bisher gängige Praxis auf die Karte für Flüchtlingsunterkünfte https://geoportal-hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/?bezirk=5 zu verweisen. Dies ist nicht zielführend, da die Internetseite zwar gepflegt wird, jedoch die „Geplanten Unterkünfte“ nicht anzeigt werden.

Die Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN)“ trat am 01.01.2023 in Kraft und endet zunächst am 31.12.2027.

In der Förderrichtlinie werden die Unterkünfte als Ausgangpunkt für Integration und Teilhabe von Geflüchteten definiert. Es sind die elementaren Schutzbedürfnisse sicherzustellen und Zugangswege zur gesundheitlichen Versorgung, zur aktiven Teilhabe, sozialen Inklusion und zu Bildung und Beschäftigung verfügbar zu machen.

Mit dem Aufbau von sozialräumlicher Integrationsnetzwerke sollen den in Erstaufnahmeeinrichtungen und in öffentlich-rechtlicher Unterbringung lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien sowie Menschen in Privatunterbringungen integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen ermöglicht werden.

Der Aufbau von Integrationsnetzwerken wird von einem Bezirksamt gemeinsam mit einer oder mehreren Unterkünften gewährleistet, wobei das Bezirksamt eine/n Verantwortliche/n für jedes Netzwerk stellt und die Planungsverantwortung übernimmt. Bei der Planung werden die für Geflüchtete zuständigen ASD-Abteilungen mit einbezogen. Die Angebote der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke sollen in die Kooperation zwischen dem Jugendamt/ Fachamt Sozialraummanagement und der Unterkunft eingebunden werden und sollen diese Kooperation befördern.

Das Bezirksamt nimmt die Planungsverantwortung wahr.

Um Planungen vornehmen zu können, orientieren sich die den Bezirksämtern zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den vorhandenen Platzzahlen in den Unterkünften. Weiterhin ist es erforderlich, dass dem Bezirksamt u.a. folgende Grundlagen bekannt sind:

Anzahl der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke,

Anzahl und Art der genutzten Maßnahmen und Einrichtungen im Bezirk,

Anzahl und Art der Anlaufstellen/ Orte,

Anzahl der individuellen Beratungen,

Anzahl von Gruppenangeboten inkl. Anzahl der teilnehmenden Geflüchteten, differenziert nach gemeinsamen Angeboten mit der Wohnbevölkerung und Angeboten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wurden weitere Standorte der öffentlichen Unterkünfte und mit wie vielen Plätzen in den Stadtteilen des Bezirkes Wandsbek nach dem 31.08.2022 eingerichtet? Bitte die einzelnen Standorte pro Stadtteil und pro Plätzen je Standort in Tabellenform aufführen einschl. der Einrichtungen für die unbegleiteten Kinder und Jugendliche.

 

  1. Warum werden auf der Internetseite (Karte für Flüchtlingsunterkünfte) nicht die geplanten Standorte aktuell aufgeführt?

 

  1. Welche weiteren Standorte oder Erweiterungen für Flüchtlingsunterkünften, auch Notstandorte sind mit wie vielen Plätzen in den einzelnen Stadtteilen im Bezirk Wandsbek geplant? Bitte die einzelnen Standorte pro Stadtteil und pro Plätzen je Standort in Tabellenform aufführen.

 

  1. In Drucksache 21-5566.1 wurde die Frage: „Wer stellt die lokalen Versorgungslücken fest und wer ist für die Maßnahmen der Verbesserungen zuständig?“ u.a. geantwortet: „Außerdem werden in dem Fortschrittsbericht (Drs. 22/5594) ausführlich Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur beschrieben.“ Es wird auch auf Drucksache 22-8934 hingewiesen.

Welche weiteren Erkenntnisse zu den lokalen Versorgungslücken und eventuelle Maßnahmen der Verbesserungen sind im Bezirk Wandsbek seit August 2022 festgestellt bzw. durchgeführt worden?

 

  1. Wurde der Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) (2017, geändert 2021) 2022 und 2023 angepasst?
    1. Wenn ja, wie und wo wurde der Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) veröffentlicht?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Maßnahmen hat die Fachbehörde, die für die Schulen im Bezirk Wandsbek zuständig ist, gemeinsam mit den anderen Fachbehörden unternommen damit die Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte nicht dazu führt, dass einzelne Schulen überlastet werden und es dann zu Personalengpässe an einzelnen Schulen im Bezirk Wandsbek kommt?

 

  1. Wurde die Analyse der Kita-Plätze im Bezirk Wandsbek inzwischen für die Stadtteile durchgeführt, wo weitere Einrichtungen für Flüchtlinge geplant sind?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Vorarbeiten wurden vom Bezirksamt Wandsbek bisher geleistet, damit die

Angebote der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke in Kooperation, zwischen

dem Jugendamt/ Fachamt Sozialraummanagement und der Unterkunft eingebunden und die Kooperation gefördert werden im Sinne der Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN)“?

 

  1. Welche sozialräumlichen Integrationsnetzwerke gibt es im Bezirk Wandsbek?

 

  1. Welche Art der genutzten Maßnahmen und Einrichtungen gibt es in im Bezirk Wandsbek?

 

  1. Welche Art der Anlaufstellen/ Orte gibt es im Bezirk Wandsbek?

 

  1. Welche der individuellen Beratungen gibt es im Bezirk Wandsbek?

 

  1. Welche Gruppenangeboten inkl. Anzahl der teilnehmenden Geflüchteten, differenziert nach gemeinsamen Angeboten mit der Wohnbevölkerung und Angeboten gibt es im Bezirk Wandsbek?