21-4401.1

Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Erziehungshilfe e.V. Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt und Kultur

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 16.12.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 8.6

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 21-4401) im Ausschuss für Haushalt und Kultur am 07.12.2021

-          Punktweise wie folgt abgestimmt:

  • Punkt 1: Einstimmig beschlossen
  • Punkt 2: Einstimmig vertagt

 

 

1.Antragsteller:

Erziehungshilfe e.V.

2.Vorhaben:

 

 

Deckung des Finanzierungsdefizits der beiden Elternlotsenprojekte „Nachbarschaftsmütter und –väter Hohenhorst und Elternlotsen Tegelsbarg/Alstertal“ für das Jahr 2022

 

3.Antrag vom:

03.11.2021

4.Beantragter Zuschuss:

€ 50.169

5.Eigenleistung:

€ 2.143,16

 

 

Anmerkung: 

In Hamburg gibt es aktuell 21 Elternlotsenprojekte. Die Finanzierung der Elternlotsenprojekte hamburgweit erfolgt über eine Zweckzuweisung der Sozialbehörde mit einer Finanzierung in Höhe von € 67.000 pro Projekt für das Jahr 2022. In Wandsbek gibt es aktuell zwei Elternlotsenprojekte des Trägers Erziehungshilfe e.V.. Ab 2022 werden die Elternlotsenprojekte in Wandsbek ausgeweitet, auf die Standorte Jenfeld und Wandsbek-Kern mit einer Trägerschaft von Unternehmer ohne Grenzen e.V. und einer jeweiligen Zuwendungsantragssumme in Höhe von ca. € 67.000  für 2022.

 

Der Träger Erziehungshilfe e.V. hat für seine beiden Elternlotsenprojekte „Nachbarschaftsmütter und –väter in Hohenhorst“ und „Elternlotsenprojekt Tegelsbarg / Alstertal“ einen Zuwendungsantrag für das Jahr 2022 in der Höhe von insgesamt € 212.173 gestellt. Im Einzelnen wurden € 104.921 für das Projekt in Alstertal und € 107.252 für das Projekt in Hohenhorst beantragt.

 

Die Finanzierung des Umfangs dieser beiden Projekte konnte bisher nicht langfristig gesichert werden. Dies ist u.a. auch mit den deutlich gestiegenen Kosten der beiden Projekte zu begründen. Hatte der Träger beispielsweise für das Elternlotsenprojekt im Alstertal bei Projektbeginn der Umsetzungsphase 2018 zunächst eine Zuwendungssumme von € 71.320 beantragt, so ist die Antragssumme im Laufe der Jahre bis auf € 104.921 für das Jahr 2022 gestiegen. In der Vergangenheit mussten daher ergänzende  Fördermöglichkeiten gefunden werden, auch weil der Träger unterjährig Anträge auf eine Erhöhung der Zuwendung gestellt hat und dadurch kurzfristige Entscheidungen erforderlich wurden. Neben der Sockelfinanzierung durch die Sozialbehörde wurden die Projekte in der Regel aus weiteren Fördertöpfen finanziert. Hauptsächlich wurde die Sockelfinanzierung mit Mitteln aus dem Integrationsfonds der Bürgerschaft aufgestockt, ergänzt mit bezirklichen SIN-Mitteln und teilweise noch mit Mitteln des Quartiersfonds und des Bürgerschaftlichen Engagements.

 

Mit  den genannten Fördersummen gehören die beiden Angebote im hamburgweiten Vergleich zu den vier kostenintensivsten. Es gibt in Hamburg Angebote, die mit den Mittel der Sockelfinanzierung auskommen. Andere wiederum benötigen eine vergleichsweise geringe Co-Finanzierung. Eine klare Vorgabe, wie die Projekte ausgestaltet werden müssen, gibt es nicht. Nach Einschätzung des zuständigen Referats der Sozialbehörde sollte es jedoch möglich sein, die Qualitätsstandards des Rahmenkonzeptes mit den Mittel der Sockelfinanzierung zu realisieren. 

 

Die beiden Elternlotsenprojekte in Hohenhorst und im Alstertal sind sehr erfolgreich und eine große Bereicherung für die Menschen in den jeweiligen Stadtteilen. Insbesondere, weil mit dem Ansatz der Elternlotsenprojekte Zielgruppen erreicht werden, die ansonsten nur schwer an die bestehenden Hilfesysteme anzubinden sind. Daher sollte an den Projekten festgehalten werden.

 

Um der beschriebenen Kostenentwicklung entgegenzuwirken und eine geregelte Finanzierung für die Projekte zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, sich zukünftig an der durchschnittlichen Hamburger Fördersumme zu orientieren, die gegenwärtig bei etwa € 85.000 liegt und mit der die Qualitätsstandards des Rahmenkonzeptes gut erreicht werden können. Abzüglich der Mittel von der Sozialbehörde in Höhe von € 67.000 bliebe pro Standort eine bezirkliche Fördersumme von € 18.000, die der Träger für die Ausgestaltung der jeweiligen Projekte erhalten würde.

Die Verwaltung regt an, diese Mittel aus dem Quartiersfonds zu finanzieren.

 

Des Weiteren regt die Verwaltung an, diese Lösung erst mittelfristig ab dem Kalenderjahr 2023 umzusetzen, um dem Träger Zeit für die Konsolidierung und Umstrukturierung seiner Projekte einzuräumen.

 

Für das Kalenderjahr 2022 wird daher vorgeschlagen, die bewilligten Mittel aus 2021 zu überrollen und die jeweiligen Gesamtbeträge der Projekte lediglich um die Erhöhung der Sockelfinanzierung der Sozialbehörde um € 1.500 von € 65.500 auf € 67.000 zu erhöhen. Diese Erhöhung durch die Sozialbehörde soll den gestiegenen Personalkosten durch die Überleitung in die S-Tabelle gerecht werden.

Abzüglich der Sockelfinanzierung in Höhe von jeweils € 67.000 würden die Projekte für das Jahr 2022 bezirkliche Mittel in folgender Höhe auslösen: 

 

Bezirkliche Fördersumme

ZW-Summe 2021 + Differenz Sockelfinanzierung 2021 auf 2022 abzgl. Sockelfinanzierung 2022

Elternlotsenprojekt Tegelsbarg / Alstertal: 33.623 €

= 99.123 € + 1.500 € – 67.000 €

Nachbarschaftsmütter und –väter Hohenhorst: 36.546 € 

= 102.046 € + 1.500 € – 67.000 €

 

Jeweils 10.000,- € von dieser Fördersumme könnten wie bisher auch in 2022 über SIN-Mittel (Sozialräumliche Integrationsnetzwerke) finanziert werden. Entsprechend wären für die Projekte noch folgende Fördersummen erforderlich:

 

  • Elternlotsenprojekt Tegelsbarg/Alstertal

€ 23.623

  • Nachbarschaftsmütter und -väter Hohenhorst

 € 26.546

 

 

Insgesamt                € 50.169

 

 

Die Mittel dafür können aus dem konsumtiven Quartiersfonds bereitgestellt werden, optionale Mittel stehen noch in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird gebeten, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

  1. Die Zuwendung für 2022 zu überrollen und das verbleibende Finanzierungsdefizit wie oben beschrieben zu bewilligen.

Vorbehaltlich der Bereitstellung optionaler Mittel aus dem Quartiersfonds 2022 durch die BWFGB wird um Zustimmung zur Förderung der beiden Projekte bis zu einer Höhe von € 50.169 gebeten.

 

 

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