21-6108

Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Erziehungshilfe e.V.

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.11.2022
Sachverhalt

1.Antragsteller:

Erziehungshilfe e.V.

2.Vorhaben:

 

 

Deckung des Finanzierungsdefizits der beiden Elternlotsenprojekte „Nachbarschaftsmütter und –väter Hohenhorst und Elternlotsen Tegelsbarg/Alstertal“ für das Jahr 2023

 

3.Antrag vom:

03.11.2021

4.Beantragter Zuschuss:

€ 36.000 €

5.Eigenleistung:

€ 1.737,38

 

Anmerkung: 

 

Die beiden o.g. Elternlotsenprojekte des Trägers Erziehungshilfe e.V. werden größtenteils über die Sockelfinanzierung der Sozialbehörde finanziert. Jedoch ist die Sockelfinanzierung nicht auskömmlich und es gibt es für beide Projekte ein Finanzierungsdefizit.

 

Die Verwaltung regt an, Mittel aus dem Quartiersfonds 2023 bereitzustellen, um das Finanzierungsdefizit der beiden o.g. Elternlotsenprojekte für das Jahr 2023 zu decken.

 

Wie in der Sitzung des Ausschusses r Haushalt und Kultur vom 28.09.2021 (mit der Drucksache: 21-3941) bereits beschlossen, sollen für die Deckung des Finanzierungsdefizits der beiden Elternlotsenprojekte des Trägers Erziehungshilfe e.V. r das Jahr 2023 eine Summe von jeweils 18.000 aus dem Quartiersfonds zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird gebeten, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

  1. Vorbehaltlich der Bereitstellung optionaler Mittel aus dem Quartiersfonds 2023 durch die BWFGB wird um Zustimmung zur Förderung der beiden Projekte mit jeweils € 18.000 gebeten.

 

  1. Die Zustimmung, vorbehaltlich der Bereitstellung optionaler Mittel aus dem Quartiersfonds 2024, zur Förderung der beiden Projekte mit jeweils € 18.000 auch für das Jahr 2024 zu geben.

   

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]