21-3941

Haushalt 2022, Stand der zur Verfügung stehenden Restmittel aus den Zuwendungen 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.11.2022
Ö 7.1
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt hat auf der Basis der vorliegenden Anträge und unter Berücksichtigung der Förderung in 2022 einen Verteilungsvorschlag für 2023 vorbereitet, welcher in der Sitzung vom 05.10.2022 beschlossen wurde. Der Hauptausschuss ist diesem Beschluss in seiner Sitzung vom 08.11.2022 gefolgt.

 

Der Verteilungsvorschlag, welcher dem Jugendhilfeausschuss am 05.10.2022 zur Entscheidung vorgelegt wurde, sah mögliche Restmittel in Höhe von 96.953,- € vor.

 

Unabhängig von der Erhöhung der RZ für 2023/2024 wurden die Ansätze für 2022 einmalig im Hinblick auf unsere angemeldeten Mehrbedarfe (Personal- und Betriebskostensteigerung) in Höhe von insgesamt 33.564,- € erhöht. Um diesen Betrag erhöhen sich damit   ebenfalls die möglichen Restmittel auf 130.517,- €.

 

Es wird vorgeschlagen diese planbaren Restmittel wie folgt zu verwenden:

 

  1. Um den Quartiersfonds zu entlasten wird das Projekt „Jugendhaus Alsterdorf –

Finanzierung einer Stelle aus dem Quartiersfonds“ zurückgeführt in die offene

Kinder- und Jugendarbeit. Für 2023 handelt es sich um ein Finanzvolumen in Höhe von 54.000,00 €.

  1. Der aktuelle Tarifvertrag ist bis zum 30.09.2023 gültig. Für eine mögliche Tarifsteigerung ab Oktober 2023 wird zunächst mit 3 % gerechnet. Es wird vorgeschlagen folgende Beträge für eine mögliche Tarifsteigerung in 2023 zurückzubehalten: OKJ = 10.331,- €, SAE = 3.638,- €, FamFö = 1.816,- €
  2. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mögen Vorschläge zur Verwendung der verbleibenden Mittel in Höhe von 60.732,- € erarbeiten.
  3. Im Übrigen werden die nicht verplanten Restmittel und die zu erwartenden Rückflüsse in 2022 - 1. für etwaige Nachbewilligungen aufgrund einem höheren Tarifabschluss 2. für den Defizitausgleich in den Rahmenzuweisungen OKJ, SAE und

FamFö für 2024 eingesetzt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:

 

  1. Den Vorschlägen 1. und 2. und 4. wird zugestimmt.
  2. Der Vorschlag 3. Wird zur Kenntnis genommen und Vorschläge bis zur Sitzung im Januar 2023 unterbreitet.  

 

 

Michael Werner-Boelz

 

 

Anhänge

 

RZ JA 2023 – Stand 09.11.2022