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Unzulässige Aufstellung von Plakaten in Wandsbek Kleine Anfrage vom 01.07.2020

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Plakate und insbesondere Wahlplakate politischer Parteien und Kandidaten im öffentlichen Raum sorgen immer wieder für Ärger. Dabei kommt es unter Umständen auch zu Verstößen gegen das Hamburgische Wegegesetz und die Fachanweisung über politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern. Wegen Ordnungswidrigkeiten drohen Verwarngelder.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     06.07.2020

 

1.)    Wie viele Beschwerden über unzulässig aufgestellte Plakate sind beim Bezirksamt Wandsbek im Jahr 2020 bisher eingegangen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Beschwerden über unzulässig aufgestellte Plakate werden nicht statistisch erfasst.

 

2.)    Wie viele unzulässige Aufstellungen von Wahlplakaten (Verstoß gegen Hamburgisches Wegegesetz, Fachanweisung über politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern) sind dem Bezirksamt 2020 bekannt geworden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Acht.

 

3.)    In wie vielen und welchen dieser unter 2.) genannten Fälle wurden Verwarngelder wegen Ordnungswidrigkeiten vom Bezirksamt Wandsbek verhängt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

In sieben.

4.)    In welcher Höhe und gegen wen wurden die unter 3.) genannten Verwarngelder verhängt? (Bitte nach Parteizugehörigkeit aufgegliedert angeben)

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Höhe der Verwarngelder beträgt jeweils 55€. Nahezu alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien sind  mit einem bzw. zwei Fällen betroffen.

 

5.)    Wie viele weitere Verstöße wegen unzulässig aufgestellter Plakate, die nicht Parteien bzw. Kandidaten gehören, sind dem Bezirksamt 2020 bekannt geworden, in wie vielen dieser Fälle und in welcher Höhe gab es Verwarngelder?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Keine.

 

 

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