Müllsünder im Bezirk Wandsbek Kleine Anfrage vom 29.03.2016
Immer wieder klagen Bürger im Bezirk Wandsbek über Verschmutzungen und Vermüllungen der Umwelt, von Wegen, Straßen, Parks- und Erholungsanlagen. Die Bürger erwarten zu Recht, dass die Natur geschützt und die Straßen und Wege sauber gehalten werden. Müllsünder müssen bestraft werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 06.04.2016
Die Verfolgung von Vermüllungen im Sinne der Fragestellung erfolgt nach § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), nicht nach den Vorschriften z.B. des Hamburger Wegegesetzes. Nicht in jedem gemeldeten Vermüllungsfall kann es zu einer Ahndung kommen, da häufig die Verursacher nicht zu ermitteln sind. Dies zum Verständnis vorausgeschickt, wurden folgende Vermüllungen geahndet:
Jahr Anzahl
2010 0
2011 2
2012 6
2013 8
2014 7
2015 12
Jahr Gesamtsumme der Buß- oder Verwarngelder
2010 0,00 €
2011 648,76 €
2012 921,28 €
2013 1.608,47 €
2014 3.417,00 €
2015 1.172,00 €
Die Auflösung des Bezirklichen Ordnungsdienstes BOD hat die Verfolgung und Ahndung von Vermüllungen im Kern nicht berührt, da diese Zuständigkeit in den Bezirken verblieben ist. Vermüllungen werden damit durch das Ordnungswidrigkeitenmanagement des Bezirksamtes im Außendienst überprüft und nach jeweiliger Sachlage mit ggf. unterschiedlich hohen Buß- oder Verwarngeldern geahndet.
keine Anlage/n
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