Durchsetzung der Fachanweisung über politische Werbung auf öffentlichen Wegen
04.02.2025
Lfd. Nr. 55 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksve4rsammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann, Harald Wellmann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Durchsetzung der Fachanweisung über politische Werbung auf öffentlichen Wegen
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Die Vorwahlzeit für die beiden anstehenden Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft und zum Deutschen Bundestag beginnt am 24.01.2025. Wahlplakate ohne Bezug zu einer konkreten Veranstaltung dürfen gemäß Fachanweisung vor diesem Termin nicht aufgestellt werden. Auch das Aufhängen von Plakaten ohne Bodenkontakt ist nach wie vor nicht gestattet.
Dennoch sieht man in der Stadt schon jetzt viele Wahlplakate, ebenso Hängeplakate, was zum einen gegen die Fachanweisung verstößt und zum anderen den Wettbewerb zwischen den Parteien verzerrt.
Im Bezirk Hamburg-Mitte hat die Bezirksamtsleitung per Schreiben die Parteien zum fairen Wettbewerb ermahnt und eine kostenpflichtige Entfernung unzulässiger Plakate angekündigt, sofern diese nicht bis zum 22.01.2025 10:00 von den Eigentümern entfernt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Im Grundsatz geht das Bezirksamt von der Einhaltung der Regularien durch die Parteien aus. Meldungen aus der Öffentlichkeit werden berücksichtigt. Mitarbeitende im Außendienst versuchen neben ihren eigentlichen Aufgaben auch Missstände bei der Wahlplakatierung zu erkennen.
◦ Partei/Initiative
◦ Abhilfe durch Eigentümer ja/nein
Partei |
Anzahl der Beschwerden |
Abhilfe d. Partei |
FDP |
7 |
|
CDU |
20 |
|
Linke |
3 |
|
SPD |
15 |
|
Alle Parteien wurden mit Fotobeweisen angeschrieben.
Eine Abhilfe wurde durch die Parteien bestätigt. Inwiefern das umgesetzt wurde, kann WBZ3 nicht bewerten.
◦ Kostenpflichtige Entfernung von Amts wegen ja/nein
Nein.
Nein.
Null.
ohne
keine
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