21-0358

Vorschriftswidrige Plakataufstellungen im Wahlkampf

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Seiler, Krohn, Winkelbach, Meyer, AfD Fraktion Bergedorf
 

Am 23.02.2020 wurde die Bürgerschaft gewählt.
Im Wahlkampf sind wir alle Zeuge geworden einer beispiellosen "wilden" Plakatierung einiger Parteien. Alleine über unsere Fraktion sind 20 Beschwerden der Bürger an das Bezirksamt weiter geleitet worden.
An Bundesstraßen, in Wasserschutzgebieten, an den Ausfahrten und an diversen anderen Orten darf bekanntlich nicht plakatiert werden. Vor allem waren diesmal Straßenschilder von der rechtswidrigen Plakataufstellung betroffen.
Einer der Gründe für solche Einschränkungen ist die Sicherheit unserer Bürger im Bezirk, die durch das Aufstellen der Plakate an z.B. einer Bundesstraße, einer Ausfahrt oder an einem Verkehrsschild gefährdet ist. Die Aufmerksamkeit der Autofahrer wird abgelenkt, wodurch es zu Gefährdungen kommen kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Wie viele Meldungen über vorschriftswidrig aufgestellte Plakate sind im Bezirksamt im Zeitraum von 20.01.2020 bis 23.02.2020 eingegangen?
1a. Wie viele Plakataufstellungen sind dabei zu Recht moniert worden?
1b. Welche Parteien sind bei den Meldungen zu Recht genannt worden. (Bitte mit Zahl der Meldungen zur entsprechenden Partei zuordnen.)

2. Was wurde seitens des Bezirksamtes gegen die vorschriftswidrig aufgestellten Plakate unternommen?
2a. Sind die evtl. angeordneten Maßnahmen kontrolliert worden? (Falls ja, wie.)
2b. Wie viele der vorschriftswidrig aufgestellte Plakate sind nach der Anordnung entfernt worden?
2c. Wie viele der vorschriftswidrig aufgestellte Plakate sind nach der Anordnung korrigiert worden?
(2b + 2c Bitte jeweils mit Anzahl zugeordnet zu der entsprechenden Partei)
2d. Sind Strafen bzw. Ordnungsgebühren verhängt worden? (Falls ja bitte nach jeweiligen Parteien aufschlüsseln)
2e. Ist ggf. die Stadtreinigung mit der Entfernung vorschriftswidrig aufgestellter Plakate beauftragt worden? Falls ja, wurde dies den betreffenden Parteien in Rechnung gestellt? Welche Parteien waren davon betroffen?
 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.