21-0358.01

Vorschriftswidrige Plakataufstellungen im Wahlkampf

Antwort

Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 5.3

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Seiler, Krohn, Winkelbach, Meyer, AfD Fraktion Bergedorf
 

Am 23.02.2020 wurde die Bürgerschaft gewählt.
Im Wahlkampf sind wir alle Zeuge geworden einer beispiellosen "wilden" Plakatierung einiger Parteien. Alleine über unsere Fraktion sind 20 Beschwerden der Bürger an das Bezirksamt weiter geleitet worden.
An Bundesstraßen, in Wasserschutzgebieten, an den Ausfahrten und an diversen anderen Orten darf bekanntlich nicht plakatiert werden. Vor allem waren diesmal Straßenschilder von der rechtswidrigen Plakataufstellung betroffen.
Einer der Gründe für solche Einschränkungen ist die Sicherheit unserer Bürger im Bezirk, die durch das Aufstellen der Plakate an z.B. einer Bundesstraße, einer Ausfahrt oder an einem Verkehrsschild gefährdet ist. Die Aufmerksamkeit der Autofahrer wird abgelenkt, wodurch es zu Gefährdungen kommen kann.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 09.03.2020 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Wie viele Meldungen über vorschriftswidrig aufgestellte Plakate sind im Bezirksamt im Zeitraum von 20.01.2020 bis 23.02.2020 eingegangen?

 

58

 

 

1a. Wie viele Plakataufstellungen sind dabei zu Recht moniert worden?

 

58

 

 

1b. Welche Parteien sind bei den Meldungen zu Recht genannt worden. (Bitte mit Zahl der Meldungen zur entsprechenden Partei zuordnen.)

 

SPD

4

CDU

6

Grüne

18

DIE LINKE

3

AfD

12

FDP

1

Volt

8

Piraten

2

Freie Wähler

4

 

 

2. Was wurde seitens des Bezirksamtes gegen die vorschriftswidrig aufgestellten Plakate unternommen?

 

Die Parteien wurden durch das Bezirksamt umgehend aufgefordert, die Plakate zu entfernen.

 

 

2a. Sind die evtl. angeordneten Maßnahmen kontrolliert worden? (Falls ja, wie.)

 

Ja. Mitarbeiter des zuständigen Fachamts Management des öffentlichen Raums haben vor Ort kontrolliert, ob der Aufforderung zur Entfernung der Plakate nachgekommen wurde.

 

 

2b. Wie viele der vorschriftswidrig aufgestellte Plakate sind nach der Anordnung entfernt worden?

 

Alle Plakate wurden entfernt bzw. korrigiert.

 

 

2c. Wie viele der vorschriftswidrig aufgestellte Plakate sind nach der Anordnung korrigiert worden?

(2b + 2c Bitte jeweils mit Anzahl zugeordnet zu der entsprechenden Partei)

 

Siehe Antworten zu 1b sowie 2b.

 

 

2d. Sind Strafen bzw. Ordnungsgebühren verhängt worden? (Falls ja bitte nach jeweiligen Parteien aufschlüsseln)

 

Nein.

 

 

2e. Ist ggf. die Stadtreinigung mit der Entfernung vorschriftswidrig aufgestellter Plakate beauftragt worden? Falls ja, wurde dies den betreffenden Parteien in Rechnung gestellt? Welche Parteien waren davon betroffen?

 

Nein.

 

 

Petitum/Beschluss

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