21-1859.01

Antwort zur kleinen Anfrage FDP Fraktion betr.: Politische Plakatierungen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.35

Sachverhalt

Im aktuellen Jahr wurde nicht allen Anträgen zu einer Plakatierung im Bezirk vor der freien Wahlkampfplakatierung genehmigt. Nach Art. 21 Grundgesetz wirken Parteien an der Willensbildung des Volkes mit. Es ist daher von hoher Bedeutung, dass diese Willensbildung auch stattfinden kann.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

  1. Welche Parteien, Abgeordnete oder andere politische Organisationen haben im Jahr 2021 eine Plakatierung beantragt?
  2. Wann sind die Anträge jeweils bei der Bezirksverwaltung eingegangen?
  3. Welche Termine und Orte wurden jeweils beantragt?
  4. Welche Termine und Orte wurden jeweils genehmigt?
  5. Welche Termine und Orte wurden jeweils mindestens zeitweise nicht genehmigt und aus welchen Gründen?
  6. Welche Termine und Orte wurden jeweils nicht genehmigt und aus welchen Gründen?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

1. Dezember 2021

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP (Drs. 21-1859) wie folgt Stellung:

  1. Welche Parteien, Abgeordnete oder andere politische Organisationen haben im Jahr 2021 eine Plakatierung beantragt?

Im Jahr 2021 sind bis dato von folgenden Antragstellern in folgendem Umfang Anträge zur Aufstellung von politischen Stellschildern gestellt worden:

Antragsteller

Antragsanzahl

SPD

16

CDU

6

FDP

6

Die Grünen

7

Die Linke

7

ÖDP

4

Die Basis

1

NPD

2

AfD

1

  1. Wann sind die Anträge jeweils bei der Bezirksverwaltung eingegangen?
  1. Welche Termine und Orte wurden jeweils beantragt?
  1. Welche Termine und Orte wurden jeweils genehmigt?

Zu Fragen 2. bis 4.: Die hier abgefragten Daten werden nicht separat statistisch erfasst.

Eine Beantwortung der Fragen wäre nur durch manuelle Sichtung und Auswertung der unter Frage 1 benannten 50 Einzelvorgänge möglich gewesen. Dies war durch den damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit und der im Arbeitsbereich aktuell bestehenden personellen Engpässe nicht leistbar.

Von den unter Frage 1 benannten 50 Anträgen sind 47 Anträge genehmigt worden.

  1. Welche Termine und Orte wurden jeweils mindestens zeitweise nicht genehmigt und aus welchen Gründen?

Es gab keine auf den Termin bezogenen Ablehnungen. Es gab nur eine auf den Ort bezogene Ablehnung bei einer Online-Veranstaltung, siehe hierzu auch Antwort zu Frage 6. (Ablehnungsfall Die Grünen).

  1. Welche Termine und Orte wurden jeweils nicht genehmigt und aus welchen Gründen?

Von den unter Frage 1 benannten 50 Anträgen sind 3 Anträge, wie im folgenden detailiert dargestellt, nicht genehmigt worden:

Antrags-

berechtigter

Anzahl abgelehnter Anträge

Ablehnungsgründe

Anmerkung

FDP

1

Unklarheiten zu Veranstaltungsort und Aufstellgebiet; inhaltliche Nachfragen des Bezirksamtes dazu wurden nicht abschließend beantwortet.

Antragstellung erfolgte über Plakataufstellerfirma; Aufstellung erfolgte schlussendlich ohne Erlaubnis

Die Grünen

1

Zugang der Allgemeinheit zur Veranstaltung war nicht gegeben (Onlineveranstaltung auf Instagram, nur mit Account zugänglich)

Aufstellung erfolgte schlussendlich ohne Erlaubnis

Die Linke

1

Keine priviligierte Veranstaltungswerbung gemäß geltender Fachanweisung

i.V. Trispel

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