Antwort zur kleinen Anfrage FDP Fraktion betr.: Politische Plakatierungen
Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.35
Im aktuellen Jahr wurde nicht allen Anträgen zu einer Plakatierung im Bezirk vor der freien Wahlkampfplakatierung genehmigt. Nach Art. 21 Grundgesetz wirken Parteien an der Willensbildung des Volkes mit. Es ist daher von hoher Bedeutung, dass diese Willensbildung auch stattfinden kann.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.