21-1859.01

Antwort zur kleinen Anfrage FDP Fraktion betr.: Politische Plakatierungen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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11.01.2022
Sachverhalt

Im aktuellen Jahr wurde nicht allen Anträgen zu einer Plakatierung im Bezirk vor der freien Wahlkampfplakatierung genehmigt. Nach Art. 21 Grundgesetz wirken Parteien an der Willensbildung des Volkes mit. Es ist daher von hoher Bedeutung, dass diese Willensbildung auch stattfinden kann.

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

  1. Welche Parteien, Abgeordnete oder andere politische Organisationen haben im Jahr 2021 eine Plakatierung beantragt?
  2. Wann sind die Anträge jeweils bei der Bezirksverwaltung eingegangen?
  3. Welche Termine und Orte wurden jeweils beantragt?
  4. Welche Termine und Orte wurden jeweils genehmigt?
  5. Welche Termine und Orte wurden jeweils mindestens zeitweise nicht genehmigt und aus welchen Gründen?
  6. Welche Termine und Orte wurden jeweils nicht genehmigt und aus welchen Gründen?