Antwort zur kleinen Anfrage FDP Fraktion betr.: Politische Plakatierungen
Im aktuellen Jahr wurde nicht allen Anträgen zu einer Plakatierung im Bezirk vor der freien Wahlkampfplakatierung genehmigt. Nach Art. 21 Grundgesetz wirken Parteien an der Willensbildung des Volkes mit. Es ist daher von hoher Bedeutung, dass diese Willensbildung auch stattfinden kann.
Wir fragen die Bezirksverwaltung: