21-1186.01

Wildes Plakatieren im Bundestagswahlkampf 2021

Antwort

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27.01.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage von der AfD Fraktion Bergedorf
Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Am 26.09.2021 wurde der Bundestag gewählt.
Im Wahlkampf sind wir alle Zeuge einer beispiellosen "wilden" Plakatierung einiger Parteien geworden. Zahlreiche Bürgerbeschwerden sind laut unserer Information bei Ihnen eingegangen.

 

An Bundesstraßen, in Wasserschutzgebieten, an den Ausfahrten und an diversen anderen Orten darf bekanntlich nicht plakatiert werden. Vor allem waren diesmal Straßenschilder von der rechtswidrigen Plakataufstellung betroffen.
 

Einer der Gründe für solche Einschränkungen ist die Sicherheit unserer Bürger im Bezirk, die durch das Aufstellen der Plakate an z.B. einer Bundesstraße, einer Ausfahrt oder an einem Verkehrsschild gefährdet ist. Die Aufmerksamkeit der Autofahrer wird abgelenkt, wodurch es zu Gefährdungen kommen kann.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1. Wie viele Meldungen über vorschriftswidrig aufgestellte Plakate sind im Bezirksamt im Zeitraum von 1.08.2021 bis 26.09.2021 eingegangen?

 

Zu 1.: Das Bezirksamt führt hierüber keine Statistik.

 

1a. Wie viele Plakataufstellungen sind dabei zu Recht moniert worden?

 

Zu 1a.: Vgl. Antwort zur Frage 1.

 

1b. Welche Parteien sind bei den Meldungen zu Recht genannt worden. (Bitte mit Zahl der Meldungen zur entsprechenden Partei zuordnen.)

 

Zu 1b: Vgl. Antwort zur Frage 1.

 

 

  1. Was wurde seitens des Bezirksamtes gegen die vorschriftswidrig aufgestellten Plakate unternommen?

 

Zu 2.: In solchen Fällen nimmt das Bezirksamt grundsätzlich Kontakt mit den betroffenen Parteien auf und fordert diese mit Fristsetzung zur Beseitigung der Plakate auf.

 

2a. Sind die evtl. angeordneten Maßnahmen kontrolliert worden? (Falls ja, wie.)

 

Zu 2a.: Angeordnete Maßnahmen werden grundsätzlich durch das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums vor Ort auf deren Umsetzung geprüft.

 

2b. Wie viele der vorschriftswidrig aufgestellte Plakate sind nach der Anordnung entfernt worden?

 

Zu 2 b.: Das Bezirksamt führt hierüber keine Statistik.

 

2c. Wie viele der vorschriftswidrig aufgestellte Plakate sind nach der Anordnung korrigiert worden?

(2b + 2c Bitte jeweils mit Anzahl zugeordnet zu der entsprechenden Partei)

 

Zu 2c.: Vgl. Antwort zur Frage 2b.

 

2d. Sind Strafen bzw. Ordnungsgebühren verhängt worden? (Falls ja bitte nach jeweiligen Parteien aufschlüsseln)

 

Zu 2d.: Nein.

 

2e. Ist ggf. die Stadtreinigung mit der Entfernung vorschriftswidrig aufgestellter Plakate beauftragt worden? Falls ja, wurde dies den betreffenden Parteien in Rechnung gestellt? Welche Parteien waren davon betroffen?

 

Zu 2e.: Nein.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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