22-4494

Tempo auf dem Tegelweg, Nahe Friedrich-Ebert-Damm Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2026 (Drs. 22-4288)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 08.10.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.10

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das PK 38 wird um Stellungnahme zur Eingabe Drs. 22-4199 und Überprüfung anhand des Verkehrsstatistikgeräts gebeten.

Stellungnahme des Polizeikommissariats 38:

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 hat die in der Beschlussempfehlung geschilderten Situationen sowie die daraus abgeleiteten Forderungen und vorgeschlagenen Maßnahmen sorgfältig geprüft und bewertet.

Bei dem betreffenden Streckenabschnitt des Tegelweges handelt es sich um eine im leichten Bogen verlaufende Stadtstraße mit jeweils einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 50 km/h.

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Beschlussfassung wurde wie gefordert ein Verkehrsstatistikgerät (VSG) im Tegelweg in Höhe der Hausnummer 32 aufgestellt.

Die Auswertung der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ergibt aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde insgesamt ein sehr positives Bild der Verkehrssituation und der Verkehrssicherheit im betroffenen Straßenabschnitt.

Im Messzeitraum vom 18. September bis 28. September wurden bei einem erheblichen Verkehrsaufkommen von knapp 55.100 Fahrzeugen aussagekräftige Daten erhoben. Die für die verkehrsbehördliche Bewertung maßgebliche V85-Geschwindigkeit lag bei 44 km/h. Dieser Wert beschreibt die Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Verkehrsteilnehmenden nicht überschritten wurde.

Damit liegt die V85-Geschwindigkeit deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Dies ist aus verkehrsbehördlicher Sicht ein klares Indiz dafür, dass die bestehende Geschwindigkeitsregelung von der weit überwiegenden Mehrheit der Fahrzeugführenden akzeptiert und eingehalten wird.

Die Messergebnisse lassen zudem darauf schließen, dass die örtlichen Gegebenheiten – insbesondere Straßenraumgestaltung, Streckenführung und Umfeld – bereits eine angepasste und defensive Fahrweise begünstigen. Ein systematisches oder strukturelles Geschwindigkeitsproblem ist anhand der vorliegenden Daten nicht erkennbar.

Vor diesem Hintergrund werden auch die vom Eingebenden vorgeschlagenen Geschwindigkeitsanzeigetafeln, sogenannte Dialog-Displays, aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde derzeit nicht als erforderlich angesehen.

Bei diesen sanktionsfreien Geschwindigkeitsanzeigen wird nach einer Messung bei Überschreitung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit beispielsweise der Hinweis „Langsam“ in Rot angezeigt. Die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit wird hingegen häufig mit dem Hinweis „Danke“ in Grün oder durch einen sich verändernden „Smiley“ dargestellt.

Dialog-Displays stellen jedoch keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung dar, sondern haben lediglich ergänzenden und appellativen Charakter. Da es sich nicht um Verkehrszeichen handelt, besteht auch keine unmittelbare Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde für deren Beschaffung, Aufstellung und Betrieb. Ansprechpartner hierfür sind grundsätzlich die jeweils örtlich zuständigen Bezirksämter. Sofern seitens des Bezirks die Aufstellung derartiger Displays beabsichtigt wird, werden die Straßenverkehrsbehörden vor einer Umsetzung lediglich beteiligt beziehungsweise angehört.

Auf Grundlage der vorliegenden Messergebnisse besteht aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde derzeit kein akuter verkehrsrechtlicher oder baulicher Handlungsbedarf für den betroffenen Straßenabschnitt. Dies umfasst auch die Aufstellung eines Dialog-Displays, die nach derzeitigem Bewertungsstand nicht als erforderlich angesehen wird.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.10.2026
Ö 14.10
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Tegelweg Friedrich-Ebert-Damm

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