20-1561.01

30 km/h Piktogramme in der August-Bebel-Straße - Der zweite Versuch

Mitteilung

Sachverhalt

 

Das Polizeikommissariat 43 (PK 43) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.06.2018, Drucksache 20-1561, wie folgt Stellung:

 

In der vorgenannten Drucksache wird die Verwaltung aufgefordert 30km/h-Piktogramme auf der August-Bebel-Straße in Richtung Justus-Brinckmann-Straße, kurz hinter der Einmündung der Straße „Kiefernhain“ und kurz hinter der Einmündung der Straße „An der Sternwarte“, aufzubringen bzw. anzuordnen. Außerdem soll mit der Gemeindeverwaltung Wentorf geprüft werden, ob dort Verkehrszeichen im Verlauf der Bundesländergrenzen überschreitender Straßen angepasst werden können.

 

Die Oberste Straßenverkehrsbehörde hat bereits 2012 im Schreiben A320/751.16-41 vom 23 Mai 2012 die Fachanweisung Verkehrsberuhigung 95/1 vom 20. Oktober 1995 dahingehend modifiziert, dass in Hamburg von der Möglichkeit in großen Tempo-30-Zonen die Fortdauer durch Aufbringen von „30“ anzuzeigen grundsätzlich kein Gebrauch gemacht wird.

 

Örtlichkeiten für Modellversuche können aber von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde –in Absprache mit der Zentralen und Obersten Straßenverkehrsbehörde- vorgeschlagen werden. In Betracht kommen hierfür z.B. Tempo-30-Zonen, die trotz rechtskonformer Verkehrszeichenregelung ein überdurchschnittlich hohes Maß an

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen (Überschreitungsquote mindestens 15% gemessener Fahrzeuge über dem Grenzwert oder
  • Geschwindigkeits-Unfällen oder Rechts-vor-Links-Unfällen oder
  • Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, insbesondere durch Kinder und Senioren an bestimmtem Örtlichkeiten

aufweisen.

 

Nach Auswertung des genannten Straßenabschnitts im Hinblick auf die vorgenannten Kriterien hat die Straßenverkehrsbehörde des PK 43 festgestellt, dass weder die geforderte Quote an Geschwindigkeitsüberschreitungen, noch Unfallhäufungsstellen oder überdurchschnittliche Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, insbesondere durch Kinder und Senioren, im betreffenden Bereich der August-Bebel-Straßen festzustellen sind.

 

Eine Überprüfung der aufgestellten Verkehrszeichen durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 43 ergab, dass die Anordnungen rechtskonform und eindeutig sind. Eine zweideutige Doppelbeschilderung wurde nicht festgestellt, insofern erübrigt sich eine Anpassung der vorhandenen Verkehrszeichen.

 

Im Ergebnis stellt das PK 43 fest, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Modellversuchs, unter Berücksichtigung des Schreibens A320/751.16-41 vom 23 Mai 2012 zur Ergänzung der Fachanweisung Verkehrsberuhigung 95/1 vom 20. Oktober 1995, in der August-Bebel-Straße nicht vorliegen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

 

Anhänge

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