Wegeaufsicht Vörstekoppel (bez. Drs. 21-3799) Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3862)
Letzte Beratung: 10.11.2021 Regionalausschuss Alstertal Ö 6.6
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Regionalausschuss Alstertal überweist das Anliegen zur direkten Beantwortung (über den
bürgernahen Beamten / die bürgernahe Beamtin) an das Polizeikommissariat 35.
Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung:
Der für die Vörstekoppel örtlich zuständige Stadtteilpolizist verabredete sich mit der Petentin zu einem Ortstermin am 16.10.2021 und vertrat dort das PK 35.
Im Rahmen dessen wurden der Petentin noch einmal die Hintergründe der polizeilichen und straßenverkehrsbehördlichen Einschätzungen und Entscheidungen des PK 35 erläutert.
Im Hinblick auf das von der Petentin angenommene erhöhte Geschwindigkeitsniveau verwies mein Mit-arbeiter auf eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Dialog-Displaygerät im September 2019, die einen v85%-Wert von 33 km/h ergab. Der v85%-Wert bildet die Geschwindigkeit ab, die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird. Aufgrund der recht weit zurückliegenden Messung sagte das PK 35 der Petentin eine weitere Messung zu.
In dem Gespräch wurde die Petentin erneut auf die Möglichkeit der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten in Ihrem Namen hingewiesen. Dies ist insbesondere von Bedeutung bei Fehlverhaltensweisen, die in Anwesenheit von erkennbaren Polizeibeamten nicht gezeigt werden. Die Petentin lehnte diese Möglichkeit ab.
Die Petentin regte eine Fahrbahnmarkierung zu Darstellung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Einmündungsbereich Vörstekoppel und Moorhof an. Das PK 35 hat auf die Anregung per Email an die Petentin reagiert, in der der Petentin die Rechtslage erläutert wurde, die derartige Markierungen nicht zulässt.
Mit freundlichem Gruß
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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