Riesenbärenklau-Bekämpfung 2024 Beschlussvorlage des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz
- Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs. 21-8198) im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 09.01.2024.
- Einstimmig beschlossen.
Bitte um Zustimmung zum Einsatz von Pflanzenschutzmittel bei der Bekämpfung des Riesenbärenklaus auf einem besonderen Standort
Sachlage:
Riesenbärenklau-Bekämpfung 2023
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Riesenbärenklaus in 2023 wurden vom Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abschnitt Wasserwirtschaft umgesetzt. Die Entwicklung auf den Standorten ist weiter rückläufig.
Der Riesenbärenklau steht auf der Unionsliste „Invasive Arten“. Für die Bekämpfung der Arten auf dieser Liste hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Gelder im Haushalt eingestellt. Die Kosten für die im Bezirk Wandsbek umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung von Riesenbärenklau 2023 wurden komplett von der BUKEA übernommen.
Antrag:
Einsatz von Pflanzenbehandlungsmittel auf dem Standort Hummelsbütteler Berg 2024
Vor dem Hintergrund der besonderen Schwierigkeiten am Standort Hummelsbütteler Berg hatte der UGV/KUV für die Jahre 2015 bis 2023 dort einer Bekämpfung mit Herbiziden zugestimmt (Drs. 20-1269, Drs. 20-2435, Drs. 20-4857, Drs. 20-5469.1, Drs. 20-6823, Drs. 20-5469.1, Drs. 21-1065.1, Drs. 21-2841.1, Drs. 21-4581.1, Drs. 21-6395.1, Drs. 21-7085).
Auch der Standort „Hummelsbütteler Berg“ zeigt eine positive Entwicklung. Flächige Bereiche sind wieder frei von Riesenbärenklau. Randbereiche und neuaufkommende Pflanzen müssen weiterhin kontrolliert und behandelt werden – das sind jedoch nur noch einzelne Pflanzen keine flächigen Bestände. Im Jahr 2024 soll in der bewährten Weise fortgefahren werden. Der Einsatz wird sich zukünftig so gestalten, dass zwar eine große Fläche zu kontrollieren, aber nur auf einzelnen Pflanzen Behandlungsmittel anzuwenden ist. Eine mechanische Bearbeitung ist unter den gegebenen Umständen nicht nachhaltig umsetzbar.
Die Anwendung bedarf immer der Genehmigung durch das Pflanzenschutzamt, welches Mittel und Anwendung vorgibt. Es wird ein nicht auf Gräser wirkendes Unkrautbekämpfungsmittel verwendet und in Einzelpflanzenbehandlung ausgebracht. Dadurch und durch den Umstand, dass in Gesellschaft zum Riesenbärenklau andere Pflanzen so gut wie keine Entwicklungschance haben, ist mit negativen Auswirkungen auf benachbarte Flächen und Pflanzen nicht zu rechnen.
Das Bezirksamt bereitet die Bekämpfung des Riesenbärenklaus 2024 vor. Nach den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren bittet das Bezirksamt für 2024 erneut um Zustimmung, die Bekämpfung dieser in Hamburg eingeschleppten und sich stark ausbreitenden Pflanzenart (sogenannter invasiver Neophyt) am Hummelsbütteler Berg mit einem dafür zugelassenen Herbizid und nach Maßgabe der genannten Drucksachen vorzunehmen.
Die Bezirksversammlung stimmt zu.
keine Anlage/n