21-6395.1

Riesenbärenklau-Bekämpfung 2022 Beschlussvorlage des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.02.2023
Sachverhalt

 

-          Zuvor als Beschlussvorlage (Drs. 21-6395) im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 10.01.2023.

 

-          Einstimmig mit Zusatz zugestimmt (siehe Petitum).

 

 

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Riesenbärenklaus in 2022 sind umgesetzt. Die Entwicklung auf den Standorten ist weiter rückläufig.

 

Der Riesenbärenklau steht auf der Unionsliste "Invasive Arten". Für die Bekämpfung der Arten auf dieser Liste hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Gelder im Haushalt eingestellt. Die Kosten für die im Bezirk Wandsbek umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung von Riesenbärenklau und Drüsigem Springkraut 2022 wurden komplett von der BUKEA übernommen.

 

 

Antrag:

Einsatz von Pflanzenbehandlungsmittel auf dem Standort Hummelsbütteler Berg 2023

 

Vor dem Hintergrund der besonderen Schwierigkeiten am Standort Hummelsbütteler Berg hatte der UGV/KUV für die Jahre 2015 bis 2022 dort einer Bekämpfung mit Herbiziden zugestimmt (Drs. 20-1269, Drs. 20-2435, Drs. 20-4857, Drs. 20-5469.1, Drs. 20-6823, Drs. 20-5469.1, Drs. 21-1065.1, Drs. 21-2841.1, Drs. 21-4581.1)).

 

Auch der Standort "Hummelsbütteler Berg" zeigt eine positive Entwicklung. Flächige Bereiche sind wieder frei von Riesenbärenklau. Randbereiche und neuaufkommende Pflanzen müssen weiterhin kontrolliert und behandelt werden - das sind jedoch nur noch einzelne Pflanzen keine flächigen Bestände. Im Jahr 2023 soll in der bewährten Weise fortgefahren werden. Der Einsatz wird sich zukünftig so gestalten, dass zwar eine große Fläche zu kontrollieren, aber nur auf einzelnen Pflanzen Behandlungsmittel anzuwenden ist. Eine mechanische Bearbeitung ist unter den gegebenen Umständen nicht nachhaltig umsetzbar.

 

Die Anwendung bedarf immer der Genehmigung durch das Pflanzenschutzamt, welches Mittel und Anwendung vorgibt. Es wird ein nicht auf Gräser wirkendes Unkrautbekämpfungs-mittel verwendet und in Einzelpflanzenbehandlung ausgebracht. Dadurch und durch den Umstand, dass in Gesellschaft zum Riesenbärenklau andere Pflanzen so gut wie keine Entwicklungschance haben, ist mit negativen Auswirkungen auf benachbarte Flächen und Pflanzen nicht zu rechnen.

 

Das Bezirksamt bereitet die Bekämpfung des Riesenbärenklaus 2023 vor. Nach den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren bittet das Bezirksamt für 2023 erneut um Zustimmung, die Bekämpfung dieser in Hamburg eingeschleppten und sich stark ausbreitenden Pflanzenart (sogenannter invasiver Neophyt) am Hummelsbütteler Berg mit einem dafür zugelassenen Herbizid und nach Maßgabe der genannten Drucksachen vorzunehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt zu unter dem Vorbehalt,

 

  1. dass alle Mitglieder des Fachausschusses sowie Vertreter/-innen der Naturschutzverbände (NABU, BUND und Botanischer Verein) per E-Mail vor dem bevorstehenden Herbizideinsatz benachrichtigt werden, sobald dieser Termin feststeht und zwar schnellstmöglich ab Kenntnis aber mindestens drei Tage vorher.

 

  1. zeitnah nach dem Herbizideinsatz ein gemeinsamer Ortstermin vereinbart wird (Fachsprecher/-innen, Naturschutzverbände und Verwaltung).

 

Anhänge

keine Anlage/n